Was ist Phishing — und warum ist es versicherungsrelevant?
Phishing bezeichnet den Versuch, durch täuschend echte E-Mails oder Webseiten Zugangsdaten, Zahlungsinformationen oder sensible Daten zu stehlen — seit Jahren der häufigste Einstiegspunkt für Cyberangriffe. Sobald ein Mitarbeiter unbeabsichtigt Zugangsdaten preisgibt und dadurch ein Datenverlust oder Systemausfall entsteht, greift die Cyberversicherung — sofern die Police entsprechende Klauseln enthält.
Welche Schäden deckt die Cyberversicherung bei Phishing ab?
Die meisten Cyber-AVB decken Datenwiederherstellungskosten, Betriebsunterbrechungsschäden, Kosten für IT-Forensik und Krisenmanagement sowie Drittschäden (etwa bei kompromittierten Kundendaten). Wichtig: Nicht jede Police deckt CEO-Fraud — Betrugsmails im Namen der Geschäftsführung — automatisch. Das ist ein häufiger AVB-Unterschied, den wir im Vergleich prüfen.
Was ist versichert — und was nicht?
Versichert
- Datenwiederherstellung nach Datenverlust
- Betriebsunterbrechungsschäden
- IT-Forensik und Krisenmanagement
- Drittschäden bei kompromittierten Kundendaten
- Tarifabhängig: CEO-Fraud / Social Engineering
Nicht versichert
- Bußgelder mit Strafcharakter
- Schäden bei verletzten Obliegenheiten (§ 28 VVG)
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Präventionspflichten: Was muss das Unternehmen erfüllen?
Cyberversicherungen knüpfen den Schutz häufig an Obliegenheiten (§ 28 VVG): regelmäßige Updates, aktuelle Antivirensoftware, ein Backup-Konzept. Wer diese Pflichten vernachlässigt, riskiert Leistungskürzungen. Wir prüfen mit Ihnen, welche technischen Mindeststandards die Anbieter verlangen — damit Sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Phishing-Angriff auf ein KMU im Raum Ulm: ein typisches Schadenbeispiel
Ein Handwerksbetrieb aus dem Alb-Donau-Kreis erhält eine täuschend echte Mail eines vermeintlichen Lieferanten. Ein Mitarbeiter klickt den Link, gibt Zugangsdaten ein. Die Folge: Ransomware-Infektion, drei Tage Betriebsstillstand, Datenverlust — Schaden rund 45.000 Euro. Mit Cyberversicherung wäre dieser Schaden gedeckt gewesen, ohne den Betrieb in existenzielle Not zu bringen.
Wie Team Dewein Sie berät — unabhängig und regional
Als freier Versicherungsmakler aus Ulm sind wir an keinen Versicherer gebunden und vergleichen die Bedingungen der marktrelevanten Cyber-Anbieter. Wir erklären Ihnen die Feinheiten der AVB in verständlicher Sprache und begleiten Sie vom Angebot bis zur Schadenregulierung. Erstkontakt kostenlos — per Telefon oder in unserem Büro in Ulm.


Social Engineering und CEO-Fraud: Wo endet der Versicherungsschutz?
Social Engineering — die psychologische Manipulation von Mitarbeitern — ist in vielen Cyber-AVB als Zusatzbaustein gestaltet. CEO-Fraud, bei dem Mitarbeiter unter falschem Vorwand Überweisungen tätigen, wird von manchen Versicherern als Vermögensschaden gewertet, nicht als Cyberschaden. Diese Abgrenzung kann erhebliche Deckungslücken verursachen — eine sorgfältige Prüfung der Klauseln ist deshalb unerlässlich.