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MAKLER-VERGLEICH

Versicherungsmakler vergleichen — der richtige Partner für Ihre Verträge

8 Kriterien, mit denen Sie Spreu von Weizen trennen

Nicht jeder Vermittler, der sich „Versicherungsmakler“ nennt, ist auch einer. Hier zeigen wir Ihnen, welche gesetzlichen Pflichten ein echter Makler erfüllen muss, woran Sie Qualität erkennen — und welche Warnsignale auf unseriöse Beratung hindeuten.

5/5— 43+ Bewertungen
8harte Vergleichskriterien
§34dGewO-Pflichtzulassung
§59 VVGSachwalterstellung
1,2 Mio €Mindest-VSH

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Wissen

Warum Versicherungsmakler vergleichen?

In Deutschland gibt es laut DIHK rund 195.000 zugelassene Versicherungsvermittler — davon nur etwa 46.000 echte Makler im Sinne des §34d GewO. Die Bandbreite an Qualität ist enorm: vom hochspezialisierten Industriemakler bis zum „Allesvermittler“, der primär ein paar Versicherer pusht.

Da der Makler Ihr Sachwalter ist und Sie ihm jahrzehntelang Ihre wichtigsten Verträge anvertrauen, ist die Auswahl mindestens so wichtig wie die Auswahl des richtigen Versicherers. Eine Fehlentscheidung führt im besten Fall zu suboptimalem Schutz, im schlechtesten zu Deckungslücken im Schadenfall.

Die gute Nachricht: Mit acht objektiven Kriterien können Sie jeden Makler in 30 Minuten qualifiziert prüfen — ganz ohne Bauchgefühl. Die wichtigsten davon: IHK-Zulassung im öffentlichen Register, Vermögensschadenhaftpflicht, freie Anbieterauswahl, transparente Vergütung und nachweisbare Spezialisierung.

Leistungsübersicht

Leistungen

Die 8 Vergleichskriterien im Detail

01

1. IHK-Zulassung §34d GewO

Im Vermittlerregister (vermittlerregister.info) prüfbar. Pflicht — wer hier nicht steht, ist illegal.

02

2. Vermögensschadenhaftpflicht

Mindestens 1,276 Mio € pro Schaden gesetzlich vorgeschrieben. Erstinformation gibt Auskunft.

03

3. Freie Anbieterauswahl

Echter Makler arbeitet mit 30+ Versicherern. Bei nur 2–3 Anbietern: eher Mehrfachvertreter.

04

4. Transparente Vergütung

Courtage- vs. Honorarmodell offenlegen. Keine versteckten Bestandsprovisionen.

05

5. Spezialisierung & Weiterbildung

DVA, IHK-Fachwirt, §34i, §34f bei Bedarf. 15 IDD-Pflichtstunden/Jahr nachweisbar.

06

6. Erreichbarkeit & Service

Fester Ansprechpartner statt Hotline. Reaktionszeit auf Anfragen unter 24h.

07

7. Bewertungen & Referenzen

Mindestens 20 echte Bewertungen (Google, ProvenExpert). Mandanten-Referenzen auf Anfrage.

08

8. Schadenmanagement

Eigene Schadensabteilung oder Prozess — entscheidend, wenn es ernst wird.

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Ihr Schutz — mit freier Anbieterauswahl beraten

Wir vergleichen über 250 Gesellschaften und finden den Tarif, der wirklich zu Ihnen passt — transparent, unverbindlich und kostenfrei.

Zielgruppen

Welcher Maklertyp passt zu Ihnen?

Privatkunden & Familien

Allrounder mit Sachversicherung, BU, KV, Altersvorsorge — fester regionaler Partner.

Selbstständige & Freiberufler

Spezialist mit Erfahrung in Berufshaftpflicht, KV-Optimierung, betrieblichen Risiken.

Mittelstand & Unternehmen

Industriemakler oder Gewerbespezialist mit Zugang zu Industriekonditionen.

