Drohnen-Versicherungspflicht in Deutschland
Nach § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ist für jede Drohne — auch jede Mini-Drohne unter 250 g — eine gesetzliche Haftpflichtversicherung verboten zu betreiben ohne Versicherung. Das gilt für private Hobby-Piloten genauso wie für gewerbliche Anwender (Fotografen, Vermesser, Inspektionsflüge).
Die Mindestdeckungssumme liegt in Deutschland bei 750.000 SZR (≈ 1 Mio €) für Personen- und Sachschäden. Empfohlen werden 5 – 10 Mio € pauschal, weil Schäden in Großstadt-Szenarien (Personenschaden, Kollateralschaden) hohe Summen erreichen können.
Was kostet eine Drohnenversicherung?
Richtwerte 2026 für private Halter:
- Mini-Drohne < 250 g: ab ca. 40 – 65 € / Jahr
- Drohne 250 g – 2 kg: ca. 60 – 110 € / Jahr
- Drohne 2 – 5 kg: ca. 90 – 160 € / Jahr
- Gewerbliche Nutzung: ab 180 € / Jahr, je nach Einsatz
Eine zusätzliche Kasko-Deckung (Schutz der Drohne selbst gegen Absturz, Verlust, Diebstahl) kostet je nach Wert der Drohne 50 – 200 € extra pro Jahr.
Haftpflicht vs. Kasko — was deckt was?
Haftpflicht (Pflicht): Schäden, die Sie mit der Drohne an Dritten verursachen — z.B. abgestürzte Drohne beschädigt parkendes Auto, verletzte Person, kollidiert mit Fenster oder Solaranlage.
Kasko (freiwillig): Schäden an Ihrer eigenen Drohne — Absturz durch Pilotenfehler, Verbindungsabbruch, Diebstahl, Verlust auf See, Eigen- und Bedienungsfehler. Empfohlen ab Anschaffungspreisen über 800 €.
Was ist versichert — und was nicht?
Versichert
- Personen-, Sach- & Vermögensfolgeschäden an Dritten
- Mietsachschäden (gemietete Drohnen)
- Schäden durch GPS-/Signal-Ausfall
- FPV-Flüge (mit Spotter)
- Optional: Kaskoschutz für eigene Drohne
- Optional: weltweiter Geltungsbereich
Nicht versichert
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Flug ohne erforderliche Erlaubnis / Aufstiegsgenehmigung
- Schäden durch Flug über Menschenmengen ohne Sondererlaubnis
- Krieg, Terror, Kernenergie
- Bei gewerblicher Nutzung: rein private Tarife greifen nicht
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Privat oder gewerblich nutzen?
Wer mit der Drohne Einnahmen erzielt — auch Foto- oder Videoaufträge im Nebengewerbe, YouTube-Monetarisierung, Immobilien-/Inspektionsaufnahmen — braucht zwingend eine gewerbliche Drohnenversicherung. Eine private Police würde im Schadenfall die Leistung verweigern.
Im Tarifvergleich können Sie zwischen privater und gewerblicher Nutzung wählen und gewerbliche Zusatzbausteine (z.B. Auslandseinsatz, Nutzungsausfall) ergänzen.
Worauf beim Tarifvergleich achten
- Deckungssumme ≥ 5 Mio € pauschal Personen-/Sachschäden
- Vermögensschäden (z.B. Betriebsunterbrechung) mit eingeschlossen
- Mietsachschäden für gemietete Drohnen / Equipment
- Weltweiter Geltungsbereich inkl. USA / Kanada falls relevant
- FPV-Flug (First-Person-View) ausdrücklich eingeschlossen
- Schwarmflug & Multi-Drohnen für gewerbliche Anwender
- Selbstbehalt bei Kasko nicht über 250 €

