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KRANKENVERSICHERUNG

Pflegezusatzversicherung

Pflegelücke schließen — bevor sie Ihr Vermögen frisst

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Pflegekosten. Bis zu 2.500 Euro Lücke pro Monat müssen Sie selbst aufbringen — sonst zahlen die Kinder.

4.8/5— 127+ Bewertungen
bis 2.500 €Lücke pro Monat
Schutzfür die Familie
ab 25 €pro Monat
Pflege-Bahrförderfähig

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Wissen

Was ist eine Pflegezusatzversicherung?

Die Pflegezusatzversicherung schließt die Lücke zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Diese Lücke kann je nach Pflegegrad und Pflegeart (zu Hause oder im Heim) bis zu 2.500 € pro Monat betragen — Geld, das Pflegebedürftige aus eigenem Vermögen, Rente oder durch Unterhalt der Kinder aufbringen müssen.

Reicht das Vermögen nicht aus, springt das Sozialamt ein — und kann sich anschließend die Kosten von unterhaltspflichtigen Kindern zurückholen, sofern deren Einkommen oberhalb der gesetzlichen Freigrenze liegt. Eine Pflegezusatzversicherung schützt also nicht nur den Pflegebedürftigen selbst, sondern auch die Familie und das aufgebaute Vermögen.

Es gibt drei Hauptvarianten: das Pflegetagegeld zahlt einen festen Betrag pro Tag und Pflegegrad, die Pflegerente leistet eine lebenslange monatliche Rente und die Pflegekostenversicherung erstattet die tatsächlich angefallenen Pflegekosten. Daneben existiert mit dem Pflege-Bahr eine staatlich geförderte Variante mit niedrigerem Schutz, aber Zuschuss vom Staat.

Leistungsübersicht

Leistungen

Welche Leistungen gibt es?

01

Pflegetagegeld

Tägliche Auszahlung je nach Pflegegrad — flexibel verwendbar für ambulante oder stationäre Pflege.

02

Pflegerente

Lebenslange monatliche Rente bei Pflegebedürftigkeit — unabhängig von tatsächlichen Pflegekosten.

03

Pflegekostenversicherung

Erstattet die tatsächlich anfallenden Pflegekosten — abzüglich der gesetzlichen Leistungen.

04

Pflege-Bahr

Staatlich geförderte Variante mit Zuschuss von 5 € monatlich — Annahmegarantie ohne Gesundheitsprüfung.

05

Demenz-Klausel

Leistung bei Demenz auch ohne körperlichen Pflegegrad — eine der Hauptursachen für Pflegebedürftigkeit.

06

Beitragsbefreiung im Pflegefall

Im Leistungsfall entfällt die Beitragszahlung — die Pflegeleistung fließt, ohne dass Sie weiter einzahlen.

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Zielgruppen

Wer braucht eine Pflegezusatzversicherung?

Personen ab 30+

Frühzeitiger Abschluss sichert günstige Beiträge und volle Leistung — Risiko und Beitrag steigen mit dem Alter.

Eltern mit Kindern

Schützt die Kinder vor finanzieller Belastung durch Elternunterhalt — und sichert das eigene Vermögen.

Selbstständige

Selbstständige haben oft keinen Schutz aus betrieblicher Vorsorge — eigene Vorsorge ist umso wichtiger.

Vermögende

Vermögensschutz vor hohen Heimkosten — verhindert, dass das Erbe für Pflege aufgezehrt wird.

Kosten & Preise

Kosten

Was kostet eine Pflegezusatzversicherung?

30-Jährige (Pflegetagegeld)
ab 25–50 €/Monat
50-Jährige (Pflegetagegeld)
ab 50–150 €/Monat
Pflege-Bahr (alle Altersklassen)
ab 10 €/Monat
Pflegerente (40-Jährige)
ab 40–100 €/Monat

Pflege-Bahr ist staatlich gefördert mit 5 € Zuschuss pro Monat — der Eigenbeitrag muss mindestens 10 € betragen. Die Höhe Ihres Beitrags hängt von Eintrittsalter, Gesundheit, Tarifart und versichertem Leistungsumfang ab.

Checkliste

Worauf achten beim Pflegezusatz-Abschluss?

Pflegelücke individuell berechnen — je nach Pflegegrad und Region
Pflegegrade 1 bis 5 verstehen und Leistungen abklären
Demenz-Klausel im Vertrag — leistet auch ohne körperliche Einschränkung
Beitragsbefreiung im Pflegefall einschließen
Dynamische Anpassung der Leistung gegen Inflation
Wartezeiten und Ausschlussfristen prüfen
Gesundheitsprüfung sorgfältig und wahrheitsgemäß ausfüllen
Pflege-Bahr-Option als förderfähige Variante prüfen
FAQ

Häufige Fragen

Die Pflegelücke ist die Differenz zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Bei stationärer Pflege im Heim können die ungedeckten Kosten je nach Region und Pflegegrad bis zu rund 2.500 € pro Monat betragen — diesen Eigenanteil muss der Pflegebedürftige selbst tragen.
Das Pflegetagegeld zahlt einen festen Betrag pro Tag und Pflegegrad und ist sehr flexibel — Sie können das Geld frei verwenden. Die Pflegerente zahlt eine konstante monatliche Rente unabhängig vom Pflegegrad. Pflegetagegeld ist meist günstiger, Pflegerente bietet stabilere Planungssicherheit.
Je früher, desto besser. Bereits ab 30 Jahren sind die Beiträge günstig, die Gesundheitsprüfung meist unproblematisch. Mit zunehmendem Alter steigen Beiträge stark, und Vorerkrankungen können zu Ausschlüssen oder Ablehnung führen. Spätestens ab 50 sollte das Thema angegangen werden.
Der Pflege-Bahr bietet staatliche Förderung von 5 € pro Monat und Annahmegarantie ohne Gesundheitsprüfung. Allerdings sind die Leistungen begrenzt und decken die Pflegelücke meist nicht vollständig. Er kann sinnvoll sein, wenn aufgrund von Vorerkrankungen kein normaler Tarif möglich ist — als alleinige Vorsorge ist er häufig zu schwach.
Bei guten Tarifen ja. Wichtig ist eine ausdrückliche Demenz-Klausel: Demenz führt häufig erst spät zu körperlichen Einschränkungen, ist aber bereits frühzeitig pflegebedürftig. Tarife mit Demenz-Klausel leisten auch dann, wenn ein Pflegegrad allein aufgrund der kognitiven Einschränkung vergeben wird.
Ja, alle Hauptvarianten — Pflegetagegeld, Pflegerente und Pflegekostenversicherung — leisten sowohl bei häuslicher als auch bei stationärer Pflege. Achten Sie darauf, dass die Leistung in beiden Fällen identisch hoch ist; einige Tarife unterscheiden bei der Höhe.

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