Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
Spezieller BU-Schutz mit Dienstunfähigkeitsklausel
Beamte brauchen eine BU mit DU-Klausel — denn der Dienstherr kann Sie auch bei teilweiser Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzen.
Spezieller BU-Schutz mit Dienstunfähigkeitsklausel
Beamte brauchen eine BU mit DU-Klausel — denn der Dienstherr kann Sie auch bei teilweiser Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzen.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) ist eine spezielle Form der Berufsunfähigkeitsversicherung, die auf die besonderen Bedürfnisse von Beamten zugeschnitten ist. Der entscheidende Unterschied: Eine normale BU zahlt erst, wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Bei Beamten entscheidet jedoch der Dienstherr über die Dienstunfähigkeit — und kann Sie auch bei geringerer Beeinträchtigung in den Ruhestand versetzen.
Die DU-Klausel (Dienstunfähigkeitsklausel) stellt sicher, dass Ihre Versicherung auch dann leistet, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt — mit freier Anbieterauswahl davon, ob die 50-%-Schwelle einer normalen BU erreicht ist. Ohne diese Klausel kann es passieren, dass Sie dienstunfähig sind, aber die BU nicht zahlt, weil Sie theoretisch noch mehr als 50 % arbeiten könnten.
Besonders wichtig: Nicht jede 'Beamtenklausel' ist eine echte DU-Klausel. Achten Sie darauf, dass der Versicherer die Definition des Dienstherrn akzeptiert und nicht seine eigene Prüfung vornimmt. Wir vergleichen über 250 Tarife und kennen die Unterschiede im Detail — für eine optimale Absicherung Ihrer Beamtenlaufbahn.
Leistungsübersicht
Die Versicherung akzeptiert die Dienstunfähigkeitsverfügung des Dienstherrn als Leistungsauslöser — ohne eigene Nachprüfung der 50-%-Schwelle.
Leistung auch bei teilweiser Dienstunfähigkeit, wenn der Dienstherr die Versetzung in den Ruhestand verfügt — der entscheidende Unterschied zur normalen BU.
Erhöhung der versicherten Rente bei Beförderung, Verbeamtung auf Lebenszeit, Heirat oder Geburt — ohne erneute Gesundheitsfragen.
Die Versicherung ergänzt die Beihilfeleistungen des Dienstherrn optimal — beihilfefähige Tarife sind auf das Beamtenversorgungssystem abgestimmt.
Versicherungsschutz gilt weltweit — auch bei Auslandsverwendung, Abordnung oder privatem Auslandsaufenthalt.
Die DU-Rente wird bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (aktuell 67 Jahre) gezahlt — so lange, bis Ihre Pension beginnt.
Wir vergleichen über 250 Gesellschaften und finden den Tarif, der wirklich zu Ihnen passt — transparent, unverbindlich und kostenfrei.
In der Probezeit droht bei Dienstunfähigkeit die Entlassung statt Versorgung. Ohne DU-Versicherung stehen Sie ohne Einkommen und ohne Pension da.
Auch mit Beamtenstatus auf Lebenszeit ist das Ruhegehalt in den ersten Dienstjahren minimal. Die DU-Rente schließt die Versorgungslücke bis zur vollen Pension.
Referendare erhalten die günstigsten Beiträge — je früher der Abschluss, desto besser die Konditionen. Viele Versicherer bieten Sondertarife für Anwärter.
Berufe mit besonderer Belastung (physisch und psychisch) haben ein erhöhtes DU-Risiko. Spezialtarife berücksichtigen die berufsspezifischen Anforderungen.
Kosten & Preise
Beamte zahlen für die DU-Versicherung in der Regel deutlich weniger als Angestellte für eine vergleichbare BU — dank günstigerer Risikoklassen und der Beihilfefähigkeit. Der Abschluss als Referendar sichert dauerhaft niedrige Beiträge.
Weiterführende Themen
Die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung — Grundlage für den Einkommensschutz.
Mehr erfahrenPKV mit Beihilfe — für Beamte besonders attraktiv und günstig.
Mehr erfahrenErgänzende Altersvorsorge zur Beamtenversorgung — für einen sorgenfreien Ruhestand.
Mehr erfahrenZurück zur Übersichtsseite
Zur ÜbersichtDrei Felder, kein Telefon-Pingpong — wir melden uns in 24 Stunden.
Wir vergleichen über 250 Gesellschaften und finden den optimalen Schutz für Ihre Situation — kostenlos und unverbindlich.
Wir verwenden Cookies, um Ihnen die bestmögliche Erfahrung auf unserer Website zu bieten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und unserer Cookie-Richtlinie.