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10 wichtigsten Fragen zum Versicherungsmaklervertrag

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10 wichtigsten Fragen zum Versicherungsmaklervertrag

Alle Informationen zum
Versicherungsmaklervertrag

Versicherungsmakler Ulm

1. Was ist ein Versicherungsmaklervertrag?

Versicherungsmaklervertrag ist ein Vertrag, den du mit einem Makler abschließt, um deine Versicherungsangelegenheiten regeln zu lassen. Der Maklervertrag definiert die Rechte und Pflichten zwischen dir als Versicherungsnehmer und dem Makler. In der Maklervollmacht sind die Befugnisse des Maklers festgelegt, die er von dir erhält. Im Vertrag werden verschiedene Punkte geregelt, darunter die Betreuungspflichten des Makler, die Haftungsübernahme und die Risikoverhältnisse.

2. Welche Aufgaben hat ein Versicherungsmakler?

Marktanalyse

Der Makler analysiert den individuellen Versicherungsbedarf des Kunden, um passende Versicherungsprodukte zu empfehlen.

Beratung

Der Makler berät den Kunden hinsichtlich verschiedener Versicherungsarten und -produkte und hilft bei der Auswahl der passenden Versicherung.

Vertragsverwaltung

Der Makler kümmert sich um die Verwaltung der Versicherungsverträge des Kunden, informiert über Änderungen und vertritt bei Schadensfällen gegenüber der Versicherung.
 

Schadensabwicklung

Im Schadensfall unterstützt der Makler den Kunden bei der Abwicklung des Schadens und vertritt dessen Interessen gegenüber der Versicherung.

Informationsvermittlung

Der Makler informiert den Kunden über neue Entwicklungen auf dem Versicherungsmarkt und berät bei Änderungen oder Anpassungen der Versicherungsverträge. 

3. Wie wird ein Versicherungsmakler bezahlt?

Ein Versicherungsmakler wird in der Regel durch Provisionen bezahlt, die er von den Versicherungsgesellschaften erhält, deren Produkte er vermittelt. Diese Provisionen können einmalige Abschlüsse oder wiederkehrende Zahlungen während der Laufzeit des Vertrags umfassen. Die genaue Höhe der Provision variiert je nach Art der Versicherung, dem Versicherungsunternehmen und den spezifischen Konditionen des Vertrags.

Versicherungsmaklervertrag ist ein Vertrag, den du mit einem Makler abschließt, um deine Versicherungsangelegenheiten regeln zu lassen. Der Maklervertrag definiert die Rechte und Pflichten zwischen dir als Versicherungsnehmer und dem Makler. In der Maklervollmacht sind die Befugnisse des Maklers festgelegt, die er von dir erhält. Im Vertrag werden verschiedene Punkte geregelt, darunter die Betreuungspflichten des Makler, die Haftungsübernahme und die Risikoverhältnisse.

Abschlussprovision (Courtagen)

Diese Provisionsart erhält der Makler einmalig bei Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags. Die Höhe der Abschlussprovision kann je nach Produkt und Versicherer variieren.

Bestandspflegeprovision

Diese wiederkehrende Provision erhält der Makler während der Laufzeit des Versicherungsvertrags, solange der Vertrag aktiv bleibt. Dies ist besonders bei langfristigen Versicherungen wie Sachversicherung, also z.B. Gebäudeversicherung wichtig.

Servicegebühren

In einigen Fällen kann ein Versicherungsmakler für zusätzliche Dienstleistungen Gebühren erheben, zum Beispiel für eine Beratung oder die Verwaltung des Versicherungsportfolios des Kunden. Diese Gebühren können eine Pauschale oder auf Stundenbasis berechnet werden.

Honorarberatung

In einem Honorarberatungsmodell wird der Makler direkt vom Kunden bezahlt, in der Regel in Form von festen Beratungsgebühren. Dieses Modell soll Interessenkonflikte vermeiden, da der Makler unabhängig von Versicherungsprovisionen agiert.
Es ist wichtig, dass Makler ihre Vergütungsstruktur transparent darlegen, damit Kunden wissen, wie und wofür sie bezahlen. In vielen Ländern gibt es gesetzliche Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass Versicherungsmakler ihre Vergütung offenlegen, um Transparenz und Vertrauen in die Beratung zu gewährleisten. 

4. Welche Pflichten hat ein Versicherungsmakler?

Ein Versicherungsmakler hat in Deutschland eine Vielzahl von Pflichten, die sich aus dem Maklervertrag, gesetzlichen Vorschriften und branchenspezifischen Regelungen ergeben. Nachfolgend sind die wichtigsten Pflichten eines Versicherungsmaklers aufgeführt:

Bedarfsanalyse und Beratungspflicht

Der Versicherungsmakler muss den Versicherungsbedarf des Kunden ermitteln und diesen umfassend und kompetent beraten. Dies beinhaltet eine Risikoanalyse und eine Prüfung bestehender Versicherungsverträge.
– Die Beratung und die ermittelten Ergebnisse müssen dokumentiert werden (Beratungsprotokoll gemäß § 62 VVG).

