Versicherungsmakler oder Vertreter — wer berät in Ihrem Interesse?
Rechtlicher Status, Haftung, Vergütung: die Unterschiede klar erklärt — mit Entscheidungshilfe und 5 Prüffragen.
- Gesellschaften vergleicht ein Makler wie wir
- 250+
- Gesellschaft vertritt der gebundene Vertreter
- 1
- BGH-Grundsatz: Makler ist Sachwalter des Kunden
- 1985
- direkte Kosten der Maklerberatung
- 0 €
Beide vermitteln Versicherungen, beide stehen im selben Vermittlerregister — und trotzdem trennt Makler und Vertreter ein grundlegender Unterschied: Der Makler arbeitet in Ihrem Auftrag und wählt aus dem breiten Markt, der Vertreter arbeitet im Auftrag eines Versicherers und vermittelt dessen Produkte. Dieser Ratgeber zeigt ohne Verkaufsfloskeln, was das rechtlich, finanziell und im Schadenfall für Sie bedeutet — und wann welcher Weg der richtige ist.
Der Unterschied in einem Satz — und was rechtlich dahintersteckt
Ein Versicherungsmakler ist der Beauftragte des Kunden: Er benötigt eine eigene Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO, steht unter IHK-Aufsicht und muss seinen Rat auf eine ausreichende Zahl von Versicherern am Markt stützen (§60 VVG). Ein gebundener Versicherungsvertreter ist der Beauftragte eines Versicherers: Er darf nach §34d Abs. 7 GewO ohne eigene Erlaubnis vermitteln, weil die Gesellschaft, für die er ausschließlich tätig ist, die Verantwortung für ihn übernimmt. Der Bundesgerichtshof hat die Rolle des Maklers bereits 1985 in einer Grundsatzentscheidung geprägt: Der Makler ist der treuhänderähnliche Sachwalter des Kunden — er steht rechtlich in Ihrem Lager, der Vertreter im Lager seiner Gesellschaft.
Bei der Vergütung sind sich beide Wege ähnlicher, als viele denken: Der Makler erhält eine Courtage, der Vertreter eine Provision — beides zahlt der Versicherer, beides ist in die Versicherungsprämie einkalkuliert. Für Sie kostet die Beratung in beiden Fällen keinen direkten Cent; der Unterschied liegt nicht im Preis, sondern in der Auswahl und in der Frage, wessen Interessen der Berater vertritt. Team Dewein arbeitet seit 2008 als ungebundenes Maklerbüro in Elchingen bei Ulm — mit Zugriff auf über 250 Gesellschaften und den gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten des Maklers. Und weil Fairness zur Beratung gehört: Es gibt Situationen, in denen ein guter Vertreter die passende Wahl sein kann. Auch die zeigen wir Ihnen weiter unten.

Was brauchen Sie? Was ist schon geregelt? Welche Unterschiede sind für Sie wirklich wichtig?
Sechs Mythen im Faktencheck
„Ein Makler ist teurer“
Falsch. Die Courtage des Maklers ist wie die Provision des Vertreters in der Prämie einkalkuliert. Derselbe Tarif kostet über den Makler nicht mehr — der Makler kann aber aus dem breiten Markt oft den günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif finden.
„Die große Marke ist sicherer“
Über die Leistung im Ernstfall entscheidet das Bedingungswerk des Tarifs, nicht die Bekanntheit des Logos. Ein bekannter Name kann ein gutes Produkt haben — ob es das beste für Ihren Fall ist, zeigt erst der Marktvergleich.
„Makler empfehlen, was die höchste Courtage bringt“
Der Makler muss seine Empfehlung nach §61 VVG begründen und dokumentieren — und haftet dafür persönlich mit gesetzlich vorgeschriebener Vermögensschadenhaftpflicht. Eine nicht begründbare Empfehlung wird für ihn selbst zum Haftungsrisiko.
„Beim Vertreter ist die Beratung kostenlos, beim Makler nicht“
Beide Beratungen sind für Sie ohne direkte Kosten, weil sie über die Abschluss- und Vertriebskosten der Prämie finanziert werden. Eine Rechnung gibt es nur bei der Honorarberatung — dort dafür meist provisionsfreie Nettotarife.
„Im Schadenfall macht das keinen Unterschied“
Doch: Der Makler ist vertraglich Ihr Interessenvertreter und unterstützt Sie bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche gegenüber dem Versicherer. Der Vertreter bleibt auch im Schadenfall der Repräsentant seiner Gesellschaft.
„Ein Wechsel zum Makler heißt: alle Verträge neu“
Nein. Mit einer Maklervollmacht übernimmt der Makler die Betreuung Ihrer bestehenden Verträge, ohne dass gekündigt werden muss. Verträge werden nur dann umgestellt, wenn es nachweislich eine bessere Lösung gibt — und nur mit Ihrer Zustimmung.
Wann passt welcher Weg?
Der Makler passt, wenn …
… Sie einen marktweiten Vergleich statt einer Hausmeinung wollen, mehrere Verträge bei einem Ansprechpartner bündeln möchten und Wert darauf legen, dass Ihr Berater rechtlich in Ihrem Lager steht — von der Auswahl über die laufende Betreuung bis zum Schadenfall.
