Der Begriff Lebensversicherung umfasst Versicherungen, die Sie und Ihre Angehörigen finanziell absichern — sowohl im Fall Ihres Todes als auch fürs Alter. Eine Lebensversicherung ist ein Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft, der die versicherte Person finanziell absichert. Lebensversicherungen zählen zu den wichtigsten Bausteinen der privaten Altersvorsorge in Deutschland — über 80 Millionen Verträge sind laut BaFin aktiv, mit einem Beitragsvolumen von rund 90 Mrd. € pro Jahr (Quelle: GDV).
Es gibt verschiedene Arten der Lebensversicherung: die klassische Risikolebensversicherung (reine Todesfallabsicherung ohne Sparkomponente), die kapitalbildende Lebensversicherung mit Sparanteil und Todesfallschutz, die fondsgebundene Rentenversicherung mit Renditechancen am Kapitalmarkt, sowie Sterbegeldversicherungen und Rentenversicherungen. Auch Riester- und Rürup-Verträge sind technisch als Lebensversicherungen konstruiert. Auch Kapitallebensversicherungen — also klassische kapitalbildende Versicherungen — gehören zu den Lebensversicherungen. Ebenso zählen private Rentenversicherungen zu den Lebensversicherungen, sofern sie ein Kapitalwahlrecht enthalten. Die Rentenversicherung (Erlebensversicherung) ist eine der wichtigsten Formen der privaten Vorsorge.
Im Versicherungsfall — also wenn die versicherte Person stirbt oder die Vertragslaufzeit endet — wird die Versicherungssumme entweder im Todesfall oder im Erlebensfall ausbezahlt. Lebensversicherungen sind klassische Finanzprodukte zur privaten Vorsorge und gehören zu den meistgenutzten Individualversicherungen Deutschlands. Sie bieten Schutz für Hinterbliebene und können auch eine einmalige Auszahlung als Kapitalleistung vorsehen. Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen erfolgt die Auszahlung entweder beim Tod des Versicherten an die Bezugsberechtigten oder im Erlebensfall am Vertragsende. Die Versicherten erhalten den vereinbarten Betrag inklusive erwirtschafteter Zinsgewinne und Überschussbeteiligung. Kapitalbildende Lebensversicherungen sind im Vergleich zu anderen Anlagen oft steuerlich begünstigt.
Bei einer Auszahlung nach mindestens 12 Jahren Vertragslaufzeit und nach Vollendung des 60. Lebensjahres (bei Verträgen ab 2012: 62. Lebensjahr) ist nur die Hälfte des Kapitalertrags steuerpflichtig — zum individuellen Einkommensteuersatz statt 25 % Abgeltungsteuer (Quelle: Alterseinkünftegesetz, BMF). Bei vorzeitigen Kündigungen werden die eingezahlten Beiträge meist nicht voll zurückgezahlt — Rückkaufswerte sind in den ersten Jahren niedrig. Auch deshalb sollte eine Lebensversicherung nur bei langfristigem Bedarf abgeschlossen werden. Bei vorzeitig gekündigten Verträgen entfällt dieser Steuervorteil; der volle Ertrag unterliegt dann der Kapitalertragsteuer. Eine Kündigung führt oft zu erheblichen Verlusten, da Rückkaufswerte besonders in den ersten Jahren niedrig sind.
Auch klassische und fondsgebundene Rentenversicherungen werden steuerlich häufig wie Lebensversicherungen behandelt. Private Rentenversicherungen bieten entweder lebenslange monatliche Rentenzahlungen oder eine Einmalauszahlung im Rentenalter. Der Garantiezins für kapitalbildende Lebensversicherungen beträgt 2026 noch 1,0 % (Quelle: BaFin/BMF).