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gesetzliche Krankenkassen im Check 2024

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Gesetzliche Krankenkassen
im Check 2024

  • GKV Vergleich sinnvoll?
    Es könnte für dich als gesetzlich Versicherter sinnvoll sein, die Krankenkasse zu wechseln, da sich die Leistungen und der Service zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden.
  • GKV Check Vorteile?
    Finanziell könnte es für dich vorteilhaft sein. Im günstigsten Szenario zahlst du weniger Beitrag und erhältst gleichzeitig mehr Leistungen, wie beispielsweise eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung.
  • Wann kann man wechseln?
    Nach zwölf Monaten Mitgliedschaft steht es dir frei, deine Krankenkasse zu wechseln. Sollte deine Kasse den Zusatzbeitrag erhöhen, besteht die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechts.

Empfindest du deine aktuelle Krankenkasse als zu kostspielig?

Der allgemeine Krankenkassenbeitrag beträgt 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Hinzu kommt ein variabler Zusatzbeitrag, der von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ist. Arbeitnehmer und Rentner begleichen lediglich die Hälfte dieses Zusatzbeitrags, während die andere Hälfte vom Arbeitgeber beziehungsweise von der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen wird. Selbstständige, die gesetzlich versichert sind, tragen hingegen den Zusatzbeitrag allein.

Suchst du nach individuellen Zusatzleistungen, die optimal zu deinen Bedürfnissen passen?

Suchst du nach Zusatzleistungen, die genau zu dir passen? Um finanziell mehr herauszuholen, könntest du auch eine Krankenkasse wählen, die interessante Zusatzleistungen anbietet. Die meisten Leistungen der Krankenkassen sind gesetzlich festgelegt. In einigen Bereichen haben gesetzliche Krankenversicherungen jedoch die Möglichkeit, Extras anzubieten. Hierbei handelt es sich oft um Behandlungen, die normalerweise als Selbstzahlerleistungen (sogenannte IGeL) angeboten werden. Wenn die Kasse beispielsweise die Kosten für deine regelmäßige professionelle Zahnreinigung übernimmt und zusätzlich 100 Euro für deinen nächsten Sportkurs bereitstellt, könnte sich das als lohnenswert erweisen. Natürlich gilt dies nur, wenn du die Zusatzleistungen auch tatsächlich in Anspruch nimmst.

Für unseren Kran­ken­kas­senvergleich 2023 haben wir uns Zusatzleistungen in folgenden Bereichen angeschaut:

> Vorsorge

Standardmäßig werden viele Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung erst ab einem bestimmten Alter von den Krankenkassen übernommen. Wir haben analysiert, welche Kassen solche Leistungen bereits in früheren Jahren erstatten. Darüber hinaus zeigen sich einige Kassen großzügig bei Reiseimpfungen sowie Schutzimpfungen gegen Grippe und die durch Zecken übertragene Viruserkrankung FSME – hier übernehmen sie die Kosten für alle Versicherten. Für uns zählen jedoch auch präventive Maßnahmen wie Sport- oder Stressabbaukurse zur Vorsorge. In unserem Vergleich erstatten die Krankenkassen hierfür jährlich zwischen 150 und 550 Euro.

> Zähne

Die professionelle Zahnreinigung gehört zu den beliebtesten Extras, die Kassen bezuschussen. Am großzügigsten in diesem Punkt zeigten sich in unserem Test die Heimat Kran­ken­kas­se, die BKK Verbundplus und die BKK Firmus. Sie erstatten 80 Euro im Jahr für die Zahnreinigung. Unter den von uns emp­foh­lenen Kran­ken­kas­sen zahlt die TK am meisten für die Zahnreinigung: 40 Euro bei jedem beliebigen Zahnarzt. Die HKK übernimmt die vollen Kosten bei einem Behandler, der zum Zahnärztenetzwerk Dentnet gehört.

> Schwangerschaft und Kinder

Für Schwangere und Kinder haben Kassen viele Zusatzleistungen. Wir haben uns beispielsweise angesehen, welche Untersuchungen der Schwangerschaftsvorsorge die Kran­ken­kas­sen bezahlen, ob sie eine Beratung durch Hebammen per Video oder Telefon anbieten und welche Extras sie für Kinder bei der Behandlung beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden übernehmen.

> Alternative Medizin

Die Mehrheit der Kassen beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen. Die führenden Krankenkassen in dieser Kategorie erstatten bis zu 360 Euro pro Jahr. Zudem übernehmen einige Kassen auch einen Teil der Ausgaben für pflanzliche und homöopathische Arzneimittel, sofern dein Arzt dir diese verordnet hat.

