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VERSICHERUNGSMAKLER

Versicherungsmakler mit freier Anbieterauswahl

Was ein Versicherungsmakler wirklich macht — und warum die Versicherungsberatung für Sie kostenlos ist

Ein Versicherungsmakler ist Ihr Sachwalter nach §59 VVG mit freier Anbieterauswahl — gesetzlich verpflichtet, in Ihrem Interesse zu handeln, nicht im Interesse einer Versicherung. Wir vergleichen 250+ Versicherer, übernehmen Schadenmanagement und überprüfen Ihre Verträge laufend. Für Sie kostenlos.

5/5— 43+ Bewertungen
250+Versicherer im Vergleich
0 €Kosten für Sie
§59 VVGSachwalter-Pflicht
20+ J.Erfahrung

Themen-Cluster & interne Suche

Wissen

Was ist ein Versicherungsmakler?

Ein Versicherungsmakler ist nach §59 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ein gewerblicher Vermittler, der im Auftrag des Kunden — nicht der Versicherung — Versicherungsverträge vermittelt und betreut. Er hat eine sogenannte Sachwalterstellung: er muss objektiv den für den Kunden besten verfügbaren Schutz suchen und ist für Falschberatung persönlich haftbar (Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben).

Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter, der an einen oder wenige Versicherer gebunden ist, hat der Makler freie Anbieterauswahl — er kann aus dem gesamten Markt (in Deutschland 250+ zugelassene Versicherer) wählen. Der Makler braucht eine IHK-Zulassung nach §34d GewO und muss in das öffentliche Vermittlerregister eingetragen sein.

Für den Endkunden ist die Beratung kostenlos. Der Makler erhält seine Vergütung als Courtage (Provision) direkt vom Versicherer aus der laufenden Prämie — diese ist bereits in der Tarifkalkulation enthalten, egal ob Sie über einen Makler, Vertreter oder Direktversicherer abschließen.

Leistungsübersicht

Leistungen

Was ein Versicherungsmakler für Sie tut

01

Bedarfsanalyse

Risiken systematisch erfassen, vorhandene Verträge prüfen, Lücken & Doppelversicherungen finden.

02

Marktvergleich

250+ Versicherer im objektiven Vergleich — nach Bedingungen, Preis und Servicequalität.

03

Vertragsverhandlung

Sonderkonditionen, Maklerklauseln, Rabatte — Vorteile, die Sie als Privatkunde nicht bekommen.

04

Schadenmanagement

Im Schadenfall vertreten wir Sie gegenüber dem Versicherer — schneller, durchsetzungsstärker.

05

Laufende Betreuung

Jährliche Vertragsprüfung, Anpassung bei Lebensereignissen (Heirat, Kind, Hauskauf).

06

Wechselservice

Bestandsübertragung, Kündigungen, neue Verträge — wir übernehmen den gesamten Papierkram.

250+ GesellschaftenKostenlos & unverbindlich

Ihr Schutz — mit freier Anbieterauswahl beraten

Wir vergleichen über 250 Gesellschaften und finden den Tarif, der wirklich zu Ihnen passt — transparent, unverbindlich und kostenfrei.

Zielgruppen

Für wen lohnt sich ein Versicherungsmakler?

Familien & Privatkunden

BU, Haftpflicht, Hausrat, KFZ — ein Makler bündelt und optimiert Ihren Versicherungsschutz.

Selbstständige & Freiberufler

Komplexe Risiken (Berufshaftpflicht, KV, Gewerbe) brauchen einen Spezialisten an Ihrer Seite.

Unternehmen & Gewerbe

Cyber, BHV, Gebäude, D&O — ein Firmenmakler verhandelt Konditionen, die der Markt nicht öffentlich anbietet.

PKV-Versicherte

Tarifwechsel nach §204 VVG, Beitragsoptimierung, Beihilfetarife — typische Makler-Themen.

Kosten & Preise

Kosten

Was kostet ein Versicherungsmakler?

