Die Rürup-Rente (offiziell: Basisrente) wurde 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz eingeführt und ist die staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener ohne Anspruch auf Riester. Sie ist eine lebenslange Leibrente, die frühestens ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt wird (für Verträge ab 2012). Während der Ansparphase sind die Beiträge nach §10 Abs. 1 Nr. 2 EStG als Sonderausgaben abzugsfähig — seit 2023 zu 100 %.
Für 2026 liegt der Höchstbetrag bei 29.344 € pro Person bzw. 58.688 € bei zusammenveranlagten Ehegatten (entspricht dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung). Wer den Betrag voll ausschöpft und im Spitzensteuersatz (42 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) liegt, spart bis zu rund 13.500 € reale Steuern pro Jahr. Genau das macht die Rürup-Rente in der Ulm-Region attraktiv — von Donautal-Selbstständigen über Liebherr-Führungskräfte bis Uniklinik-Chefärzten.
Die nachgelagerte Besteuerung in der Rentenphase liegt 2026 bei 84 % (für Rentenbeginn 2026; ab 2058 dann 100 %). Das ist nur dann nachteilig, wenn der persönliche Steuersatz in der Rentenphase höher liegt als heute — was bei Selbstständigen und Spitzenverdienern fast nie der Fall ist. Der Steuerstundungseffekt plus die Möglichkeit der gestaffelten Auszahlung machen die Basisrente zum wichtigsten Baustein der Schicht-1-Altersvorsorge.
Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung (Schicht 3) ist die Rürup-Rente nicht kapitalauszahlbar, nicht beleihbar, nicht abtretbar und nicht vererbbar — außer mit Hinterbliebenenschutz für Ehegatten und Kinder. Sie ist insolvenz- und Hartz-IV-geschützt (§ 851c ZPO) und damit für Selbstständige im konjunkturanfälligen Mittelstand der Ulm-Region eine echte Existenzsicherung im Alter.
Q4-Hebel: Beiträge wirken steuerlich im Jahr der Einzahlung. Wer im November/Dezember einen Einmalbeitrag oder eine Sonderzuzahlung leistet, senkt die Einkommensteuer-Vorauszahlung für das laufende Jahr — relevant für Selbstständige mit hohem Q4-Gewinn, Praxisverkäufer, Honorar-Ärzte und Unternehmer mit Bonus-Auszahlung. Die Einzahlung muss bis 31.12. wertgestellt beim Versicherer eingegangen sein.
Versorgungswerk-Pflichtmitglieder (Ärzte, Apotheker, Anwälte, Steuerberater, Architekten) in Ulm und Neu-Ulm können Rürup-Beiträge zusätzlich zum Versorgungswerks-Beitrag einzahlen — bis zum Höchstbetrag. Da das Versorgungswerk häufig auf den Höchstbeitrag-zur-DRV abgestellt ist, bleibt nach Anrechnung des Pflichtbeitrags noch deutlich Luft für freiwillige Rürup-Sparbeiträge.