Beamtenvorsorge-
Rechner
Berechnen Sie Ihr voraussichtliches Ruhegehalt und erkennen Sie Ihre Versorgungslücke — interaktiv und verständlich.
Ihre Angaben
+3 J. Ausbildung angerechnet
Ruhegehaltssatz
68,16 %
Brutto Ruhegehalt
2.863 €/mtl.
Netto Ruhegehalt
2.114 €/mtl.
Aktives Netto
2.873 €/mtl.
Eff. Steuersatz
13,9 %
Versorgungslücke
759 €/mtl.
Ruhegehaltssatz
Brutto Ruhegehalt
2.863 €
pro Monat
Netto Ruhegehalt (ca.)
2.114 €
nach Steuer (13,9 %) + PKV
Ihre Versorgungslücke
Differenz zwischen aktivem Netto-Gehalt und Netto-Ruhegehalt
Gut zu wissen
- ✓Beamte erhalten keine gesetzliche Rente, sondern ein Ruhegehalt vom Dienstherrn
- ✓Der Ruhegehaltssatz beträgt 1,79375 % pro anrechenbarem Dienstjahr (inkl. Ausbildungszeiten)
- ✓Mindestversorgung: Nach ≥ 5 Dienstjahren mindestens 35 % (§ 14 Abs. 4 BeamtVG)
- ✓Steuerberechnung nach § 32a EStG 2025 — progressiver Tarif mit Soli und ggf. Kirchensteuer
- ✓Die Versorgungslücke lässt sich durch private Vorsorge schließen
Versorgungslücke erkennen
Das Ruhegehalt deckt in der Regel nur 50–72 % des letzten Bruttogehalts ab. Die verbleibende Lücke muss privat geschlossen werden — je früher, desto günstiger.
Dienstunfähigkeit absichern
Gerade in den ersten 5 Dienstjahren ist der Ruhegehaltssatz sehr gering. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sichert Sie in dieser kritischen Phase ab.
Privat vorsorgen
Mit einer privaten Rentenversicherung, ETF-Depot oder Rürup-Rente können Sie Ihre Versorgungslücke gezielt schließen und Ihren Lebensstandard sichern.
Versorgungslücke schließen
Lassen Sie sich unverbindlich beraten, wie Sie Ihre Beamtenversorgung optimal ergänzen können — individuell abgestimmt auf Ihre Besoldungsgruppe und Lebenssituation.
Kostenlos · Unverbindlich · Seit 2008
Hinweis: Vereinfachte Modellrechnung
Es handelt sich um eine vereinfachte Modellrechnung zur Veranschaulichung. Die dargestellten Werte dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine verbindliche Zusage dar. Steuerberechnung nach § 32a EStG 2025 (progressiver Einkommensteuertarif) inkl. Solidaritätszuschlag und optionaler Kirchensteuer. Beamtenversorgung nach BeamtVG (1,79375 % pro ruhegehaltsfähigem Dienstjahr, max. 71,75 %). Tatsächliche Werte hängen von Besoldungsgruppe, Bundesland, Familienzuschlag und individuellen Faktoren ab. Keine Rechts- oder Steuerberatung.