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Reiserücktrittsversicherung — wann sie greift und worauf Sie achten müssen

Stornokosten können bis zu 100 % des Reisepreises betragen. Als unabhängige Makler aus Ulm vergleichen wir für Sie die Tarife — mit besonderem Blick auf Vorerkrankungsklauseln.

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Was ist eine Reiserücktrittsversicherung — und wann greift sie?

Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornierungskosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können. Versicherte Gründe sind typischerweise schwere unerwartete Erkrankung, Unfall, Tod eines nahen Angehörigen, Schwangerschaft (bei Reiseantritt nicht bekannt), erheblicher Sachschaden am Eigentum, Jobverlust oder behördliche Quarantäne. Nicht versichert sind Reisen, die aus zum Buchungszeitpunkt bereits absehbaren Gründen abgebrochen werden.

Stornokosten: Wie hoch können sie sein?

Stornokosten richten sich nach dem Zeitabstand zur Abreise. Reiseveranstalter staffeln häufig wie folgt: bis 46 Tage vor Abreise 20–25 %, 45–30 Tage 30–40 %, 29–22 Tage 40–50 %, 21–15 Tage 50–70 %, 14–7 Tage 75–80 %, 6–0 Tage 90–100 % (§§ 651h, 651a BGB). Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet diese Kosten abzüglich einer ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung.

Vorerkrankungen: das wichtigste Qualitätskriterium

Der häufigste Streitpunkt sind Vorerkrankungsklauseln. Viele Tarife leisten nicht, wenn der Rücktrittsgrund auf einer Erkrankung beruht, die bei Vertragsschluss bereits bekannt war oder für die in einem definierten Zeitraum (z. B. 6 Monate) ein Arzt aufgesucht wurde. Premium-Tarife verzichten auf solche Klauseln oder formulieren sie wesentlich enger. Diesen Unterschied prüfen wir im Vergleich genau.

Was ist versichert — und was nicht?

Versichert

  • Stornokosten bei versichertem Rücktrittsgrund
  • Schwere unerwartete Erkrankung, Unfall, Todesfall
  • Schwangerschaft, Jobverlust, Elementarschaden am Eigentum
  • Tarifabhängig: Reiseabbruch als Zusatzbaustein

Nicht versichert

  • Bei Buchung bereits absehbare Rücktrittsgründe
  • Vorerkrankungen (je nach Tarif und AVB)
  • Storni innerhalb der Wartezeit bei kurzfristigem Abschluss

Reiserücktritt vs. Reiseabbruch: zwei verschiedene Leistungen

Die Reiserücktrittsversicherung deckt nur den Fall, dass Sie die Reise gar nicht erst antreten. Müssen Sie eine begonnene Reise vorzeitig abbrechen, greift die Reiseabbruchversicherung — sie ist oft in Paketpolicen enthalten, aber nicht immer automatisch. Wir prüfen, welche Kombination für Ihre Reisepläne sinnvoll ist.

Jahrespolice oder Einmalschutz: Was ist wirtschaftlicher?

Wer mehrmals im Jahr verreist, fährt mit einer Jahres-Reiserücktrittspolice meist günstiger als mit Einzelversicherungen pro Reise. Jahrespolicen gibt es für eine Person ab etwa 50–80 Euro, Familienpolicen ab etwa 80–130 Euro (Richtwerte, anbieterabhängig). Bei einer großen, teuren Einzelreise kann eine Einmalversicherung sinnvoller sein. Wir kalkulieren das individuell für Sie.

Häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung

Versicherungsmakler mit freier Anbieterauswahl

Wir sind zugelassener Versicherungsmakler nach §34d GewO mit freier Anbieterauswahl. Persönliche Beratung in Ulm/Elchingen oder bundesweit per Video. Der Vergleich erfolgt über unseren Tarifpartner Covomo — Abschluss und Betreuung über uns oder direkt online.