- Bonusprogramm

Viele Krankenkassen gewähren ihren Mitgliedern einen finanziellen Bonus, sofern diese spezifische Anforderungen erfüllen. Häufig belohnen die Krankenversicherungen beispielsweise regelmäßige Krebsvorsorge, Schutzimpfungen oder körperliche Aktivität. Einige Krankenkassen honorieren den Bonus auch in Form von Sachprämien oder Zuschüssen zu medizinischen Leistungen. In der Regel wird ein Bonusheft verwendet, in das der Arzt entsprechende Bestätigungen eintragen muss. Dieses sendest du dann an die Krankenkasse.

Wichtig zu wissen:

Das Angebot an Zusatzleistungen ist nicht in Stein gemeißelt. Eine Kasse kann solche Leistungen jederzeit streichen. Ein Son­der­kün­di­gungs­recht gibt es dann nicht. Ein solches hast Du nur, wenn die Kran­ken­kas­se den Zusatzbeitrag erhöht.

Du bist unzufrieden mit Service und Leistung?

Die tatsächliche Qualität einer Krankenkasse zeigt sich oft erst im Ernstfall. Erhältst du von der Kasse kompetente Auskünfte? Musst du einen langwierigen Kampf führen, bevor dir die Versicherung eine Kur oder einen geeigneten Rollstuhl genehmigt? Auch wenn viele Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gesetzlich festgelegt sind, bedarf es dennoch der Zustimmung der Kasse. Die Geschwindigkeit, mit der eine Kasse Anträge auf Reha oder Psychotherapie bearbeitet und wie oft sie solche Leistungen überhaupt bewilligt, kann je nach Anbieter erheblich variieren. Dies verdeutlichen Studien, beispielsweise die des IGES Instituts.

In den vergangenen Jahren hat die Unabhängige Patientenberatung mehrfach kritisiert, dass Kassen nicht immer ausreichend begründen, warum sie Leistungsanträge ablehnen, und irreführende Schreiben verschicken, wenn es um Widersprüche von Versicherten geht.

Von entscheidender Bedeutung ist:

Wenn die Krankenkasse eine Leistung ablehnt, solltest du dich nicht entmutigen lassen. Mehr als 40 Prozent der Widersprüche haben Erfolg, wie Daten von 20 Krankenkassen mit knapp 45 Millionen Versicherten zeigen.

Hier sind die TOP Krankenkassen in unserem Vergleich:

  • HKK

  • Audi BKK

  • TK

  • HEK

  • Energie-BKK

  • IKK

  • KKH

Die HKK führt auch im Jahr 2024 unsere Untersuchung klar an, ähnlich wie im Vorjahr. Obwohl sie nicht mehr die bundesweit günstigste Krankenkasse ist, konnte sie dank ihres seit Jahren vergleichsweise niedrigen Zusatzbeitrags in unserem Vergleich überzeugen. Zudem punktet sie mit umfangreichen Zusatzleistungen, insbesondere im Bereich Vorsorge und alternativer Medizin. In den Kategorien Service, Schwangerschaft und Familie sowie Transparenz erzielten jedoch andere von uns empfohlene Krankenkassen bessere Bewertungen.

Was sind die günstigsten Kran­ken­kas­sen je Bundesland?

Wer besonders auf den Beitrag achtet und sparen möchte, hat auch die Möglichkeit zu der günstigsten regionalen Krankenkasse zu wechseln. Versicherte dürfen einer Kasse beitreten, die in dem Bundesland geöffnet ist, in dem sie entweder wohnen oder arbeiten.

Die BKK Firmus ist die günstigste bundesweit geöffnete Kasse in 2024. Mitglieder der BKK Firmus zahlen einen Beitragssatz von 15,5 Prozent. Aber auch die HKK und Audi BKK gehören zu den günstigsten bundesweit geöffneten Kran­ken­kas­sen. Ihre Mitglieder zahlen rund 15,6 Prozent Beitrag.  

Welche Kassen erhöhen ihre Beiträge in 2024?

In diesem Jahr haben erneut einige Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht. Das Bundesministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung von 1,6 auf 1,7 Prozent für das Jahr 2024 angehoben. Dies ist auf ein erwartetes Defizit von 3,2 Milliarden Euro in der Gesetzlichen Krankenversicherung zurückzuführen. Im Vergleich zu 2023 sind die Unterschiede jedoch nicht so ausgeprägt. Viele Krankenkassen können ihre Beiträge stabil halten.

