Deutsches Maklerforum AG

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In drei Schritten zum Versicherungsmakler

Schritt 1: Fachkenntnisse – deine berufliche Qualifikation

Um Versicherungsmakler zu werden, musst du dir entsprechendes Fachwissen aneignen. Du hast dabei verschiedene Möglichkeiten: als Quereinsteiger bei der IHK die Sachkundeprüfung ablegen als:

Geprüfte/r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK (nach §34d GewO)
Geprüfte/r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK (nach § 34i GewO)
Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen
Studium zum/zur Finanzfachwirt/-in oder Versicherungsfachwirt/-in

oder eine andere anerkannte Berufsqualifikation erwerben. Warst du schon vor dem 01. September 2000 als Versicherungsvermittler tätig, gilt für dich die Alte-Hasen-Regelung. Diese erlaubt dir ebenfalls, als Makler zu arbeiten.

Schritt 2: Gewerbeanmeldung und IHK-Antrag

Nach dem Nachweis deiner Fachkenntnisse musst du ein Gewerbe anmelden (Kosten ca. 20 Euro). Danach stellst du bei der zuständigen IHK einen Antrag auf Erlaubnis. Neben dem IHK-Antragsformular brauchst du:

Polizeiliches Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nur für juristische Personen)
Handelsregisterauszug (nur bei GmbH oder anderen juristischen Personen)
Kopie der Gewerbeanmeldung
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis

Schritt 3: Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflicht

Dies ist laut § 34d GewO Pflicht: Du brauchst eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die aktuell (Stand: März 2024) folgende Bedingungen erfüllt:

Mindestens 1.300.380 Euro Versicherungssumme pro Schadensfall
Mindestens 1.924.560 Euro für alle Versicherungsfälle im Jahr

Bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer, gültig in allen EU- und EWR-Staaten.

Deutsches Maklerforum AG bietet dir dafür natürlich Sonderkonditionen mit geprüften Bedingungen zu günstigen Preisen.

Wie viel kostet es, Versicherungsmakler zu werden?

Wir bieten dir eine komplette Maklerschmiede an. Wir bilden dich aus und bereit dich vor, auf die IHK-Sachkundeprüfung. Für die Registrierung und Bearbeitung des Antrags auf Erlaubnis nach § 34d GewO fallen bei der IHK je nach Region unterschiedliche Gebühren an. Da es keine bundesweite Regelung gibt, ist es ratsam, die genauen Kosten bei der zuständigen Handelskammer zu erfragen. Aktuelle Beispiele, Stand Januar 2024:

IHK München & Oberbayern: 475 Euro für Prüfung und Erlaubniserteilung plus 55 Euro für die Registrierung.>

IHK Berlin: 600 Euro für das gesamte Erlaubnisverfahren inklusive späterer Änderungen und Überprüfungen.

IHK Hamburg: 250 bis 320 Euro für die Erlaubnis je nach Aufwand plus 60 Euro für die Registrierung.


Zusätzlich fallen etwa 20 Euro für die Gewerbeanmeldung an.

Versicherungsvermittler im Vergleich: Makler oder Vertreter?

Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter unterscheiden sich grundlegend in ihrer Arbeitsweise.
Der Versicherungsvertreter arbeitet für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft und bietet ausschließlich deren Produkte an.

Als Versicherungsmakler stehst du auf der Seite des Kunden und suchst die besten Versicherungslösungen für seine individuellen Bedürfnisse, ohne an ein bestimmtes Unternehmen gebunden zu sein.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH-Entscheidung vom 22. Mai 1985, Az.: IVa ZR 190/83) definiert den rechtlichen Unterschied zwischen beiden Berufen. Es bezeichnet Versicherungsmakler als „treuhänderische Sachwalter der Versicherungsnehmer“.

Diese Kategorie umfasst auch andere Berater wie Anwälte oder Steuerberater, die alle das Kundeninteresse in den Vordergrund stellen und dafür haften.

Im Gegensatz dazu sieht der BGH den Versicherungsvertreter als „Auge und Ohr der Versicherungsgesellschaft“.

Der Vertreter steht auf der Seite des Versicherers und muss dessen Interessen bei seiner Vermittlungstätigkeit berücksichtigen (vgl. § 86 Abs. 1 Halbsatz 2 i. V. m. § 92 Abs. 2 HGB).

Bedeutet: Der Versicherungsmakler steht im Lager der Kunden, seinen Mandaten. Der Vertreter steht im Lager der Versicherungen und hat den Augenmerk deren Interesse zu vertreten.

Arbeitet man als Versicherungsvermittler selbständig?

Versicherungsmakler und -vertreter sind beide selbstständig tätig.
In Deutschland dominieren gebundene Vermittler und Mehrfachagenten, jedoch mit abnehmender Tendenz.

Obwohl die Anbindung an Versicherungsunternehmen Sicherheit bietet, da diese oft mit Geld winken 🙂 – hat der Beruf des Maklers enorme Vorteile.

Dazu gehören mehr Flexibilität, das sogenannte Maklermandat, mit dem du an Verträgen finanziell profitieren kannst, die du nicht selbst geschrieben hast.

Ein eigener Kundenstamm und die Aussicht auf wesentlich höhere Einnahmen pro Haushalt. Durch das Maklermandat hast du die Möglichkeit deine Cross-Selling Quote, also die Vertragsdichte pro Kunde zu maximieren. Der Allfinanzgedanke erhöht zusätzlich deine Vertragsdichte.

So profitierst du nicht nur an Versicherungen sondern eben auch an Baufinanzierung, Kreditverträge, GKV, Strom, Gas uvm.

Wichtige Info für Versicherungsvertreter

Bist du schon als Versicherungsvertreter aktiv und verfügst somit über eine entsprechende Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung?

In diesem Fall musst du bei der IHK deinen Status ändern lassen, nämlich vom Versicherungsvertreter zum Versicherungsmakler.
Hierbei helfen wir dir natürlich, die komplette Abwicklung wird von uns angeleitet. Du musst dich also nicht selbst um alles kümmern! #Gemeinsam-Stark

Welche Anforderungen muss man erfüllen, um Versicherungsmakler zu werden?

Der Beruf des unabhängigen Vermittlers ist sehr verantwortungsvoll. Daher gibt es einige Bedingungen, die du erfüllen musst, um Versicherungsmakler zu werden. Zunächst solltest du persönlich zuverlässig sein und geordnete Finanzen haben. Wichtig ist auch ein Sachkundenachweis für deine fachliche Kompetenz sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH). Außerdem brauchst du die Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) und die Registrierung im IHK-Versicherungsvermittlerregister.

Weitere Voraussetzungen: Neben dem Antragsformular verlangt die zuständige IHK verschiedene Dokumente, die meist nicht älter als drei Monate sein dürfen:

- polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis einer gültigen VSH gemäß gesetzlicher Vorgaben
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- Kopie der Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen
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Dein Ansprechpartner:

Thomas Dewein Kontaktdaten

E-Mail an Thomas.Dewein@deutsches-maklerforum.de

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