Beratung & Bedarfsanalyse
0 € (kostenlos)
Marktvergleich & Angebote
0 € (kostenlos)
Vertragsabschluss & -betreuung
0 € (kostenlos)
Schadenmanagement
0 € (kostenlos)
Vergütung des Maklers
Courtage vom Versicherer (in Prämie enthalten)
Honorarberatung (auf Wunsch)
ab 150 €/h — bei Direkttarifen ohne Provision

Der Maklerlohn ist Teil der regulären Tarifprämie und wird vom Versicherer gezahlt — egal über welchen Vertriebsweg Sie abschließen. Sie zahlen also nicht mehr, wenn Sie einen Makler nutzen — Sie bekommen nur deutlich mehr Service. Honorarberatung ist die Ausnahme und kommt nur bei provisionsfreien Nettotarifen zum Einsatz.

Checkliste

Wie finde ich einen guten Versicherungsmakler?

Eintragung im IHK-Vermittlerregister (vermittlerregister.info) prüfen
Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung sollte Standard sein
Erstinformation nach §15 VersVermV verlangen — gibt Auskunft über Status
Anbieterauswahl: nicht ausschließlich an wenige Versicherer gebunden
Transparenz bei Vergütung — Courtage- vs. Honorarmodell offenlegen
Erfahrung & Spezialisierung passend zum Bedarf (Privat, Gewerbe, PKV)
Erreichbarkeit im Schadenfall — feste Ansprechpartner statt Hotline
Bewertungen prüfen (Google, ProvenExpert) — auf echte Erfahrungsberichte achten
FAQ

Häufige Fragen

Der Vertreter (§59 Abs. 2 VVG) handelt im Auftrag eines oder weniger Versicherer und ist diesen vertraglich verpflichtet. Der Makler (§59 Abs. 3 VVG) handelt im Auftrag des Kunden, hat freie Anbieterauswahl aus 250+ Versicherern und ist gesetzlich zur Sachwalterstellung verpflichtet — er muss objektiv im Kundeninteresse beraten und ist persönlich für Falschberatung haftbar.
Für Sie als Kunde ist die Beratung in der Regel kostenlos. Der Makler wird vom Versicherer per Courtage vergütet — diese ist Teil der regulären Tarifprämie und fällt auch beim Vertreter oder Direktabschluss an. Sie zahlen also nicht mehr, sondern bekommen mehr Service. Bei Honorarberatung (provisionsfreie Nettotarife) wird ein Stundensatz vereinbart.
Es gibt eine schriftliche Maklervollmacht, die jederzeit kündbar ist. Sie sind nicht an den Makler gebunden und können den Vertrag selbst weiterführen oder zu einem anderen Makler wechseln. Auch der Versicherungsvertrag bleibt unberührt — er läuft auf Sie, nicht auf den Makler.
Die Courtage berechnet sich aus der Prämie, also: ja, in absoluten Zahlen verdient er bei höherer Prämie mehr. Aber: ein guter Makler optimiert Ihre Verträge dauerhaft — bei Falschberatung haftet er persönlich, und unzufriedene Kunden kündigen die Vollmacht. Der wirtschaftliche Anreiz liegt also in langfristig zufriedenen Mandanten, nicht in hohen Einmalprovisionen.
Wir nehmen die Schadenmeldung auf, prüfen die Deckung anhand des Bedingungswerks, kommunizieren mit dem Versicherer und vertreten Ihre Interessen. Bei Streitigkeiten unterstützen wir mit fachlichem Druck — und bei berechtigten Ansprüchen auch mit anwaltlicher Eskalation. Diese Begleitung ist im Maklermandat enthalten.
Sie unterzeichnen eine Maklervollmacht. Wir holen daraufhin alle Bestandsdaten von Ihren bisherigen Versicherern ein, analysieren die Verträge und schlagen Optimierungen vor. Bestehende Verträge laufen unverändert weiter — der Makler übernimmt nur die Betreuung. Mehr unter /makler-wechseln.
Versicherungsmakler haben grundsätzlich freie Anbieterauswahl, in der Praxis arbeiten die meisten mit 30–80 Versicherern aktiv zusammen. Wir vergleichen über Vergleichssoftware (z.B. Morgen & Morgen, Franke & Bornberg) den gesamten Markt — auch Versicherer, mit denen wir keinen Direktvertrag haben, können wir über Maklerpools anbinden.
Die Maklervollmacht ist eine schriftliche Bevollmächtigung, mit der Sie den Makler ermächtigen, in Ihrem Namen mit Versicherern zu kommunizieren — Bestandsdaten anzufordern, Verträge zu kündigen, neue abzuschließen. Sie ist jederzeit widerrufbar und enthält keine Verpflichtung zum Vertragsabschluss.

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