Diese Kran­ken­kas­sen erhöhen ihre Beiträge in 2024

Krankenkasse Zusatzbeitrag 2023 Zusatzbeitrag 2024
AOK Nordost 1.9 % 2.7 %
AOK Plus 1.5 % 1.8 %
AOK Rheinland / Hamburg 1.8 % 2.2 %
AOK Sachsen-Anhalt 1 % 1.3 %
Barmer 1.5 % 2.19 %
Bergische Kran­ken­kas­se 1.6 % 1.99 %
Big direkt gesund 1.45 % 1.65 %
BKK Akzo Nobel Bayern 1.55 % 1.65 %
BKK Diakonie 1.6 % 1.8 %
BKK Dürkoppadler 1.29 % 1.55 %
BKK Euregio 0.84 % 1.25 %
BKK24 1.79 % 1.89 %
BKK Gildemeister Seidensticker 0.9 % 1.5 %
BKK Melitta Hmr 1.4 % 1.6 %
BKK Pfalz 1.55 % 1.98 %
BKK Pfaff 0.8 % 1.4 %
BKK Scheufelen 1.4 % 1.85 %
BKK Textilgruppe Hof 0.9 % 1.3 %
BKK VDN 1.5 % 1.69 %
BKK Wirtschaft & Finanzen 1.69 % 1.99 %
BKK ZF & Partner 1.45 % 1.69 %
Continentale BKK 1.4 % 1.6 %
Heimat Kran­ken­kas­se 1.3 % 1.84 %
IKK Brandenburg und Berlin 1.77 % 1.99 %
IKK - die Innovationskasse 1.6 % 1.7 %
IKK classic 1.6 % 1.7 %
IKK gesund plus 1.1 % 1.49 %
Knappschaft 1.6 % 2.2 %
KKH 1.5 % 1.98 %
Novitas BKK 1.54 % 1.7 %
Pronova BKK 1.7 % 1.8 %
SBK 1.5 % 1.7 %
Securvita BKK 1.6 % 1.7 %
SKD BKK 1.15 % 1.49 %
Vivida BKK 1.4 % 1.7 %

Diese Kran­ken­kas­sen halten ihre Beiträge stabil in 2024

Kran­ken­kas­se Zusatzbeitrag 2023 Zusatzbeitrag 2024
AOK Bayern 1.58 % 1.58 %
AOK Baden-Württemberg 1.6 % 1.6 %
AOK Bremen/Bremerhaven 1.38 % 1.38 %
AOK Hessen 1.6 % 1.6 %
AOK Niedersachsen 1.5 % 1.5 %
AOK Nordwest 1.89 % 1.89 %
AOK Rheinland-Pfalz 1.8 % 1.8 %
Bertelsmann BKK 1.4 % 1.4 %
BKK Exklusiv 1.99 % 1.99 %
BKK Firmus 0.9 % 0.9 %
BKK Freudenberg 1.5 % 1.5 %
BKK Herkules 1.09 % 1.09 %
BKK Linde 1.5 % 1.5 %
BKK Provita 1.49 % 1.49 %
BKK SBH 0.98 % 0.98 %
BKK Technoform 1.5 % 1.5 %
BKK VBU 1.8 % 1.8 %
BKK Verbundplus 1.35 % 1.35 %
BKK Werra-Meissner 1.8 % 1.8 %
Bosch BKK 1.5 % 1.5 %
DAK 1.7 % 1.7 %
Debeka BKK 1.69 % 1.69 %
Energie-BKK 1.59 % 1.59 %
HEK 1.3 % 1.3 %
HKK 0.98 % 0.98 %
IKK Südwest 1.65 % 1.65 %
Mhplus BKK 1.58 % 1.58 %
Mobil Kran­ken­kas­se 1.49 % 1.49 %
R + V BKK 1.4 % 1.4 %
Salus BKK 1.59 % 1.59 %
Techniker Kran­ken­kas­se 1.2 % 1.2 %
Viactiv 1.6 % 1.6 %
Tui BKK 1.5 % 1.5 %
WMF BKK 1.6 % 1.6 %

Diese Kran­ken­kas­sen senken ihre Beiträge in 2024

Kran­ken­kas­se Zusatzbeitrag 2023 Zusatzbeitrag 2024
Audi BKK 1.25 % 1 %
BKK Faber-Castell & Partner 1.35 % 1.1 %
BKK Public 1.5 % 1.2 %

Wie funktioniert der Kran­ken­kas­senwechsel?