Der Vertreter kann passen, wenn …
… Sie sich bewusst für genau eine Gesellschaft entschieden haben — etwa wegen bestehender Verträge, Belegschafts- oder Verbandskonditionen. Ein guter Vertreter kennt die Produktwelt seines Hauses sehr tief; die Grenze bleibt: Alternativen anderer Anbieter kann er nicht anbieten.
Die Honorarberatung passt, wenn …
… Sie Beratung lieber gegen Rechnung statt über einkalkulierte Abschlusskosten bezahlen möchten. Marktüblich sind etwa 100–250 Euro pro Stunde; im Gegenzug werden häufig provisionsfreie Nettotarife vermittelt. Lohnt vor allem bei großen Vorsorgeverträgen.
Der Direktabschluss passt, wenn …
… es um einfache, standardisierte Risiken geht und Sie bewusst auf Beratung verzichten. Wichtig: Beim Online-Abschluss ohne Beratung tragen Sie die Verantwortung für Bedarf und Bedingungswerk komplett selbst — inklusive der Lücken, die niemand geprüft hat.
Was kostet welche Beratungsform?
- Beratung beim Versicherungsmakler
- 0 € direktCourtage zahlt der Versicherer, einkalkuliert in die Prämie
- Beratung beim Versicherungsvertreter
- 0 € direktProvision zahlt der Versicherer, ebenfalls in der Prämie enthalten
- Honorarberatung
- ca. 100–250 €/Std.Marktübliche Sätze; dafür meist provisionsfreie Nettotarife
- Vertrags-Check Ihrer bestehenden Policen bei uns
- 0 €Unverbindlich, ohne Umstellungspflicht
Die Honorar-Bandbreite ist eine marktübliche Orientierung aus der Branchenbeobachtung 2026, keine Preiszusage. Courtage und Provision sind Bestandteil der Prämienkalkulation des jeweiligen Versicherers — derselbe Tarif kostet Sie über Makler und Vertreter gleich viel.
Zum InhaltsverzeichnisEntscheidungshilfe: Makler und Vertreter im direkten Vergleich
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick — rechtlich sauber und ohne Schönfärberei in beide Richtungen.
| Kriterium | Versicherungsmakler | Gebundener Versicherungsvertreter |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Eigene Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO, Aufsicht durch die IHK | Erlaubnisfrei nach §34d Abs. 7 GewO — der Versicherer übernimmt die Verantwortung |
| In wessen Lager? | Auf Seite des Kunden — seit dem BGH-Grundsatzurteil von 1985 treuhänderähnlicher Sachwalter | Auf Seite des Versicherers, dessen Interessen er vertritt |
| Produktauswahl | Breiter Markt — bei Team Dewein über 250 Gesellschaften | Produkte einer Gesellschaft (Ausschließlichkeit) |
| Haftung bei Falschberatung | Haftet persönlich; Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben | Haftung übernimmt in der Regel die Gesellschaft, für die er tätig ist |
| Vergütung | Courtage vom Versicherer, in der Prämie einkalkuliert | Provision vom Versicherer, ebenfalls in der Prämie einkalkuliert |
| Beratungsgrundlage (VVG) | Rat muss auf einer ausreichenden Zahl von Versicherern beruhen (§60 VVG) | Muss offenlegen, dass er nur für eine Gesellschaft vermittelt |
| Wenn der Tarif nicht mehr passt | Wechsel zu einer anderen Gesellschaft gehört zum Auftrag | Alternativen nur innerhalb des eigenen Hauses |
Fair bleibt: Ein engagierter Vertreter kann innerhalb seiner Produktwelt sehr gut beraten. Der strukturelle Unterschied — eine Gesellschaft statt Marktvergleich, Lager des Versicherers statt Lager des Kunden — bleibt davon unberührt.
Zum Inhaltsverzeichnis5 Prüffragen an jeden Berater — egal ob Makler oder Vertreter
Die wichtigsten Prüfpunkte für Ihre Entscheidung – im persönlichen Gespräch klären wir die Details gemeinsam.
Gemeinsam prüfen„Sind Sie als Makler oder als Vertreter registriert?“
Registernummer nennen lassen und im Vermittlerregister (vermittlerregister.info) prüfen
„Auf welcher Marktgrundlage beraten Sie
eine Gesellschaft, mehrere oder der breite Markt?“
„Wie werden Sie vergütet
Courtage, Provision oder Honorar?“ — ein seriöser Berater beantwortet das ohne Ausweichen
„Habe ich Ihre Erstinformation nach §15 VersVermV erhalten?“
sie ist bei jedem ersten Geschäftskontakt Pflicht
„Wer haftet, wenn Ihre Empfehlung falsch ist
Sie persönlich oder Ihre Gesellschaft?“ — und wird die Empfehlung schriftlich begründet?
Häufige Fragen: Versicherungsmakler oder Vertreter — |wer berät in Ihrem Interesse?
Was Ihren Schutz ergänzt.
Makler wechseln — so einfach geht's
Mit der Maklervollmacht zu Team Dewein wechseln — ohne Kündigung Ihrer bestehenden Verträge.
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Team-Dewein · Elchingen bei Ulm
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