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RATGEBER

Versicherungsmakler oder Vertreter — wer berät in Ihrem Interesse?

Rechtlicher Status, Haftung, Vergütung: die Unterschiede klar erklärt — mit Entscheidungshilfe und 5 Prüffragen.

Beide vermitteln Versicherungen, beide stehen im selben Vermittlerregister — und trotzdem trennt Makler und Vertreter ein grundlegender Unterschied: Der Makler arbeitet in Ihrem Auftrag und wählt aus dem breiten Markt, der Vertreter arbeitet im Auftrag eines Versicherers und vermittelt dessen Produkte. Dieser Ratgeber zeigt ohne Verkaufsfloskeln, was das rechtlich, finanziell und im Schadenfall für Sie bedeutet — und wann welcher Weg der richtige ist.

4.8/5— 127+ Bewertungen
250+Gesellschaften vergleicht ein Makler wie wir
1Gesellschaft vertritt der gebundene Vertreter
1985BGH-Grundsatz: Makler ist Sachwalter des Kunden
0 €direkte Kosten der Maklerberatung

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Wissen

Der Unterschied in einem Satz — und was rechtlich dahintersteckt

Ein Versicherungsmakler ist der Beauftragte des Kunden: Er benötigt eine eigene Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO, steht unter IHK-Aufsicht und muss seinen Rat auf eine ausreichende Zahl von Versicherern am Markt stützen (§60 VVG). Ein gebundener Versicherungsvertreter ist der Beauftragte eines Versicherers: Er darf nach §34d Abs. 7 GewO ohne eigene Erlaubnis vermitteln, weil die Gesellschaft, für die er ausschließlich tätig ist, die Verantwortung für ihn übernimmt. Der Bundesgerichtshof hat die Rolle des Maklers bereits 1985 in einer Grundsatzentscheidung geprägt: Der Makler ist der treuhänderähnliche Sachwalter des Kunden — er steht rechtlich in Ihrem Lager, der Vertreter im Lager seiner Gesellschaft.

Bei der Vergütung sind sich beide Wege ähnlicher, als viele denken: Der Makler erhält eine Courtage, der Vertreter eine Provision — beides zahlt der Versicherer, beides ist in die Versicherungsprämie einkalkuliert. Für Sie kostet die Beratung in beiden Fällen keinen direkten Cent; der Unterschied liegt nicht im Preis, sondern in der Auswahl und in der Frage, wessen Interessen der Berater vertritt. Team Dewein arbeitet seit 2008 als ungebundenes Maklerbüro in Elchingen bei Ulm — mit Zugriff auf über 250 Gesellschaften und den gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten des Maklers. Und weil Fairness zur Beratung gehört: Es gibt Situationen, in denen ein guter Vertreter die passende Wahl sein kann. Auch die zeigen wir Ihnen weiter unten.

Leistungsübersicht

Leistungen

Sechs Mythen im Faktencheck

01

„Ein Makler ist teurer“

Falsch. Die Courtage des Maklers ist wie die Provision des Vertreters in der Prämie einkalkuliert. Derselbe Tarif kostet über den Makler nicht mehr — der Makler kann aber aus dem breiten Markt oft den günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif finden.

02

„Die große Marke ist sicherer“

Über die Leistung im Ernstfall entscheidet das Bedingungswerk des Tarifs, nicht die Bekanntheit des Logos. Ein bekannter Name kann ein gutes Produkt haben — ob es das beste für Ihren Fall ist, zeigt erst der Marktvergleich.

03

„Makler empfehlen, was die höchste Courtage bringt“

Der Makler muss seine Empfehlung nach §61 VVG begründen und dokumentieren — und haftet dafür persönlich mit gesetzlich vorgeschriebener Vermögensschadenhaftpflicht. Eine nicht begründbare Empfehlung wird für ihn selbst zum Haftungsrisiko.

04

„Beim Vertreter ist die Beratung kostenlos, beim Makler nicht“

Beide Beratungen sind für Sie ohne direkte Kosten, weil sie über die Abschluss- und Vertriebskosten der Prämie finanziert werden. Eine Rechnung gibt es nur bei der Honorarberatung — dort dafür meist provisionsfreie Nettotarife.

05

„Im Schadenfall macht das keinen Unterschied“

Doch: Der Makler ist vertraglich Ihr Interessenvertreter und unterstützt Sie bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche gegenüber dem Versicherer. Der Vertreter bleibt auch im Schadenfall der Repräsentant seiner Gesellschaft.

