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Beamtenversorgung

Beamtenvorsorge-
Rechner

Berechnen Sie Ihr voraussichtliches Ruhegehalt und erkennen Sie Ihre Versorgungslücke — interaktiv und verständlich.

§ BeamtVG konform·EStG 2025 Tarif·Max. 71,75 %

Ihre Angaben

4.200 €
35 Jahre
27 Jahre

+3 J. Ausbildung angerechnet

1 — Ledig
Keine

Ruhegehaltssatz

68,16 %

Brutto Ruhegehalt

2.863 €/mtl.

Netto Ruhegehalt

2.114 €/mtl.

Aktives Netto

2.873 €/mtl.

Eff. Steuersatz

13,9 %

Versorgungslücke

759 €/mtl.

Ruhegehaltssatz

68,16 %
0 %35 J. Dienst + 3 J. Ausbildung = 38 anrechenbarMax. 71.75 %

Brutto Ruhegehalt

2.863 €

pro Monat

Netto Ruhegehalt (ca.)

2.114 €

nach Steuer (13,9 %) + PKV

Ihre Versorgungslücke

Differenz zwischen aktivem Netto-Gehalt und Netto-Ruhegehalt

759 €
Netto Ruhegehalt: 2.114 €Aktives Netto: 2.873 €

Gut zu wissen

  • Beamte erhalten keine gesetzliche Rente, sondern ein Ruhegehalt vom Dienstherrn
  • Der Ruhegehaltssatz beträgt 1,79375 % pro anrechenbarem Dienstjahr (inkl. Ausbildungszeiten)
  • Mindestversorgung: Nach ≥ 5 Dienstjahren mindestens 35 % (§ 14 Abs. 4 BeamtVG)
  • Steuerberechnung nach § 32a EStG 2025 — progressiver Tarif mit Soli und ggf. Kirchensteuer
  • Die Versorgungslücke lässt sich durch private Vorsorge schließen

Versorgungslücke erkennen

Das Ruhegehalt deckt in der Regel nur 50–72 % des letzten Bruttogehalts ab. Die verbleibende Lücke muss privat geschlossen werden — je früher, desto günstiger.

Dienstunfähigkeit absichern

Gerade in den ersten 5 Dienstjahren ist der Ruhegehaltssatz sehr gering. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sichert Sie in dieser kritischen Phase ab.

Privat vorsorgen

Mit einer privaten Rentenversicherung, ETF-Depot oder Rürup-Rente können Sie Ihre Versorgungslücke gezielt schließen und Ihren Lebensstandard sichern.

Versorgungslücke schließen

Lassen Sie sich unverbindlich beraten, wie Sie Ihre Beamtenversorgung optimal ergänzen können — individuell abgestimmt auf Ihre Besoldungsgruppe und Lebenssituation.

Kostenlos · Unverbindlich · Seit 2008

Hinweis: Vereinfachte Modellrechnung

Es handelt sich um eine vereinfachte Modellrechnung zur Veranschaulichung. Die dargestellten Werte dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine verbindliche Zusage dar. Steuerberechnung nach § 32a EStG 2025 (progressiver Einkommensteuertarif) inkl. Solidaritätszuschlag und optionaler Kirchensteuer. Beamtenversorgung nach BeamtVG (1,79375 % pro ruhegehaltsfähigem Dienstjahr, max. 71,75 %). Tatsächliche Werte hängen von Besoldungsgruppe, Bundesland, Familienzuschlag und individuellen Faktoren ab. Keine Rechts- oder Steuerberatung.