Interessenswahrnehmungspflicht

Der Versicherungsmakler handelt im Interesse seines Kunden und ist diesem verpflichtet, ohne gegenüber der Versicherungsgesellschaft eine Interessenvertretung zu übernehmen.

Mit anderen Worten, der Makler arbeitet im Auftrag seiner Mandanten, also des Kunden. Er ist keiner Versicherungsgesellschaft gegenüber verpflichtet und vertritt ausschließlich die Interessen seiner Kunden.

Das Gegenstück zum freien Versicherungsmakler ist der gebundene Vertreter oder der gebundene Mehrfachagent. Diese arbeiten im Auftrag der Versicherungsgesellschaften und sind verpflichtet, alle relevanten Informationen an die Versicherungsgesellschaft weiterzuleiten. Man bezeichnet dies auch als das Augen-und-Ohren-Prinzip, da sie als verlängerter Arm der Versicherungsgesellschaft agieren.

Markt- und Produktkenntnisse

Der Makler muss über fundierte Markt– und Produktkenntnisse verfügen, um eine geeignete Auswahl an Versicherungstarifen anbieten zu können. Dazu gehört auch das kontinuierliche Beobachten und Prüfen von Veränderungen und Entwicklungen am Markt.

Informations- und Aufklärungspflicht

Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, den Kunden über alle wesentlichen Punkte eines Versicherungsvertrages aufzuklären, einschließlich der Risiken, Deckungslücken, Klauseln und Bedingungen.
– Vor Abschluss eines Vertrages muss der Makler dem Kunden alle relevanten Informationen zugänglich machen (§ 60 VVG).

Auswahl der Versicherungsgesellschaft

Der Makler muss eine geeignete Versicherungsgesellschaft auswählen, die die Bedürfnisse des Kunden optimal erfüllt, und sollte dabei mehrere Anbieter vergleichen. Prinzip: Best – Advice.

Dokumentationspflicht

Beratungsgespräche, Empfehlungen und Vertragsabschlüsse müssen dokumentiert und für eine spätere Einsicht aufbewahrt werden.

Betreuungspflicht

er Versicherungsmakler hat auch nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages eine Betreuungspflicht. Dies umfasst die Unterstützung bei Vertragsänderungen, Kündigungen und im Schadensfall.

Fortbildungspflicht

Makler müssen sich regelmäßig fortbilden, um den Anforderungen des § 34d GewO (Gewerbeordnung) und der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) gerecht zu werden.

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Versicherungsmakler müssen eine gewerberechtliche Erlaubnis gemäß § 34d der Gewerbeordnung (GewO) besitzen. Sie müssen die Datenschutzbestimmungen (DSGVO) einhalten und die Grundlage ihrer Tätigkeit offenlegen.

Vermögensschadenshaftpflichtversicherung

Makler sind verpflichtet, eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zu haben, um potenzielle Schäden, die aus ihrer Tätigkeit resultieren könnten, finanziell abzufedern. 

Vermögensschadenshaftpflichtversicherung

Makler sind verpflichtet, eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zu haben, um potenzielle Schäden, die aus ihrer Tätigkeit resultieren könnten, finanziell abzufedern. 

5. Wie unterscheidet sich ein Versicherungsmakler von einem Versicherungsvertreter?

Ein Versicherungsmakler und ein Versicherungsvertreter unterscheiden sich in mehreren wesentlichen Aspekten, insbesondere hinsichtlich ihrer Unabhängigkeit und ihrer Beziehung zu Versicherungsunternehmen. Hier sind die wichtigsten Unterschiede:

Unabhängigkeit

Versicherungsmakler:

Ein Versicherungsmakler ist unabhängig und nicht an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden. Er arbeitet im Auftrag und im Interesse des Kunden. Seine Aufgabe besteht darin, die besten Versicherungsprodukte für die Bedürfnisse des Kunden zu finden, indem er Angebote von verschiedenen Versicherern vergleicht.

Versicherungsvertreter:

Ein Versicherungsvertreter hingegen ist an ein oder mehrere bestimmte Versicherungsunternehmen gebunden. Er vermittelt nur die Produkte dieser Unternehmen und ist damit direkt deren Interessen verpflichtet.

Beratungspflicht

Versicherungsmakler:

Durch seine unabhängige Stellung hat der Makler eine umfassende Beratungspflicht gegenüber dem Kunden. Er muss eine Marktanalyse durchführen und dem Kunden die Produkte anbieten, die am besten zu dessen individuellen Bedürfnissen passen.