PKV-Versicherte / Beamte

PKV-Spezialist mit Erfahrung in §204 VVG-Tarifwechseln und Beihilferegelungen.

Kosten & Preise

Kosten

Honorar vs. Provision — was passt für Sie?

Provisionsmodell (Standard)
0 € — Vergütung über Courtage des Versicherers
Honorarberatung (Nettotarife)
150–300 €/Stunde — bei provisionsfreien Tarifen
Servicegebühr (selten)
Pauschal — bei reiner Bestandsbetreuung ohne Neuabschlüsse
Hybridmodell
Mischung — z.B. Honorar bei BU, Provision bei Sachversicherung

Beide Modelle sind legal und legitim. Provisionsberatung ist für die meisten Privatkunden wirtschaftlicher, Honorarberatung lohnt sich bei sehr hohen Beiträgen (z.B. PKV-Familien, Großunternehmen) oder wenn Sie maximale Unabhängigkeit von Provisionsanreizen wünschen.

Checkliste

Warnsignale — Finger weg, wenn...

...der Vermittler keine Erstinformation nach §15 VersVermV gibt
...nur ein einzelner Versicherer angeboten wird (ist kein Makler!)
...Druck zum sofortigen Abschluss aufgebaut wird
...Beratungsdokumentation verweigert oder „freiwillig“ gestrichen werden soll
...Vermögensschadenhaftpflicht nicht nachgewiesen werden kann
...horrende „Servicegebühren“ für selbstverständliche Leistungen verlangt werden
...die IHK-Eintragung nicht prüfbar ist oder fehlt
...Kapitalanlagen vermittelt werden ohne §34f-Erlaubnis
FAQ

Häufige Fragen

Theoretisch beliebig viele — praktisch ist das aber nicht sinnvoll, weil sich Maklervollmachten ausschließen können (jeder Makler braucht Bestandsdaten zu einem Vertrag). Üblich ist ein Makler für den gesamten Versicherungsschutz. Möglich ist Spezialisierung: z.B. ein Privatmakler + ein Gewerbemakler für die Firma.
Ganz einfach: Sie widerrufen die alte Maklervollmacht schriftlich (Mustertext beim neuen Makler erhältlich) und unterzeichnen die neue. Der neue Makler holt dann alle Bestandsdaten ein und übernimmt die Betreuung. Bestehende Versicherungsverträge laufen unverändert weiter. Mehr unter /makler-wechseln.
§34d GewO ist die Pflicht-Erlaubnis für Versicherungsvermittler. §34f ist die Erlaubnis für Vermittlung von Investmentfonds und geschlossenen Beteiligungen (Finanzanlagen). §34i ist die Erlaubnis für Immobiliardarlehen (Baufinanzierung). Wer alle drei hat, kann ganzheitlich beraten — wir bei Team-Dewein verfügen über alle Erlaubnisse.
Frage offen nach: „Wie verdienen Sie an meinem Vertrag?“ Ein guter Makler legt Höhe und Quelle der Vergütung transparent offen — entweder im Beratungsprotokoll oder auf direkte Nachfrage. Wer ausweicht oder nur „der Versicherer zahlt das“ sagt, ist suspekt.
Online-Makler bieten Skaleneffekte und oft günstigere Tarife durch Volumen. Lokale Makler punkten mit persönlicher Betreuung, regionaler Vor-Ort-Hilfe (etwa bei Wasserschäden) und langfristiger Beziehung. Für komplexe Themen (BU, Gewerbe, PKV) empfehlen wir klar lokal — für simple Sparverträge kann Online ausreichen.
0 €. Der Wechsel der Maklervollmacht ist kostenlos und jederzeit möglich. Die bestehenden Verträge laufen unverändert weiter — nur die Betreuung wechselt. Der neue Makler erhält ab Übernahme die laufende Bestandscourtage vom Versicherer.

Weiterführende Themen

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