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BERUFSUNFÄHIGKEIT

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die wichtigste Absicherung Ihrer Arbeitskraft

Jeder vierte Arbeitnehmer wird berufsunfähig. Psychische Erkrankungen sind Ursache Nr. 1. Eine BU-Versicherung sichert Ihr Einkommen ab — wenn Sie nicht mehr arbeiten können.

5/5— 43+ Bewertungen
Jeder 4.wird BU
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Wissen

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Sie ist die wichtigste Absicherung für Berufstätige — denn Ihre Arbeitskraft ist Ihr wertvollstes Kapital.

Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen (ca. 30 %), Erkrankungen des Bewegungsapparats (ca. 20 %), Krebs (ca. 15 %) und Unfälle (ca. 10 %). Statistisch wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig — trotzdem sind viele Deutsche nicht oder nur unzureichend abgesichert.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente richtet sich grundsätzlich nach Ihrem Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt: Unter drei Stunden täglich kommt eine volle, bei drei bis unter sechs Stunden eine teilweise Erwerbsminderungsrente infrage. Weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Die Höhe wird individuell berechnet; eine pauschale Obergrenze von 1.000 € gibt es nicht. Eine private BU orientiert sich dagegen am versicherten Beruf und den vereinbarten Bedingungen.

Transparenz

Fachquellen und Stand

Die Einordnung trennt gesetzliche Regeln, Tarifbedingungen und persönliche Entscheidung. Maßgeblich bleiben die aktuelle Rechtslage und das konkrete Bedingungswerk.

Leistungsübersicht

Leistungen

Welche Leistungen bietet die BU-Versicherung?

01

Monatliche BU-Rente

Regelmäßige Rentenzahlung bei Berufsunfähigkeit — empfohlen sind mindestens 75 % Ihres Nettoeinkommens.

02

Psychische Erkrankungen

Die häufigste BU-Ursache ist voll versichert: Burnout, Depression, Angststörungen und andere psychische Leiden.

03

Nachversicherungsgarantie

Erhöhung der BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung bei wichtigen Lebensereignissen — Heirat, Geburt, Gehaltserhöhung.

04

Rückwirkende Leistung

Gute Tarife leisten auch rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit — nicht erst ab Antragstellung.

05

Beitragsbefreiung bei BU

Im Leistungsfall entfällt die Beitragszahlung — Sie erhalten die BU-Rente, ohne weiter einzahlen zu müssen.

06

Weltweiter Schutz

Die BU-Versicherung gilt weltweit — auch wenn Sie im Ausland arbeiten oder leben. Keine Einschränkung auf Deutschland.

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Vom Anforderungsprofil — zur begründeten Tarifauswahl

Wir prüfen verfügbare Lösungen anhand Ihrer Situation, der gewünschten Leistungen und der konkreten Tarifbedingungen — transparent und nachvollziehbar.

Zielgruppen

Wer braucht eine BU-Versicherung?

Alle Berufstätigen

Jeder, der von seinem Einkommen lebt, braucht BU-Schutz. Ohne BU-Rente droht bei Krankheit der finanzielle Absturz.

Handwerker & körperlich Arbeitende

Höheres BU-Risiko durch körperliche Belastung. Frühzeitiger Abschluss ist besonders wichtig — die Beiträge steigen mit dem Alter.

Akademiker & Büroangestellte

Günstigere Beiträge dank niedrigerem Risikoklasse — aber psychische Erkrankungen treffen alle Berufsgruppen gleich.

Berufseinsteiger & Studenten

Je jünger und gesünder beim Abschluss, desto günstiger und einfacher die Absicherung. Studenten erhalten Sondertarife.

Kosten & Preise

Kosten

Was kostet eine BU-Versicherung?

Akademiker / Büro
ab 50–80 €/Monat
Kaufleute / Verwaltung
ab 70–120 €/Monat
Handwerker / Pflege
ab 100–200 €/Monat
Studenten (Sondertarif)
ab 30–50 €/Monat

Die Kosten hängen stark von Beruf, Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewünschter BU-Rente ab. Die genannten Beiträge dienen nur der Orientierung. Eine anonymisierte Risikovoranfrage kann eine vorläufige Einschätzung liefern; verbindlich sind erst das konkrete Angebot und die Antragsprüfung.

Checkliste

Worauf achten beim BU-Abschluss?

BU-Rente anhand Ihrer Ausgaben und Versorgungslücke festlegen; auch Steuern und Vorsorgebeiträge berücksichtigen
Abstrakte Verweisung unbedingt ausschließen (Versicherer darf Sie nicht auf anderen Beruf verweisen)
Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung einschließen
Prognosezeitraum maximal 6 Monate (nicht 3 Jahre!)
Infektionsklausel für Berufe mit Tätigkeitsverbot (Ärzte, Pflege, Gastronomie)
Optionale Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU) auf zusätzliche Leistungen, Nachweispflichten und Kosten prüfen
Leistungsdauer bis mindestens 67 Jahre (Rentenalter)
Anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern vor dem offiziellen Antrag
FAQ

Häufige Fragen

Die Kosten hängen stark vom Beruf ab: Akademiker zahlen für eine BU-Rente von 1.500 € ab ca. 50 € monatlich, Kaufleute ab 70 € und Handwerker ab 100 €. Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto günstiger wird es. Ein frühzeitiger Abschluss spart über die Laufzeit oft tausende Euro.
Die BU-Rente wird gezahlt, wenn Sie voraussichtlich mindestens 6 Monate Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können — egal ob durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall. Die Ursache spielt keine Rolle, entscheidend ist die gesundheitliche Beeinträchtigung.
Bei abstrakter Verweisung darf der Versicherer Sie auf einen anderen, vergleichbaren Beruf verweisen und die Leistung ablehnen. Beispiel: Ein Dachdecker könnte auf Büroarbeit verwiesen werden. Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr Vertrag die abstrakte Verweisung ausschließt — sonst ist der Schutz nahezu wertlos.
Das hängt von Erkrankung, Verlauf und den Annahmerichtlinien ab. Möglich sind normale Annahme, Zuschläge, Ausschlüsse oder eine Ablehnung. Eine sorgfältig vorbereitete, anonymisierte Risikovoranfrage kann vor einem Antrag die voraussichtlichen Konditionen klären. Sie ersetzt keine vollständigen Gesundheitsangaben und ist noch keine verbindliche Annahme.
Ja, Beamte benötigen eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) statt einer klassischen BU. Die DU-Klausel stellt sicher, dass die Versicherung auch dann zahlt, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt — mit freier Anbieterauswahl von der 50-%-Regelung der BU.
Ja, die BU-Rente unterliegt der Einkommensteuer, jedoch nur mit dem sogenannten Ertragsanteil. Dieser hängt von der voraussichtlichen Bezugsdauer ab: Bei einer BU im Alter von 40 mit Bezug bis 67 liegt der steuerpflichtige Anteil bei nur ca. 30 % der Rente. Die tatsächliche Steuerlast ist damit deutlich geringer als auf Arbeitseinkommen.

Über den Autor

Thomas Dewein

Thomas Dewein

Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK Ulm) · DVA-zertifiziert

Seit über 18 Jahren Versicherungsmakler mit freier Anbieterauswahl in der Region Ulm. Thomas Dewein vergleicht über 250 Versicherer und berät Privat- wie Gewerbekunden persönlich.

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