Versicherungsvertreter:

Der Versicherungsvertreter berät hauptsächlich über die Produkte seines Versicherungsunternehmens. Seine Beratungsvielfalt beschränkt sich auf das Produktportfolio der von ihm vertretenen Versicherer.

Haftung

Versicherungsmakler:

Der Makler haftet für Fehler in der Beratung und Betreuung. Das bedeutet, dass er für eventuelle Schäden, die aus einer unzureichenden oder falschen Beratung resultieren, haftbar gemacht werden kann. Um diese Haftung abzudecken, müssen Versicherungsmakler eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Versicherungsvertreter:
Der Vertreter haftet in der Regel im Rahmen seiner Vertretungsbefugnisse und überträgt gewisse Haftungsrisiken auf das Versicherungsunternehmen, das er vertritt. Im Zweifel muss die Klage also gegen das Versicherungsunternehmen und deren Rechtsabteilung gestellt werden.

Vertragliche Bindung

Versicherungsmakler:

Der Kunde schließt einen sogenannten Maklervertrag mit dem Versicherungsmakler ab, welcher die Pflichten und Rechte regelt. Dieser Vertrag ermöglicht es dem Makler, im Namen des Kunden zu handeln.

Versicherungsvertreter: Der Versicherungsvertreter schließt keine gesonderten Verträge mit den Kunden darüber ab, wie er sie vertritt. Sein Verhältnis wird durch die Zusammenarbeit mit dem Versicherungsunternehmen definiert, für das er arbeitet.

Honorar

Versicherungsmakler:

Die Vergütung des Maklers erfolgt meist durch Courtagen oder Provisionen, die von den Versicherungsverträgen abhängig sind, welche der Makler vermittelt. Alternativ können auch Honorarvereinbarungen direkt mit dem Kunden getroffen werden.

Versicherungsvertreter: Der Vertreter wird in der Regel durch Provisionen vergütet, die er für den Abschluss und die Betreuung von Versicherungsverträgen erhält, die auf die Versicherungsprodukte des Unternehmens beschränkt sind 

6. Was sind die Vorteile eines Versicherungsmaklervertrags für den Kunden?

Ein Versicherungsmaklervertrag bietet dem Kunden eine Reihe von Vorteilen:

Unabhängige Beratung

Ein Versicherungsmakler ist nicht an bestimmte Versicherungsunternehmen gebunden. Dadurch kann er Produkte von verschiedenen Anbietern vergleichen und dem Kunden diejenigen empfehlen, die am besten zu dessen Bedürfnissen passen.

Individuelle Risikoanalyse

Ein Makler nimmt eine detaillierte Analyse der individuellen Risiken des Kunden vor und sucht nach maßgeschneiderten Lösungen, die diese Risiken bestmöglich abdecken.

Zeitersparnis

Der Kunde muss sich nicht selbst durch den Dschungel der Versicherungsangebote kämpfen. Der Makler übernimmt die Recherche und Vergleichsarbeit.

Expertenwissen

Makler verfügen über umfassendes Fachwissen und bleiben durch ständige Weiterbildung auf dem neuesten Stand, was Änderungen in der Gesetzgebung und neue Produkte auf dem Markt betrifft.

Unterstützung im Schadensfall

Der Makler steht dem Kunden nicht nur bei der Auswahl der Versicherung zur Seite, sondern unterstützt auch bei der Abwicklung von Schadensfällen und sorgt für eine reibungslose Kommunikation mit dem Versicherer.

Langfristige Betreuung

Versicherungsmakler bieten kontinuierliche Betreuung und überprüfen regelmäßig, ob der Versicherungsschutz noch den aktuellen Lebensumständen des Kunden entspricht. Bei Bedarf passen sie den Vertrag an.

Netzwerk und Kontakte

Makler haben meist ein umfangreiches Netzwerk und gute Kontakte zu Versicherern, was sich bei Verhandlungen und der Durchsetzung von Ansprüchen als vorteilhaft erweisen kann.

Kostenneutralität für den Kunden

In der Regel zahlt der Kunde keine direkten Gebühren an den Makler, da dieser von den Versicherungsunternehmen durch Provisionen für abgeschlossene Verträge vergütet wird.

Objektivierung der Entscheidungsprozesse

Durch die Beratung eines unabhängigen Maklers kann der Kunde fundierte Entscheidungen treffen und wird nicht von den Verkaufsinteressen einzelner Versicherungsunternehmen beeinflusst.

Transparenz

Makler sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden umfassend und transparent über ihre Dienstleistungen sowie über eventuell entstehende Kosten und Provisionen zu informieren.
Zusammengefasst bedeutet ein Versicherungsmaklervertrag für den Kunden professionelle, unabhängige und umfassende Beratung, die individuell auf die persönlichen Bedürfnisse und Situationen zugeschnitten ist. 

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