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Phishing-Schutz durch Cyberversicherung — was KMU im Alb-Donau-Kreis wissen müssen

Phishing ist laut BSI die häufigste Einbruchsmethode bei Cyberangriffen. Als unabhängige Makler aus Ulm vergleichen wir für Sie kostenlos, welche Cyberversicherung im Ernstfall wirklich greift.

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Was ist Phishing — und warum ist es versicherungsrelevant?

Phishing bezeichnet den Versuch, durch täuschend echte E-Mails oder Webseiten Zugangsdaten, Zahlungsinformationen oder sensible Daten zu stehlen — seit Jahren der häufigste Einstiegspunkt für Cyberangriffe. Sobald ein Mitarbeiter unbeabsichtigt Zugangsdaten preisgibt und dadurch ein Datenverlust oder Systemausfall entsteht, greift die Cyberversicherung — sofern die Police entsprechende Klauseln enthält.

Welche Schäden deckt die Cyberversicherung bei Phishing ab?

Die meisten Cyber-AVB decken Datenwiederherstellungskosten, Betriebsunterbrechungsschäden, Kosten für IT-Forensik und Krisenmanagement sowie Drittschäden (etwa bei kompromittierten Kundendaten). Wichtig: Nicht jede Police deckt CEO-Fraud — Betrugsmails im Namen der Geschäftsführung — automatisch. Das ist ein häufiger AVB-Unterschied, den wir im Vergleich prüfen.

Social Engineering und CEO-Fraud: Wo endet der Versicherungsschutz?

Social Engineering — die psychologische Manipulation von Mitarbeitern — ist in vielen Cyber-AVB als Zusatzbaustein gestaltet. CEO-Fraud, bei dem Mitarbeiter unter falschem Vorwand Überweisungen tätigen, wird von manchen Versicherern als Vermögensschaden gewertet, nicht als Cyberschaden. Diese Abgrenzung kann erhebliche Deckungslücken verursachen — eine sorgfältige Prüfung der Klauseln ist deshalb unerlässlich.

Was ist versichert — und was nicht?

Versichert

  • Datenwiederherstellung nach Datenverlust
  • Betriebsunterbrechungsschäden
  • IT-Forensik und Krisenmanagement
  • Drittschäden bei kompromittierten Kundendaten
  • Tarifabhängig: CEO-Fraud / Social Engineering

Nicht versichert

  • Bußgelder mit Strafcharakter
  • Schäden bei verletzten Obliegenheiten (§ 28 VVG)
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden

Präventionspflichten: Was muss das Unternehmen erfüllen?

Cyberversicherungen knüpfen den Schutz häufig an Obliegenheiten (§ 28 VVG): regelmäßige Updates, aktuelle Antivirensoftware, ein Backup-Konzept. Wer diese Pflichten vernachlässigt, riskiert Leistungskürzungen. Wir prüfen mit Ihnen, welche technischen Mindeststandards die Anbieter verlangen — damit Sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Phishing-Angriff auf ein KMU im Raum Ulm: ein typisches Schadenbeispiel

Ein Handwerksbetrieb aus dem Alb-Donau-Kreis erhält eine täuschend echte Mail eines vermeintlichen Lieferanten. Ein Mitarbeiter klickt den Link, gibt Zugangsdaten ein. Die Folge: Ransomware-Infektion, drei Tage Betriebsstillstand, Datenverlust — Schaden rund 45.000 Euro. Mit Cyberversicherung wäre dieser Schaden gedeckt gewesen, ohne den Betrieb in existenzielle Not zu bringen.

Wie Team Dewein Sie berät — unabhängig und regional

Als freier Versicherungsmakler aus Ulm sind wir an keinen Versicherer gebunden und vergleichen die Bedingungen der marktrelevanten Cyber-Anbieter. Wir erklären Ihnen die Feinheiten der AVB in verständlicher Sprache und begleiten Sie vom Angebot bis zur Schadenregulierung. Erstkontakt kostenlos — per Telefon oder in unserem Büro in Ulm.

Häufige Fragen zur Phishing-Schutz (Cyberversicherung)

Versicherungsmakler mit freier Anbieterauswahl

Wir sind zugelassener Versicherungsmakler nach §34d GewO mit freier Anbieterauswahl. Persönliche Beratung in Ulm/Elchingen oder bundesweit per Video. Der Vergleich erfolgt über unseren Tarifpartner Covomo — Abschluss und Betreuung über uns oder direkt online.