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RISIKOLEBENSVERSICHERUNG

Risikolebensversicherung fuer Immobilienbesitzer

Kreditabsicherung -- damit das Eigenheim in der Familie bleibt

Eine Baufinanzierung ueber 300.000 Euro ist eine enorme Last. Stirbt der Kreditnehmer, fordert die Bank das Geld trotzdem. Die Risikoleben schuetzt.

5/5— 43+ Bewertungen
Bank fordert es!Im Todesfall
Fallende SummeSpart 30-50%
Oft KreditbedingungBankenpflicht
Ab 5 Euro/MonatBeitrag

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Wissen

Warum brauchen Immobilienbesitzer eine Risikolebensversicherung?

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung finanzieren, nehmen Sie in der Regel einen Kredit ueber mehrere hunderttausend Euro auf. Stirbt der Hauptverdiener, muss die Familie den Kredit weiter bedienen -- oft eine unmoeglich Last.

Viele Banken verlangen eine Risikolebensversicherung als Bedingung fuer die Kreditvergabe. Aber auch ohne Bankenpflicht ist die Absicherung existenziell: Ohne sie droht im schlimmsten Fall der Verlust des Eigenheims.

Der Clou: Mit einer fallenden Versicherungssumme, die parallel zur Restschuld sinkt, sparen Sie 30-50% gegenueber einer konstanten Summe. Sie zahlen nur fuer den Schutz, den Sie tatsaechlich brauchen.

Leistungsübersicht

Leistungen

Was leistet die Risikoleben bei Immobilienfinanzierung?

01

Kreditabsicherung

Die Restschuld wird im Todesfall komplett getilgt -- die Familie behaelt das Eigenheim.

02

Fallende Versicherungssumme

Die Summe sinkt parallel zur Restschuld -- deutlich guenstiger als konstante Absicherung.

03

Bank als Bezugsberechtigter

Die Bank kann direkt als Empfaenger eingesetzt werden fuer maximale Sicherheit.

04

Schutz fuer Mitfinanzierer

Bei gemeinsamer Finanzierung: Beide Partner absichern.

05

Nachfinanzierungsschutz

Bei Modernisierung oder Anbau: Erhoehung der Summe moeglich.

06

Anschlussfinanzierung absichern

Auch bei Umschuldung oder Prolongation bleibt der Schutz bestehen.

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Zielgruppen

Fuer wen ist die Immobilien-Risikoleben wichtig?

Hauskaeufer und Bauherren

Jeder mit laufender Baufinanzierung sollte die Restschuld absichern.

Anschlussfinanzierer

Auch bei der Prolongation oder Umschuldung den Schutz aktualisieren.

Paare mit gemeinsamem Kredit

Wenn ein Partner wegfaellt, muss der andere den vollen Kredit tragen.

Vermieter mit Investitionskredit

Auch vermietete Immobilien muessen weiter finanziert werden.

Kosten & Preise

Kosten

Was kostet die Immobilien-Risikoleben?

Fallende Summe 300.000 Euro, 30 Jahre
5-12 Euro/Monat
Konstante Summe 300.000 Euro
15-30 Euro/Monat
Laufzeit = Kreditlaufzeit
15-30 Jahre
Beide Partner absichern
+50-80% fuer zweite Police

Die fallende Versicherungssumme spart 30-50% gegenueber der konstanten Variante. Passen Sie die Laufzeit an Ihren Kreditvertrag an.

Checkliste

Worauf Immobilienbesitzer achten sollten

Fallende Summe waehlen -- spart 30-50% gegenueber konstanter Summe
Laufzeit = Kreditlaufzeit (nicht laenger als noetig zahlen)
Bei gemeinsamem Kredit: BEIDE Partner versichern
Bank als widerruflichen Bezugsberechtigten einsetzen
Bei Sondertilgungen: Summe ggf. anpassen
Nachversicherungsgarantie fuer Modernisierung/Anbau
Anonyme Risikovoranfrage vor Antragstellung
Kreuzversicherung fuer Paare oft guenstiger als 2 Einzelvertraege
FAQ

Häufige Fragen

Gesetzlich nicht, aber viele Banken fordern sie als Kreditbedingung. Unabhaengig davon ist sie fuer jeden Immobilienbesitzer mit laufendem Kredit dringend empfohlen.
Die Versicherungssumme sinkt parallel zu Ihrer Restschuld. Da Sie mit jeder Tilgung weniger Kredit haben, brauchen Sie weniger Absicherung. Das spart 30-50% Beitrag.
Ja, die Bank kann als widerruflicher Bezugsberechtigter eingesetzt werden. Im Todesfall wird der Kredit direkt getilgt. Den Restbetrag erhaelt die Familie.
Die bestehende Risikoleben laeuft weiter. Pruefen Sie ob Summe und Laufzeit noch zur neuen Finanzierung passen und passen Sie diese ggf. an.
Mit fallender Summe ab etwa 5-12 Euro pro Monat fuer einen 30-jaehrigen Nichtraucher. Die genauen Kosten haengen von Alter und Gesundheitszustand ab.
Ja, bei den meisten Anbietern koennen Sie Summe und Laufzeit anpassen. Bei groesseren Erhoehungen kann eine neue Gesundheitspruefung noetig sein.

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