Was heißt „freie Anbieterauswahl“ konkret?
Ein Versicherungsmakler mit freier Anbieterauswahl steht rechtlich auf Seiten des Kunden (Sachwalter des Kunden, BGH-Rechtsprechung „Sachwalterhaftung“) und darf aus dem gesamten Markt wählen. Wir haben Anbindungen an über 250 Gesellschaften — von Allianz und Ergo über Alte Leipziger, Barmenia und Continentale bis zu Nischenanbietern wie Konzept & Marketing, Ideal oder InterRisk. Sobald ein Tarif besser passt als das aktuelle Portfolio, empfehlen wir ihn — auch wenn wir daran wenig verdienen.
Unterschied zu einem Versicherungsvertreter oder Ausschließlichkeit?
Ein Vertreter (§ 84 HGB, § 34d GewO) ist an eine Versicherungsgesellschaft (Ausschließlichkeit) oder wenige Partner (Mehrfachvertretung) vertraglich gebunden. Er verkauft nur, was diese Gesellschaft im Portfolio hat, und ist rechtlich deren Vertreter, nicht Ihrer. Ein Makler hat diese Bindung nicht — deshalb muss er sich Ihre Interessen zu eigen machen.
Nutzt Team-Dewein wirklich alle 250 Gesellschaften, oder nur ein paar Favoriten?
Ehrliche Antwort: In der täglichen Praxis empfehlen wir aus etwa 30–50 Gesellschaften regelmäßig Verträge — das sind diejenigen, die in ihren Sparten Preis-Leistung, Klauseln und Regulierungspraxis überzeugen. Die anderen 200+ Anbindungen nutzen wir, wenn ein Spezialrisiko dies erfordert (z. B. exotische Gewerberisiken, spezielle Sportarten, Auslandsversicherungen). Welche Gesellschaft für Ihre konkrete Anfrage passt, sehen wir erst nach Bedarfsanalyse.
Warum sagt Team-Dewein nicht einfach „unabhängig“?
Der Begriff „unabhängig“ ist rechtlich sensibel, weil er suggerieren kann, wir bekämen keinerlei Vergütung — was für Makler nicht stimmt (Courtage vom Versicherer, Nettotarife auf Kundenwunsch). Deshalb sprechen wir sauber von „Versicherungsmakler mit freier Anbieterauswahl“. Das ist juristisch korrekt und beschreibt genau, was Sie erwarten können: freie Wahl, transparente Vergütungsstruktur.


