Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden am Gebäude selbst — also alles, was fest mit dem Haus verbunden ist: Mauerwerk, Dach, Fenster, Türen, fest verbaute Sanitär- und Heizungsanlagen, Photovoltaik (mit Klausel), Wärmepumpe sowie i. d. R. Anliegerleitungen und Nebengebäude. Sie ist für jedes Eigenheim und jede vermietete Immobilie wirtschaftlich existenziell.
Versicherte Gefahren sind verpflichtend: Feuer (Brand, Blitz, Explosion), Leitungswasser (Rohrbruch, Frost) sowie Sturm und Hagel ab Windstärke 8. Optional — und in Ulm dringend empfohlen — ist die Elementardeckung gegen Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Schneedruck, Erdrutsch und Erdbeben.
Die Versicherungssumme wird über den Wert 1914 berechnet. Das ist ein historischer Vergleichswert (Goldmark), der jedes Jahr mit dem gleitenden Neuwertfaktor des GDV auf aktuelle Baukosten skaliert wird. Wer den Wert 1914 korrekt angibt und der Versicherer eine Unterversicherungsverzichts-Klausel nach § 75 VVG bestätigt, wird im Schadenfall nicht gekürzt — auch wenn die Baukosten in der Zwischenzeit weiter gestiegen sind.
In der Praxis sehen wir bei Bestandsverträgen in Ulm und im Donau-Iller-Raum häufig veraltete Werte 1914 (oft 20–40 % zu niedrig), fehlende Elementardeckung, fehlende PV-/Wärmepumpen-Klausel, fehlenden Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit und unzureichend versicherte Nebengebäude. Wir korrigieren das im Rahmen der kostenlosen Bestandsanalyse.