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Illustration: persönlicher Versicherungsschutz
MAKLER-VERGLEICH

Versicherungsmakler vergleichen — der richtige Partner für Ihre Verträge

8 Kriterien, mit denen Sie Spreu von Weizen trennen

harte Vergleichskriterien
8
GewO-Pflichtzulassung
§34d
Sachwalterstellung
§59 VVG
Mindest-VSH
1,2 Mio €
Seit 2008 für Sie daFreie AnbieterauswahlPersönliche Beratung

Nicht jeder Vermittler, der sich „Versicherungsmakler“ nennt, ist auch einer. Hier zeigen wir Ihnen, welche gesetzlichen Pflichten ein echter Makler erfüllen muss, woran Sie Qualität erkennen — und welche Warnsignale auf unseriöse Beratung hindeuten.

Gut zu wissen

Warum Versicherungsmakler vergleichen?

In Deutschland gibt es laut DIHK rund 195.000 zugelassene Versicherungsvermittler — davon nur etwa 46.000 echte Makler im Sinne des §34d GewO. Die Bandbreite an Qualität ist enorm: vom hochspezialisierten Industriemakler bis zum „Allesvermittler“, der primär ein paar Versicherer pusht.

Da der Makler Ihr Sachwalter ist und Sie ihm jahrzehntelang Ihre wichtigsten Verträge anvertrauen, ist die Auswahl mindestens so wichtig wie die Auswahl des richtigen Versicherers. Eine Fehlentscheidung führt im besten Fall zu suboptimalem Schutz, im schlechtesten zu Deckungslücken im Schadenfall.

Die gute Nachricht: Mit acht objektiven Kriterien können Sie jeden Makler in 30 Minuten qualifiziert prüfen — ganz ohne Bauchgefühl. Die wichtigsten davon: IHK-Zulassung im öffentlichen Register, Vermögensschadenhaftpflicht, freie Anbieterauswahl, transparente Vergütung und nachweisbare Spezialisierung.

Illustrative Beratungsszene; keine Darstellung des Team-Dewein-Personals
Aus dem Alltag gedacht · IllustrationGute Entscheidungen beginnen mit Ihren Fragen.

Was brauchen Sie? Was ist schon geregelt? Welche Unterschiede sind für Sie wirklich wichtig?

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Leistungen im Detail

Die 8 Vergleichskriterien im Detail

1. IHK-Zulassung §34d GewO

Im Vermittlerregister (vermittlerregister.info) prüfbar. Pflicht — wer hier nicht steht, ist illegal.

2. Vermögensschadenhaftpflicht

Mindestens 1,276 Mio € pro Schaden gesetzlich vorgeschrieben. Erstinformation gibt Auskunft.

3. Freie Anbieterauswahl

Echter Makler arbeitet mit 30+ Versicherern. Bei nur 2–3 Anbietern: eher Mehrfachvertreter.

4. Transparente Vergütung

Courtage- vs. Honorarmodell offenlegen. Keine versteckten Bestandsprovisionen.

5. Spezialisierung & Weiterbildung

DVA, IHK-Fachwirt, §34i, §34f bei Bedarf. 15 IDD-Pflichtstunden/Jahr nachweisbar.

6. Erreichbarkeit & Service

Fester Ansprechpartner statt Hotline. Reaktionszeit auf Anfragen unter 24h.

7. Bewertungen & Referenzen

Mindestens 20 echte Bewertungen (Google, ProvenExpert). Mandanten-Referenzen auf Anfrage.

8. Schadenmanagement

Eigene Schadensabteilung oder Prozess — entscheidend, wenn es ernst wird.

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Für wen

Welcher Maklertyp passt zu Ihnen?

Privatkunden & Familien

Allrounder mit Sachversicherung, BU, KV, Altersvorsorge — fester regionaler Partner.

Selbstständige & Freiberufler

Spezialist mit Erfahrung in Berufshaftpflicht, KV-Optimierung, betrieblichen Risiken.

Mittelstand & Unternehmen

Industriemakler oder Gewerbespezialist mit Zugang zu Industriekonditionen.

PKV-Versicherte / Beamte

PKV-Spezialist mit Erfahrung in §204 VVG-Tarifwechseln und Beihilferegelungen.

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Kosten & Beiträge

Honorar vs. Provision — was passt für Sie?

Provisionsmodell (Standard)
0 € — Vergütung über Courtage des Versicherers
Honorarberatung (Nettotarife)
150–300 €/Stunde — bei provisionsfreien Tarifen
Servicegebühr (selten)
Pauschal — bei reiner Bestandsbetreuung ohne Neuabschlüsse
Hybridmodell
Mischung — z.B. Honorar bei BU, Provision bei Sachversicherung

Beide Modelle sind legal und legitim. Provisionsberatung ist für die meisten Privatkunden wirtschaftlicher, Honorarberatung lohnt sich bei sehr hohen Beiträgen (z.B. PKV-Familien, Großunternehmen) oder wenn Sie maximale Unabhängigkeit von Provisionsanreizen wünschen.

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Vor der Entscheidung

Warnsignale — Finger weg, wenn...

Die wichtigsten Prüfpunkte für Ihre Entscheidung – im persönlichen Gespräch klären wir die Details gemeinsam.

Gemeinsam prüfen
  1. ...der Vermittler keine Erstinformation nach §15 VersVermV gibt

  2. ...nur ein einzelner Versicherer angeboten wird (ist kein Makler!)

  3. ...Druck zum sofortigen Abschluss aufgebaut wird

  4. ...Beratungsdokumentation verweigert oder „freiwillig“ gestrichen werden soll

  5. ...Vermögensschadenhaftpflicht nicht nachgewiesen werden kann

  6. ...horrende „Servicegebühren“ für selbstverständliche Leistungen verlangt werden

  7. ...die IHK-Eintragung nicht prüfbar ist oder fehlt

  8. ...Kapitalanlagen vermittelt werden ohne §34f-Erlaubnis

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Ihre Fragen

Häufige Fragen: Versicherungsmakler vergleichen — der richtige Partner für Ihre Verträge

Theoretisch beliebig viele — praktisch ist das aber nicht sinnvoll, weil sich Maklervollmachten ausschließen können (jeder Makler braucht Bestandsdaten zu einem Vertrag). Üblich ist ein Makler für den gesamten Versicherungsschutz. Möglich ist Spezialisierung: z.B. ein Privatmakler + ein Gewerbemakler für die Firma.

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Thomas Dewein, Ihr Ansprechpartner
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Team-Dewein · Elchingen bei Ulm

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