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ALTERSVORSORGE

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Vom Arbeitgeber gefördert in die Rente

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltumwandlung — der Arbeitgeber MUSS mindestens 15 % Zuschuss zahlen. Nutzen Sie diesen Vorteil für Ihre Rente.

4.8/5— 127+ Bewertungen
15%AG-Zuschuss Pflicht
Steuer-& SV-Ersparnis
5Durchführungswege
RechtGesetzl. Anspruch

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Wissen

Was ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Altersvorsorge, die über den Arbeitgeber organisiert wird. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung — das bedeutet: Sie können einen Teil Ihres Bruttogehalts steuerfrei und sozialversicherungsfrei in eine Betriebsrente umwandeln.

Seit 2019 ist der Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 15 % des umgewandelten Beitrags als Zuschuss dazuzugeben — sofern er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart (was fast immer der Fall ist). Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig 20–50 % oder sogar den kompletten Beitrag. Der Effekt: Sie investieren z. B. 200 Euro brutto, Ihr Nettoverlust beträgt aber nur ca. 100 Euro — und der Arbeitgeber legt noch 30+ Euro drauf.

Es gibt fünf Durchführungswege: Direktversicherung (am häufigsten), Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Für die meisten Arbeitnehmer ist die Direktversicherung der einfachste Weg. Der Höchstbeitrag für die steuer- und SV-freie Entgeltumwandlung beträgt 2026 bis zu 302 Euro monatlich (8 % der Beitragsbemessungsgrenze).

Leistungsübersicht

Leistungen

Welche Durchführungswege gibt es?

01

Direktversicherung

Der häufigste Weg: Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Einfach, transparent und beim Jobwechsel übertragbar.

02

Pensionskasse

Ähnlich wie Direktversicherung, aber über eine eigenständige Versorgungseinrichtung. Beliebt bei großen Unternehmen und Branchen (z. B. Chemie, Metall).

03

Pensionsfonds

Mehr Anlagefreiheit als Pensionskasse — das Kapital kann stärker in Aktien und Fonds investiert werden. Höhere Renditechancen, aber auch mehr Schwankung.

04

Unterstützungskasse

Keine Begrenzung der steuerfreien Beiträge — ideal für Gutverdiener, die mehr als den regulären Höchstbetrag einzahlen möchten. Insolvenzgesichert über PSVaG.

05

Direktzusage (Pensionszusage)

Der Arbeitgeber verspricht die Betriebsrente direkt aus dem Unternehmensvermögen. Häufig für Geschäftsführer und Führungskräfte — höchste Flexibilität.

06

Arbeitgeberzuschuss 15–50 %

Gesetzlich mindestens 15 % Pflichtzuschuss. Viele Arbeitgeber geben freiwillig mehr — bis zu 50 % oder sogar 100 %. Immer nachfragen und einfordern!

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Zielgruppen

Für wen lohnt sich die bAV?

Alle Arbeitnehmer (Rechtsanspruch)

Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber darf nicht ablehnen — er muss mindestens einen Durchführungsweg anbieten.

Arbeitgeber (Mitarbeiterbindung)

Ein attraktives bAV-Modell mit hohem AG-Zuschuss ist ein starkes Instrument zur Mitarbeitergewinnung und -bindung — und steuerlich vorteilhaft für das Unternehmen.

Gutverdiener

Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, profitiert besonders: Höhere Steuerersparnis und die Option, über die Unterstützungskasse noch mehr einzuzahlen.

Berufseinsteiger

Früh anfangen lohnt sich: Durch den Zinseszinseffekt und die jahrzehntelange Ansparphase kann schon ein kleiner monatlicher Beitrag eine stattliche Betriebsrente aufbauen.

Kosten & Preise

Kosten

Was kostet die bAV — und was spart sie?

Bruttobeitrag (Beispiel)
200 €/Monat
Nettoverlust für AN
ca. 100 €/Monat
AG-Pflichtzuschuss (15 %)
+30 €/Monat
Effektiver Sparbetrag
230+ €/Monat

Durch die Brutto-Entgeltumwandlung sparen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber-Zuschuss kommt obendrauf. Nachteil: In der Auszahlungsphase sind die Rentenzahlungen voll steuer- und KV-/PV-beitragspflichtig.

Checkliste

Worauf achten beim Abschluss?

Arbeitgeberzuschuss aktiv einfordern — 15 % sind Pflicht, viele AG zahlen freiwillig mehr
Durchführungsweg verstehen — Direktversicherung ist für die meisten der einfachste Weg
Portabilität bei Jobwechsel klären — Direktversicherung und Pensionskasse sind übertragbar
Versteuerung in der Auszahlungsphase einplanen — Betriebsrente ist voll steuer- und KV-pflichtig
Hartz-IV-Sicherheit: bAV-Vermögen ist bei Arbeitslosigkeit geschützt (Verwertungsausschluss)
Garantiezins vs. fondsgebundene Anlage — fondsgebunden bietet höhere Renditechancen bei langer Laufzeit
Rendite nach Kosten vergleichen — Abschluss- und Verwaltungskosten variieren stark
Kombination mit BU-Baustein prüfen — Berufsunfähigkeitsschutz über die bAV ist steuerlich begünstigt
FAQ

Häufige Fragen

Die bAV ist eine Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Sie wandeln einen Teil Ihres Bruttogehalts in einen Vorsorgebeitrag um (Entgeltumwandlung). Dieser Beitrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss mindestens 15 % dazugeben. Im Rentenalter erhalten Sie eine monatliche Betriebsrente.
Ja — seit 2002 haben alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). Der Arbeitgeber darf nicht ablehnen und muss mindestens einen Durchführungsweg anbieten. Seit 2019 ist auch der 15 %-Pflichtzuschuss gesetzlich verankert.
Deutlich weniger als der Bruttobeitrag. Beispiel: Bei 200 € Brutto-Entgeltumwandlung sinkt Ihr Nettogehalt nur um ca. 100 € — die andere Hälfte sparen Sie an Steuern und Sozialversicherung. Plus den AG-Zuschuss von mindestens 30 € (15 %). Sie investieren also 100 € netto und es landen 230+ € in Ihrer Vorsorge.
Die Betriebsrente ist in der Auszahlungsphase voll einkommensteuerpflichtig und KV-/PV-beitragspflichtig. Das ist der Nachteil der bAV: Was in der Ansparphase steuerfrei war, wird in der Rente nachversteuert. Der Steuersatz im Alter ist aber in der Regel niedriger als im Berufsleben.
Direktversicherung und Pensionskasse sind am einfachsten übertragbar — der neue Arbeitgeber kann den Vertrag übernehmen oder Sie führen ihn privat weiter (beitragsfrei). Bei Unterstützungskasse und Direktzusage ist die Übertragung komplizierter. Unverfallbare Ansprüche bleiben in jedem Fall erhalten.
Ja, besonders wenn der Arbeitgeber mehr als die Pflicht-15 % zuschießt. Durch die Brutto-Entgeltumwandlung und den AG-Zuschuss erhalten Sie eine „Rendite", die kein anderes Anlageprodukt bietet. Nachteil: Nachgelagerte Besteuerung und KV-Pflicht in der Rente. Faustregel: Je höher der AG-Zuschuss, desto lohnenswerter.

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