Glasbruch

Hierbei werden Schäden an Fenstern, Türen oder anderen Glasflächen abgedeckt, die mit dem Gebäude verbunden sind.

Nebengebäude

Hierbei werden Schäden an Nebengebäude mitversichert. Ab 50 QM werden in der Regel Zuschläge berechnet. Unter 50 QM gelten diese als beitragsfrei mitversichert (in den meisten, neuwertigen Verträgen).

Photovoltaik / Solaranlagen

Hierbei werden Schäden an Photovoltaikanlagen / Solaranlagen / Geothermieanlagen mitversichert. Wichtig: Die Photovoltaik-Anlage ist ausschließlich gegen die versicherten Risiken abgesichert. Feuer, LW, Sturm, Hagel, Elementar! Eine umfassende Allgefahrendeckung für mögliche interne Betriebsschäden erfordert eine separate Absicherung durch eine sogenannte Elektronikversicherung. Hier kann dann auch eine Minderertragsversicherung mit inkludiert werden, die den fehlenden Gewinn ersetzt bei Ausfall.

Gebäudeinnovationen

Wenn bestimmte bauliche Verbesserungen wie Wärmepumpen oder energieeffiziente Maßnahmen vorgenommen werden, sind diese über die Klausel Gebäudeinnovationen grundsätzlich mitversichert.