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Symbolbild: Gesundheit und persönliche Lebensplanung
KRANKENVERSICHERUNG

Pflegezusatzversicherung

Pflegelücke schließen — bevor sie Ihr Vermögen frisst

Lücke pro Monat
bis 2.500 €
für die Familie
Schutz
pro Monat
ab 25 €
förderfähig
Pflege-Bahr
Seit 2008 für Sie daFreie AnbieterauswahlPersönliche Beratung

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Pflegekosten. Bis zu 2.500 Euro Lücke pro Monat müssen Sie selbst aufbringen — sonst zahlen die Kinder.

Gut zu wissen

Was ist eine Pflegezusatzversicherung?

Die Pflegezusatzversicherung schließt die Lücke zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Diese Lücke kann je nach Pflegegrad und Pflegeart (zu Hause oder im Heim) bis zu 2.500 € pro Monat betragen — Geld, das Pflegebedürftige aus eigenem Vermögen, Rente oder durch Unterhalt der Kinder aufbringen müssen.

Reicht das Vermögen nicht aus, springt das Sozialamt ein — und kann sich anschließend die Kosten von unterhaltspflichtigen Kindern zurückholen, sofern deren Einkommen oberhalb der gesetzlichen Freigrenze liegt. Eine Pflegezusatzversicherung schützt also nicht nur den Pflegebedürftigen selbst, sondern auch die Familie und das aufgebaute Vermögen.

Es gibt drei Hauptvarianten: das Pflegetagegeld zahlt einen festen Betrag pro Tag und Pflegegrad, die Pflegerente leistet eine lebenslange monatliche Rente und die Pflegekostenversicherung erstattet die tatsächlich angefallenen Pflegekosten. Daneben existiert mit dem Pflege-Bahr eine staatlich geförderte Variante mit niedrigerem Schutz, aber Zuschuss vom Staat.

Illustration: Ärztin und Patientin im persönlichen Gespräch
Aus dem Alltag gedacht · IllustrationLeistungen verstehen. Bewusst entscheiden.

Ihre Lebenssituation und die vereinbarten Leistungen bilden die Grundlage für einen passenden Vergleich.

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Leistungen im Detail

Welche Leistungen gibt es?

Pflegetagegeld

Tägliche Auszahlung je nach Pflegegrad — flexibel verwendbar für ambulante oder stationäre Pflege.

Pflegerente

Lebenslange monatliche Rente bei Pflegebedürftigkeit — unabhängig von tatsächlichen Pflegekosten.

Pflegekostenversicherung

Erstattet die tatsächlich anfallenden Pflegekosten — abzüglich der gesetzlichen Leistungen.

Pflege-Bahr

Staatlich geförderte Variante mit Zuschuss von 5 € monatlich — Annahmegarantie ohne Gesundheitsprüfung.

Demenz-Klausel

Leistung bei Demenz auch ohne körperlichen Pflegegrad — eine der Hauptursachen für Pflegebedürftigkeit.

Beitragsbefreiung im Pflegefall

Im Leistungsfall entfällt die Beitragszahlung — die Pflegeleistung fließt, ohne dass Sie weiter einzahlen.

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Für wen

Wer braucht eine Pflegezusatzversicherung?

Personen ab 30+

Frühzeitiger Abschluss sichert günstige Beiträge und volle Leistung — Risiko und Beitrag steigen mit dem Alter.

Eltern mit Kindern

Schützt die Kinder vor finanzieller Belastung durch Elternunterhalt — und sichert das eigene Vermögen.

Selbstständige

Selbstständige haben oft keinen Schutz aus betrieblicher Vorsorge — eigene Vorsorge ist umso wichtiger.

Vermögende

Vermögensschutz vor hohen Heimkosten — verhindert, dass das Erbe für Pflege aufgezehrt wird.

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Kosten & Beiträge

Was kostet eine Pflegezusatzversicherung?

30-Jährige (Pflegetagegeld)
ab 25–50 €/Monat
50-Jährige (Pflegetagegeld)
ab 50–150 €/Monat
Pflege-Bahr (alle Altersklassen)
ab 10 €/Monat
Pflegerente (40-Jährige)
ab 40–100 €/Monat

Pflege-Bahr ist staatlich gefördert mit 5 € Zuschuss pro Monat — der Eigenbeitrag muss mindestens 10 € betragen. Die Höhe Ihres Beitrags hängt von Eintrittsalter, Gesundheit, Tarifart und versichertem Leistungsumfang ab.

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Vor der Entscheidung

Worauf achten beim Pflegezusatz-Abschluss?

Die wichtigsten Prüfpunkte für Ihre Entscheidung – im persönlichen Gespräch klären wir die Details gemeinsam.

Gemeinsam prüfen
  1. Pflegelücke individuell berechnen

    je nach Pflegegrad und Region

  2. Pflegegrade 1 bis 5 verstehen und Leistungen abklären

  3. Demenz-Klausel im Vertrag

    leistet auch ohne körperliche Einschränkung

  4. Beitragsbefreiung im Pflegefall einschließen

  5. Dynamische Anpassung der Leistung gegen Inflation

  6. Wartezeiten und Ausschlussfristen prüfen

  7. Gesundheitsprüfung sorgfältig und wahrheitsgemäß ausfüllen

  8. Pflege-Bahr-Option als förderfähige Variante prüfen

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Ihre Fragen

Häufige Fragen: Pflegezusatzversicherung

Die Pflegelücke ist die Differenz zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Bei stationärer Pflege im Heim können die ungedeckten Kosten je nach Region und Pflegegrad bis zu rund 2.500 € pro Monat betragen — diesen Eigenanteil muss der Pflegebedürftige selbst tragen.

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Thomas Dewein, Ihr Ansprechpartner
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Team-Dewein · Elchingen bei Ulm

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