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Symbolbild: Planung und Verantwortung im Betrieb
ALTERSVORSORGE

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Vom Arbeitgeber gefördert in die Rente

AG-Zuschuss Pflicht
15%
& SV-Ersparnis
Steuer-
Durchführungswege
5
Gesetzl. Anspruch
Recht
Seit 2008 für Sie daFreie AnbieterauswahlPersönliche Beratung

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltumwandlung — der Arbeitgeber MUSS mindestens 15 % Zuschuss zahlen. Nutzen Sie diesen Vorteil für Ihre Rente.

Gut zu wissen

Was ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Altersvorsorge, die über den Arbeitgeber organisiert wird. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung — das bedeutet: Sie können einen Teil Ihres Bruttogehalts steuerfrei und sozialversicherungsfrei in eine Betriebsrente umwandeln.

Seit 2019 ist der Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 15 % des umgewandelten Beitrags als Zuschuss dazuzugeben — sofern er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart (was fast immer der Fall ist). Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig 20–50 % oder sogar den kompletten Beitrag. Der Effekt: Sie investieren z. B. 200 Euro brutto, Ihr Nettoverlust beträgt aber nur ca. 100 Euro — und der Arbeitgeber legt noch 30+ Euro drauf.

Es gibt fünf Durchführungswege: Direktversicherung (am häufigsten), Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Für die meisten Arbeitnehmer ist die Direktversicherung der einfachste Weg. Der Höchstbeitrag für die steuer- und SV-freie Entgeltumwandlung beträgt 2026 bis zu 302 Euro monatlich (8 % der Beitragsbemessungsgrenze).

Leistungen im Detail

Welche Durchführungswege gibt es?

Direktversicherung

Der häufigste Weg: Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Einfach, transparent und beim Jobwechsel übertragbar.

Pensionskasse

Ähnlich wie Direktversicherung, aber über eine eigenständige Versorgungseinrichtung. Beliebt bei großen Unternehmen und Branchen (z. B. Chemie, Metall).

Pensionsfonds

Mehr Anlagefreiheit als Pensionskasse — das Kapital kann stärker in Aktien und Fonds investiert werden. Höhere Renditechancen, aber auch mehr Schwankung.

Unterstützungskasse

Keine Begrenzung der steuerfreien Beiträge — ideal für Gutverdiener, die mehr als den regulären Höchstbetrag einzahlen möchten. Insolvenzgesichert über PSVaG.

Direktzusage (Pensionszusage)

Der Arbeitgeber verspricht die Betriebsrente direkt aus dem Unternehmensvermögen. Häufig für Geschäftsführer und Führungskräfte — höchste Flexibilität.

Arbeitgeberzuschuss 15–50 %

Gesetzlich mindestens 15 % Pflichtzuschuss. Viele Arbeitgeber geben freiwillig mehr — bis zu 50 % oder sogar 100 %. Immer nachfragen und einfordern!

Für wen

Für wen lohnt sich die bAV?

Alle Arbeitnehmer (Rechtsanspruch)

Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber darf nicht ablehnen — er muss mindestens einen Durchführungsweg anbieten.

Arbeitgeber (Mitarbeiterbindung)

Ein attraktives bAV-Modell mit hohem AG-Zuschuss ist ein starkes Instrument zur Mitarbeitergewinnung und -bindung — und steuerlich vorteilhaft für das Unternehmen.

Gutverdiener

Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, profitiert besonders: Höhere Steuerersparnis und die Option, über die Unterstützungskasse noch mehr einzuzahlen.

Berufseinsteiger

Früh anfangen lohnt sich: Durch den Zinseszinseffekt und die jahrzehntelange Ansparphase kann schon ein kleiner monatlicher Beitrag eine stattliche Betriebsrente aufbauen.

Kosten & Beiträge

Was kostet die bAV — und was spart sie?

Bruttobeitrag (Beispiel)
200 €/Monat
Nettoverlust für AN
ca. 100 €/MonatSteuer-/SV-Ersparnis
AG-Pflichtzuschuss (15 %)
+30 €/MonatGesetzlich garantiert
Effektiver Sparbetrag
230+ €/MonatFür nur 100 € netto

Durch die Brutto-Entgeltumwandlung sparen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber-Zuschuss kommt obendrauf. Nachteil: In der Auszahlungsphase sind die Rentenzahlungen voll steuer- und KV-/PV-beitragspflichtig.

Vor der Entscheidung

Worauf achten beim Abschluss?

Die wichtigsten Prüfpunkte für Ihre Entscheidung – im persönlichen Gespräch klären wir die Details gemeinsam.

Gemeinsam prüfen
  1. Arbeitgeberzuschuss aktiv einfordern

    15 % sind Pflicht, viele AG zahlen freiwillig mehr

  2. Durchführungsweg verstehen

    Direktversicherung ist für die meisten der einfachste Weg

  3. Portabilität bei Jobwechsel klären

    Direktversicherung und Pensionskasse sind übertragbar

  4. Versteuerung in der Auszahlungsphase einplanen

    Betriebsrente ist voll steuer- und KV-pflichtig

  5. Hartz-IV-Sicherheit: bAV-Vermögen ist bei Arbeitslosigkeit geschützt (Verwertungsausschluss)

  6. Garantiezins vs. fondsgebundene Anlage

    fondsgebunden bietet höhere Renditechancen bei langer Laufzeit

  7. Rendite nach Kosten vergleichen

    Abschluss- und Verwaltungskosten variieren stark

  8. Kombination mit BU-Baustein prüfen

    Berufsunfähigkeitsschutz über die bAV ist steuerlich begünstigt

Ihre Fragen

Häufige Fragen: Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die bAV ist eine Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Sie wandeln einen Teil Ihres Bruttogehalts in einen Vorsorgebeitrag um (Entgeltumwandlung). Dieser Beitrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss mindestens 15 % dazugeben. Im Rentenalter erhalten Sie eine monatliche Betriebsrente.

Thomas Dewein, Ihr Ansprechpartner
Persönlich für Sie da

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Team-Dewein · Elchingen bei Ulm

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