- Cyber-Versicherung
- Oberbegriff für alle Versicherungsprodukte, die Schäden durch digitale Angriffe, Datenverlust und Internetkriminalität abdecken. Auch als Cyberpolice bezeichnet.
- Internetkriminalität
- Straftaten, die mithilfe des Internets begangen werden, darunter Betrug, Identitätsdiebstahl, Hacking und Verbreitung von Schadsoftware (Viren, Ransomware).
- Identitätsdiebstahl
- Missbrauch persönlicher Daten (Name, Passwort, Bankverbindung) durch Dritte, um im Namen des Opfers Käufe zu tätigen oder Betrug zu begehen. Führt zu erheblichen Vermögensschäden.
- Computervirus & Schadsoftware
- Programme, die unbemerkt in Systeme eindringen, Daten verschlüsseln (Ransomware), stehlen oder vernichten. Auslöser von Betriebsunterbrechungen und hohen Wiederherstellungskosten.
- Vermögensschaden
- Finanzieller Schaden ohne direkten Sach- oder Personenschaden, z. B. Verluste durch Online-Betrug oder Haftungsansprüche bei Datenschutzverletzungen.
- Cyber-Mobbing
- Wiederholte Belästigung, Bedrohung oder Verleumdung von Personen über digitale Kanäle. Viele Cyber-Versicherungen decken Kosten für Rechtsbeistand und Krisenmanagement ab.
- Haftpflichtversicherung im Cyberkontext
- Deckt Schadensersatzansprüche Dritter ab, wenn durch einen Datenschutzvorfall fremde Daten kompromittiert werden. Ergänzend zur Betriebshaftpflicht oder als eigenständiger Baustein.
- Elektronischer Handel (E-Commerce)
- Online-Shops und Marktplätze sind besonders exponiert: Zahlungsdaten, Kundendaten und Warenprozesse sind attraktive Angriffsziele. Eine Cyberversicherung ist für den E-Commerce daher unverzichtbar.
- Rechtsschutzversicherung vs. Cyberversicherung
- Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt allgemeine Anwalts- und Prozesskosten. Eine Cyberversicherung geht weiter: Sie deckt IT-Forensik, Datenrettung, Betriebsunterbrechung und Haftpflichtansprüche ab.
- Schadensereignis (Cyberbereich)
- Jedes unerwartete Ereignis im digitalen Raum, das zu einem versicherten Schaden führt, z. B. ein erfolgreicher Hackerangriff, eine Datenpanne oder ein unbefugter Zugriff auf Systeme.
- Folgeschaden
- Schaden, der nicht unmittelbar durch das Schadensereignis entsteht, sondern als mittelbare Folge: z. B. Umsatzausfälle nach Betriebsunterbrechung, Vertragsstrafen gegenüber Kunden oder Reputationsschäden nach einem Datenleck. Cyberversicherungen decken Folgeschäden je nach Tarif unterschiedlich weit ab -- ein sorgfältiger Vergleich ist entscheidend.
- Wiederbeschaffungskosten
- Kosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung verlorener, gestohlener oder verschlüsselter Daten und Systeme nach einem Cyberangriff. Dazu zählen IT-Forensik, Datenmigration, Softwarelizenzen und Hardwareerneuerung. Viele Cyberversicherungen erstatten die Wiederbeschaffung als zentralen Leistungsbaustein.