- Betriebliche Altersversorgung (bAV)
- Die betriebliche Altersversorgung ermöglicht Arbeitnehmern, Teile ihres Gehalts steuerfrei in eine Betriebsrente umzuwandeln. Geregelt durch das Betriebsrentengesetz - einer der effizientesten Vorsorgewege für Angestellte.
- Deutsche Rentenversicherung
- Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Zuständig für Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Rehabilitation. Die Rentenauskunft ist Grundlage jeder seriösen Vorsorgeberatung.
- Drei Säulen der Altersvorsorge
- Das deutsche System der Alterssicherung ruht auf drei Säulen: Die erste Säule ist die gesetzliche Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke). Die zweite Säule bildet die betriebliche Altersversorgung (bAV) mit Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Die dritte Säule umfasst die private Altersvorsorge wie Riester-Rente, Rürup-Basisrente und fondsgebundene Rentenversicherungen. Nur die Kombination aller drei Säulen schließt die Rentenlücke nachhaltig.
- Direktversicherung
- Häufigster Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung: Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Beiträge sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei.
- Altersrente & Renteneintrittsalter
- Die Regelaltersrente wird ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter (aktuell 67 Jahre) gezahlt. Frühzeitig eingezahlte Beiträge erhöhen die spätere Altersrente - deshalb ist frühes Einzahlen in die Altersvorsorge so wichtig.
- Lebensversicherung als Vorsorge
- Klassische und fondsgebundene Lebensversicherungen können als Altersvorsorge genutzt werden. Sie bieten lebenslange Rentenzahlung oder Einmalauszahlung - mit steuerlichen Vorteilen bei langer Laufzeit.
- Generationenvertrag
- Das Finanzierungsprinzip der gesetzlichen Rente: Heutige Erwerbstätige zahlen für heutige Rentner. Durch steigende Lebenserwartung und weniger Einzahler wird das System zunehmend belastet - ein Hauptgrund für private Altersvorsorge.
- Kapitaldeckungsverfahren
- Jeder Sparer bildet eigenes Altersvorsorgevermögen, das am Kapitalmarkt angelegt wird. Riester-Rente, Rürup-Rente und private Rentenversicherungen funktionieren nach diesem Prinzip - das Ersparte gehört dem Versicherungsnehmer.
- Berufsstaendische Versorgung
- Pflichtversorgung für bestimmte freie Berufe (Ärzte, Anwälte, Architekten): Die berufsständischen Versorgungswerke übernehmen die Funktion der gesetzlichen Rentenversicherung. Private Zusatzvorsorge ist trotzdem häufig sinnvoll.
- Lebensstandard im Alter sichern
- Das zentrale Ziel jeder Altersvorsorge: den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechterhalten. Da die gesetzliche Rente nur rund 48 % des letzten Bruttoeinkommens abdeckt, ist private Ergänzung unverzichtbar für finanzielle Unabhängigkeit im Ruhestand.
- Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)
- Erste Säule der Alterssicherung. Beitragssatz 2025: 18,6 % vom Bruttolohn (Quelle: DRV). Aktuell rund 26 Mio Renten, davon 18,7 Mio Altersrenten (Statista 2025). Standardrente 1.835,55 € brutto (ab 01.07.2025). Auch Kindererziehungszeit wird angerechnet (gemäß Rentenpaket 2025).
- Rentenversicherung (Erlebensversicherung) & private Vorsorge
- Klassische und fondsgebundene Rentenversicherungen, ETF-Sparpläne und kapitalbildende Lebensversicherungen ergänzen die staatliche Versorgung im Alter. Sie sind zentraler Baustein der dritten Säule.
- BetrAVG (Betriebsrentengesetz)
- Das Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung regelt seit 1974 fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage, Unterstützungskasse. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben gemäß § 1a BetrAVG Anspruch auf Entgeltumwandlung.
- Gesetz Digitale Rentenuebersicht (RentÜG)
- Seit 2023 bündelt das Online-Portal rentenuebersicht.de Ihre Ansprüche aus allen drei Säulen — gesetzliche Rente, Versorgungswerk, bAV, Riester, Rürup und Lebensversicherung — in einer Übersicht.