Beamtinnen und Beamte erhalten im Krankheits- und Pflegefall keine Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern Beihilfe ihres Dienstherrn. Die Beihilfe übernimmt nur einen Teil der entstandenen Aufwendungen — typischerweise 50 % für aktive Beamte, 70 % für Pensionäre und 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder. Der verbleibende Anteil muss über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung (PKV) abgesichert werden. Diese sogenannte Restkostenversicherung ist Pflicht.
In Ulm gilt die Beihilfeverordnung Baden-Württemberg (BVO BW), in Neu-Ulm die Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV). Beide Verordnungen unterscheiden sich in Details, die finanziell relevant sind: bei der Wahlleistungspauschale (BW: 22 €/Monat Eigenbeteiligung für Zweibettzimmer und Chefarzt; BAY: 13 €/Monat), bei den Beihilfesätzen für mehrere Kinder, bei Wahlleistungen für Pensionäre und bei der Kostenerstattung für Heilpraktiker und alternative Medizin.
Wer als Beamter beihilfekonform versichert ist, zahlt deutlich weniger PKV-Beitrag als ein Angestellter im gleichen Tarif, weil die PKV nur 50 % (aktiv) bzw. 30 % (Pensionär) der Aufwendungen tragen muss. Gleichzeitig sind Beihilfe-Tarife streng tarifiert: Sie müssen exakt zur Beihilfeverordnung des Dienstherrn passen — sonst entstehen Versorgungslücken oder doppelte Erstattungen.
Beamtenanwärter (z. B. Lehramtsreferendare am Studienseminar Ulm, Polizeianwärter in Biberach, Finanzanwärter in Augsburg) erhalten reduzierte Anwärtertarife: Beitragsfrei in einigen Modellen für Anwartschaft auf BU/Pflege, deutlich unter 200 €/Monat für Vollversicherung. Wer hier den falschen Tarif wählt, zahlt ein Berufsleben lang drauf — der Anwärtertarif legt die Grundlage für die spätere Beamten-PKV.
Öffnungsaktion: In den ersten 6 Monaten nach Verbeamtung müssen alle in der Aktion teilnehmenden PKV-Anbieter (aktuell rund 17 Unternehmen) jede Beamtin und jeden Beamten ohne Leistungsausschluss und mit maximal 30 % Risikozuschlag versichern — ein einmaliges Fenster, das auch bei Vorerkrankungen wie Diabetes, MS, Depressionen oder Krebs den Zugang zur PKV sichert.
Kinderbeihilfe und Familienzuschlag: Beihilfe für berücksichtigungsfähige Kinder liegt bei 80 %, der PKV-Restkostenanteil entsprechend nur bei 20 %. Damit kostet die PKV pro Kind oft 30-60 €/Monat. Wichtig: Bei zwei Beamten-Ehegatten oder gemischten Ehen (Beamter + Angestellter) muss die Beihilfeberechtigung der Kinder sauber dem Beamtenelternteil zugeordnet werden, sonst fällt sie auf 70 % zurück.