Zum Hauptinhalt springen

Urheberrecht & Nutzungsrechte

Stand: 15. Juni 2026 · §§ 2, 15, 19a, 87a, 97 UrhG

Urheberrechtlicher Schutz

Sämtliche Inhalte dieser Website – insbesondere Texte, Grafiken, Layout, Seitenstruktur, Quellcode, Logos, Fotografien, Videos, Rechner-Logiken und Datenbank­inhalte – sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt (§§ 2, 4, 87a UrhG). Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte ist Thomas Dewein (Versicherungsmakler Team-Dewein, Elchingen).

Jede Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe oder öffentliche Zugänglichmachung (§§ 15, 19a UrhG) – auch in Auszügen – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Rechteinhabers. Eine stillschweigende Lizenz wird durch das bloße Aufrufen oder Anzeigen der Website nicht eingeräumt.

🟡 Nutzung ohne Erlaubnis (Screenrecordings, Scraping, Cold-Outreach)

Deine Website ist urheberrechtlich geschützt (Design, Texte, Aufbau). Das Erstellen und öffentliche Zugänglichmachen eines Screenrecordings davon – auf einer fremden Plattform (z. B. getprospects.io), für kommerzielle Zwecke – bedarf der Zustimmung des Urhebers. Eine Ausnahme (Zitatrecht § 51 UrhG, Satire/Parodie etc.) greift hier nicht. Es handelt sich um eine klare kommerzielle Nutzung ohne Lizenz.

Konkret nicht erlaubt ist insbesondere die folgende Verwendung dieser Website oder einzelner Elemente durch Dritte:

  • Screenrecordings / Video-Walkthroughs der Website (z. B. via Loom, Vidyard, Tella, getprospects.io, Reachout, Mailshake), die in Kaltakquise-Mails, Sequenzen oder Pitch-Decks eingebettet werden.
  • Screenshots & Mockups der Website in fremden Vertriebs-Decks, Landing-Pages, Portfolios oder Social-Media-Posts ohne namentliche Quellenangabe und ohne Lizenz.
  • Automatisiertes Scraping (Crawler, Headless-Browser, KI-Trainingsdaten-Sammler) der Inhalte, Texte oder Datenbank­einträge ohne ausdrückliche, schriftliche Erlaubnis. Diese Website ist kein öffentlicher Trainingskorpus.
  • Übernahme von Texten, Rechner-Logiken oder Tarif-Vergleichen in fremde Angebote – auch dann, wenn diese paraphrasiert oder durch ein KI-Modell umformuliert werden.

Klargestellt: Eine Schranke nach §§ 44a ff. UrhG greift bei kommerzieller Kaltakquise nicht. Auch das Zitatrecht (§ 51 UrhG) erfordert eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Werk – ein Akquise-Screenrecording ist kein Zitat.

Rechtsfolgen bei Verstößen

Bei unberechtigter Nutzung behält sich der Rechteinhaber sämtliche zivil- und strafrechtlichen Schritte ausdrücklich vor. Insbesondere drohen:

  • Anwaltliche Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (§ 97 Abs. 1 UrhG) – inklusive Erstattung der Rechtsanwaltskosten nach RVG.
  • Schadensersatz nach Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 2 UrhG), bemessen an marktüblichen Lizenzsätzen (u. a. MFM-Bildhonorartabelle, branchenübliche Software-/Content-Lizenzen).
  • Auskunfts- und Vernichtungsanspruch hinsichtlich aller angefertigten Kopien, Aufzeichnungen und Trainingsdaten.
  • Bei gewerblichem Ausmaß: einstweilige Verfügung und ggf. Strafanzeige gemäß §§ 106 ff. UrhG.

Pre-Trial-Schritte (höfliche Aufforderung zur Entfernung) sind ausdrücklich nicht verpflichtend – auf eine vorgerichtliche Kontaktaufnahme kann zugunsten einer sofortigen anwaltlichen Abmahnung verzichtet werden.

Was ohne Rückfrage erlaubt ist

  • Verlinken auf die Domain versicherungsmakler.team oder einzelne Unterseiten (Deep-Links) – ohne Framing.
  • Redaktionelle Berichterstattung mit korrekter Quellenangabe („Versicherungsmakler Team-Dewein, versicherungsmakler.team") im Rahmen des § 50 UrhG (Tagesereignisse).
  • Privatkopie einzelner Seiten für rein persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke (§ 53 UrhG) – ausdrücklich nicht für Vertriebs- oder Akquise-Zwecke.

Lizenzanfragen & Kontakt

Du möchtest Inhalte, Screenshots oder Auszüge dieser Website für eigene Zwecke nutzen? Lizenzanfragen ausschließlich schriftlich per E-Mail mit Angabe von Zweck, Umfang, Dauer und Veröffentlichungsmedium:

Eine Antwort erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Werktagen. Ohne schriftliche Bestätigung gilt keine Lizenz als erteilt – auch nicht stillschweigend.

Hinweis

Dieser Urheberrechtshinweis dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Urheberrechtsgesetz (UrhG) in seiner aktuellen Fassung.