Ein Versicherungsmakler ist nach §59 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ein gewerblicher Vermittler, der im Auftrag des Kunden — nicht der Versicherung — Versicherungsverträge vermittelt und betreut. Er hat eine sogenannte Sachwalterstellung: er muss objektiv den für den Kunden besten verfügbaren Schutz suchen und ist für Falschberatung persönlich haftbar (Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben).
Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter, der an einen oder wenige Versicherer gebunden ist, hat der Makler freie Anbieterauswahl — er kann aus dem gesamten Markt (in Deutschland 250+ zugelassene Versicherer) wählen. Der Makler braucht eine IHK-Zulassung nach §34d GewO und muss in das öffentliche Vermittlerregister eingetragen sein.
Für den Endkunden ist die Beratung kostenlos. Der Makler erhält seine Vergütung als Courtage (Provision) direkt vom Versicherer aus der laufenden Prämie — diese ist bereits in der Tarifkalkulation enthalten, egal ob Sie über einen Makler, Vertreter oder Direktversicherer abschließen.