06

„Ein Wechsel zum Makler heißt: alle Verträge neu“

Nein. Mit einer Maklervollmacht übernimmt der Makler die Betreuung Ihrer bestehenden Verträge, ohne dass gekündigt werden muss. Verträge werden nur dann umgestellt, wenn es nachweislich eine bessere Lösung gibt — und nur mit Ihrer Zustimmung.

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Zielgruppen

Wann passt welcher Weg?

Der Makler passt, wenn …

… Sie einen marktweiten Vergleich statt einer Hausmeinung wollen, mehrere Verträge bei einem Ansprechpartner bündeln möchten und Wert darauf legen, dass Ihr Berater rechtlich in Ihrem Lager steht — von der Auswahl über die laufende Betreuung bis zum Schadenfall.

Der Vertreter kann passen, wenn …

… Sie sich bewusst für genau eine Gesellschaft entschieden haben — etwa wegen bestehender Verträge, Belegschafts- oder Verbandskonditionen. Ein guter Vertreter kennt die Produktwelt seines Hauses sehr tief; die Grenze bleibt: Alternativen anderer Anbieter kann er nicht anbieten.

Die Honorarberatung passt, wenn …

… Sie Beratung lieber gegen Rechnung statt über einkalkulierte Abschlusskosten bezahlen möchten. Marktüblich sind etwa 100–250 Euro pro Stunde; im Gegenzug werden häufig provisionsfreie Nettotarife vermittelt. Lohnt vor allem bei großen Vorsorgeverträgen.

Der Direktabschluss passt, wenn …

… es um einfache, standardisierte Risiken geht und Sie bewusst auf Beratung verzichten. Wichtig: Beim Online-Abschluss ohne Beratung tragen Sie die Verantwortung für Bedarf und Bedingungswerk komplett selbst — inklusive der Lücken, die niemand geprüft hat.

Kosten & Preise

Kosten

Was kostet welche Beratungsform?

Beratung beim Versicherungsmakler
0 € direkt
Beratung beim Versicherungsvertreter
0 € direkt
Honorarberatung
ca. 100–250 €/Std.
Vertrags-Check Ihrer bestehenden Policen bei uns
0 €

Die Honorar-Bandbreite ist eine marktübliche Orientierung aus der Branchenbeobachtung 2026, keine Preiszusage. Courtage und Provision sind Bestandteil der Prämienkalkulation des jeweiligen Versicherers — derselbe Tarif kostet Sie über Makler und Vertreter gleich viel.

Checkliste

5 Prüffragen an jeden Berater — egal ob Makler oder Vertreter

„Sind Sie als Makler oder als Vertreter registriert?“ — Registernummer nennen lassen und im Vermittlerregister (vermittlerregister.info) prüfen
„Auf welcher Marktgrundlage beraten Sie — eine Gesellschaft, mehrere oder der breite Markt?“
„Wie werden Sie vergütet — Courtage, Provision oder Honorar?“ — ein seriöser Berater beantwortet das ohne Ausweichen
„Habe ich Ihre Erstinformation nach §15 VersVermV erhalten?“ — sie ist bei jedem ersten Geschäftskontakt Pflicht
„Wer haftet, wenn Ihre Empfehlung falsch ist — Sie persönlich oder Ihre Gesellschaft?“ — und wird die Empfehlung schriftlich begründet?
Vergleich

Entscheidungshilfe: Makler und Vertreter im direkten Vergleich

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick — rechtlich sauber und ohne Schönfärberei in beide Richtungen.

KriteriumVersicherungsmaklerGebundener Versicherungsvertreter
RechtsgrundlageEigene Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO, Aufsicht durch die IHKErlaubnisfrei nach §34d Abs. 7 GewO — der Versicherer übernimmt die Verantwortung
In wessen Lager?Auf Seite des Kunden — seit dem BGH-Grundsatzurteil von 1985 treuhänderähnlicher SachwalterAuf Seite des Versicherers, dessen Interessen er vertritt
ProduktauswahlBreiter Markt — bei Team Dewein über 250 GesellschaftenProdukte einer Gesellschaft (Ausschließlichkeit)
Haftung bei FalschberatungHaftet persönlich; Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschriebenHaftung übernimmt in der Regel die Gesellschaft, für die er tätig ist
VergütungCourtage vom Versicherer, in der Prämie einkalkuliertProvision vom Versicherer, ebenfalls in der Prämie einkalkuliert
Beratungsgrundlage (VVG)Rat muss auf einer ausreichenden Zahl von Versicherern beruhen (§60 VVG)Muss offenlegen, dass er nur für eine Gesellschaft vermittelt
Wenn der Tarif nicht mehr passtWechsel zu einer anderen Gesellschaft gehört zum AuftragAlternativen nur innerhalb des eigenen Hauses

Fair bleibt: Ein engagierter Vertreter kann innerhalb seiner Produktwelt sehr gut beraten. Der strukturelle Unterschied — eine Gesellschaft statt Marktvergleich, Lager des Versicherers statt Lager des Kunden — bleibt davon unberührt.