Der Wechsel der Krankenkasse gestaltet sich unkompliziert: Du meldest dich einfach bei der gewünschten Kasse an, und diese übernimmt für dich die Kündigung beim bisherigen Anbieter. 

Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Meldest Du Dich also im Januar bei einer neuen Kasse an, bist Du zum 1. April dort neues Mitglied. An die Entscheidung für eine Kasse bist Du in der Regel zwölf Monate gebunden, danach kannst Du erneut kündigen

Deinen Arbeitgeber solltest Du kurz über den Kran­ken­kas­senwechsel informieren, dazu reicht beispielsweise eine E-Mail an die Personalabteilung. Die Mitgliedschaftsbescheinigung bekommt dieser elektronisch von Deiner neuen Kasse.

Wann hast Du ein Son­der­kün­di­gungs­recht?

Wenn deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, hast du ein Sonderkündigungsrecht, wodurch die übliche zwölfmonatige Bindungsfrist an die Krankenkasse entfällt. Beachte jedoch, dass bei einer Beitragserhöhung die Kündigungsfrist von zwei Monaten weiterhin gilt.

Deine Sonderkündigung muss spätestens bis zum Ende des Monats bei der Versicherung eingehen, in dem die Kasse erstmals den neuen Zusatzbeitrag erhebt. Wenn zum Beispiel deine Krankenkasse im Januar eine Beitragserhöhung ankündigt, musst du bis Ende Januar kündigen, um ab dem 1. April Mitglied bei der neuen Kasse zu sein. In der Zwischenzeit musst du jedoch den erhöhten Zusatzbeitrag bezahlen. Achte darauf, auf dem Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse anzugeben, dass du wegen einer Beitragserhöhung deiner alten Kasse eine Sonderkündigung beantragst.

Wichtig, wenn Du auf bestimmte Hilfsmittel angewiesen bist: Für Hilfsmittel wie Rollstühle oder Windelhosen hat jede Kran­ken­kas­se einen eigenen Vertrag mit den Herstellern ausgehandelt. Wenn Du die Kasse wechselst, kann es daher sein, dass Du Deine gewohnten Hilfsmittel nicht mehr bekommst, sondern die eines anderen Herstellers nehmen musst. Auch bereits genehmigte Leistungen wie eine Psychotherapie oder Reha muss die neue Kasse nach einem Wechsel nicht unbedingt übernehmen. Hast Du die Behandlung noch gar nicht begonnen, musst Du sie nach dem Wechsel bei der neuen Kasse nochmals beantragen.

Sind Dir diese Leistungen wichtig, solltest Du deshalb gezielt bei den Kran­ken­kas­sen danach fragen und Dir vor einem Wechsel schriftlich bestätigen lassen, dass die Kasse die Kosten übernimmt.

Hier sind die wichtigsten Fragen zusammengefasst:

Wann ist ein Wechsel der Krankenkasse sinnvoll?

  • Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn du bessere Leistungen oder einen günstigeren Beitrag suchst.

Wie funktioniert der Wechsel der Krankenkasse?

  • Du meldest dich einfach bei der gewünschten Kasse an, und diese übernimmt die Kündigung beim bisherigen Anbieter für dich

Welche Bedingungen gelten für eine Sonderkündigung?

  • Bei einer Beitragserhöhung deiner Krankenkasse hast du ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss bis zum Ende des Monats eingehen, in dem die neue Beitragserhöhung wirksam wird.

Welche Leistungen können zusätzlich von der Krankenkasse übernommen werden?

  • Einige Krankenkassen bieten Extras wie osteopathische Behandlungen, Zuschüsse zu alternativen Medikamenten oder Bonusprogramme an.

Was ist beim Einreichen eines Leistungsantrags zu beachten?

  • Im Falle einer abgelehnten Leistung sollte man sich nicht entmutigen lassen, da mehr als 40 Prozent der Widersprüche erfolgreich sind.

Wann ist der günstigste Zeitpunkt für einen Kassenwechsel?

  • Der Januar 2024 wird empfohlen, um die Krankenkassen mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis im Jahr 2024 zu berücksichtigen.

Welche Rechte hat man bei einer Beitragserhöhung?

  • Bei einer Beitragserhöhung deiner Krankenkasse hast du ein Sonderkündigungsrecht, jedoch gilt die reguläre Kündigungsfrist von zwei Monaten.