Die D&O-Versicherung (Directors & Officers Liability) ist eine Vermögensschadenhaftpflicht für Organmitglieder von Kapitalgesellschaften — Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichts- und Beiräte, leitende Angestellte. Sie schützt das Privatvermögen dieser Personen vor Schadenersatzansprüchen, die aus Pflichtverletzungen in der Organfunktion entstehen. Versicherungsnehmer ist die Gesellschaft, versicherte Personen sind die Organe — eine sogenannte Fremdversicherung nach § 43 VVG.
Rechtsgrundlage der Haftung ist § 43 Abs. 2 GmbHG für Geschäftsführer („Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden“) und § 93 Abs. 2 AktG für Vorstände. Die Haftung ist persönlich, unbeschränkt, gesamtschuldnerisch und greift auch auf das Privatvermögen zu — Eigenheim, Aktienportfolio, Lebensversicherung. In den letzten Jahren stiegen Innenhaftungsfälle in mittelständischen GmbHs deutlich, getrieben durch Compliance-Verstöße, Cyber-Vorfälle und Insolvenzen.
§15b InsO (seit 2021, ersetzt §64 GmbHG a.F.) macht Geschäftsführer für Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung persönlich erstattungspflichtig — ein Klassiker für Insolvenzverwalter-Klagen. Hinzu kommen § 69 AO (Haftung für nicht abgeführte Steuern), § 823 BGB iVm Schutzgesetzen, § 826 BGB bei sittenwidriger Schädigung sowie zahlreiche Spezialnormen (DSGVO, KWG, GwG, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz).
Typische Schadensszenarien aus dem Ulmer Mittelstand: Geschäftsführer schließt Liefervertrag mit Zulieferer aus Donautal ohne Bonitätsprüfung — Forderungsausfall 800 T€, Innenhaftung. Cyber-Vorfall bei Maschinenbauer in Neu-Ulm — Lösegeldzahlung ohne Aufsichtsratsbeschluss, Insolvenzverwalter klagt zurück. Versäumte Insolvenzanmeldung um 14 Tage — § 15a InsO, persönliche Haftung des Geschäftsführers für alle Zahlungen ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit.
Eine D&O-Police schützt zweifach: (1) Sie übernimmt Abwehrkosten für die Verteidigung — auch wenn der Anspruch unbegründet ist (passive Rechtsschutzfunktion, oft wichtiger als die eigentliche Leistung). (2) Sie zahlt berechtigte Schadenersatzansprüche bis zur Versicherungssumme. Für mittelständische GmbHs im Donautal liegt die übliche Deckungssumme zwischen 1 und 10 Mio €, in regulierten Branchen (Finanz, Pharma, Energie) und bei Konzern-Töchtern deutlich darüber.
Wichtig: Die D&O-Versicherung ist keine Freistellung von Haftung — sie greift nur bei Pflichtverletzung, nicht bei Vorsatz und nicht bei wissentlicher Pflichtverletzung. Bonus-Rückforderungen, Strafen und Bußgelder sind oft ausgeschlossen oder nur eingeschränkt versicherbar. Genau hier entscheidet der Tarif: aktuelle Top-Bedingungswerke schließen die wichtigsten Lücken (Continuous Cover, Insolvenzverwalter-Klauseln, erweiterte Nachhaftung).