FAQ

Häufige Fragen

Der Versicherungsmakler arbeitet im Auftrag des Kunden, benötigt eine eigene Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO und muss seinen Rat auf eine ausreichende Zahl von Versicherern am Markt stützen. Der gebundene Versicherungsvertreter arbeitet im Auftrag eines einzelnen Versicherers, vermittelt nur dessen Produkte und ist nach §34d Abs. 7 GewO erlaubnisfrei tätig, weil seine Gesellschaft die Verantwortung übernimmt. Kurz: Der Makler steht in Ihrem Lager, der Vertreter im Lager seiner Gesellschaft.
In der Regel nichts direkt. Der Makler erhält eine Courtage vom Versicherer, bei dem der Vertrag zustande kommt — sie ist in die Versicherungsprämie einkalkuliert, genau wie die Provision eines Vertreters. Beratung, Marktvergleich und laufende Betreuung kosten Sie deshalb keinen Aufpreis. Nur bei einer ausdrücklich vereinbarten Honorarberatung zahlen Sie ein Honorar per Rechnung, marktüblich etwa 100–250 Euro pro Stunde.
Der Versicherer, bei dem Ihr Vertrag abgeschlossen wird — über die Courtage, die Teil der Prämienkalkulation ist. Deshalb ist derselbe Tarif über den Makler nicht teurer als direkt oder über einen Vertreter. Der Makler ist trotzdem rechtlich Ihrem Interesse verpflichtet: Er wird per Maklervertrag von Ihnen beauftragt, muss seine Empfehlung begründen und dokumentieren und haftet dafür persönlich.
An vier Punkten: Erstens am Eintrag als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO im Vermittlerregister (vermittlerregister.info) — die Registernummer muss er Ihnen nennen. Zweitens an der Erstinformation nach §15 VersVermV, die er beim ersten Kontakt unaufgefordert übergeben muss. Drittens an einer schriftlich begründeten und dokumentierten Empfehlung. Viertens an transparenten Antworten auf die Vergütungsfrage. Wer bei einem dieser Punkte ausweicht, ist die falsche Adresse.
Nein. Courtage und Provision sind beide in der Prämie des jeweiligen Tarifs einkalkuliert — derselbe Vertrag kostet Sie über Makler und Vertreter gleich viel. In der Praxis führt der Marktvergleich des Maklers häufig sogar zu einem günstigeren oder leistungsstärkeren Ergebnis, weil er nicht auf die Tarifwelt einer einzigen Gesellschaft beschränkt ist.
Für die meisten Haushalte und Betriebe ja — vor allem bei beratungsintensiven Sparten wie Berufsunfähigkeit, privater Krankenversicherung, Altersvorsorge oder Gewerbeversicherungen, wo sich Bedingungswerke stark unterscheiden. Der Makler vergleicht den Markt, begründet seine Empfehlung, betreut die Verträge laufend und unterstützt Sie im Schadenfall. Bei sehr einfachen, standardisierten Risiken kann auch ein Direktabschluss genügen — dann tragen Sie die Verantwortung für die Tarifwahl aber selbst.
Ja. Mit einer Maklervollmacht übertragen Sie die Betreuung Ihrer bestehenden Verträge auf den Makler — die Verträge selbst laufen unverändert weiter, gekündigt wird nichts. Der Makler prüft anschließend, wo Ihr Schutz gut ist und wo es nachweislich bessere Lösungen gibt; umgestellt wird nur mit Ihrer Zustimmung. Der Wechsel kostet Sie weder Gebühren noch Versicherungsschutz.
Der Mehrfachvertreter steht zwischen beiden Welten: Er vertritt mehrere, aber fest vereinbarte Gesellschaften — im Lager der Versicherer, nur mit breiterer Produktpalette als der gebundene Vertreter. Der Versicherungsberater (Honorarberater) berät nach §34d Abs. 2 GewO ausschließlich gegen Honorar und darf keine Provisionen annehmen. Der Makler kombiniert Marktbreite mit courtagebasierter Vergütung — welche Form zu Ihnen passt, hängt von Bedarf und Beratungstiefe ab.

Über den Autor

Thomas Dewein

Thomas Dewein

Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK Ulm) · DVA-zertifiziert

Seit über 18 Jahren Versicherungsmakler mit freier Anbieterauswahl in der Region Ulm. Thomas Dewein vergleicht über 250 Versicherer und berät Privat- wie Gewerbekunden persönlich.

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