Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Vom Arbeitgeber gefördert in die Rente
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltumwandlung — der Arbeitgeber MUSS mindestens 15 % Zuschuss zahlen. Nutzen Sie diesen Vorteil für Ihre Rente.
Vom Arbeitgeber gefördert in die Rente
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltumwandlung — der Arbeitgeber MUSS mindestens 15 % Zuschuss zahlen. Nutzen Sie diesen Vorteil für Ihre Rente.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Altersvorsorge, die über den Arbeitgeber organisiert wird. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung — das bedeutet: Sie können einen Teil Ihres Bruttogehalts steuerfrei und sozialversicherungsfrei in eine Betriebsrente umwandeln.
Seit 2019 ist der Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 15 % des umgewandelten Beitrags als Zuschuss dazuzugeben — sofern er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart (was fast immer der Fall ist). Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig 20–50 % oder sogar den kompletten Beitrag. Der Effekt: Sie investieren z. B. 200 Euro brutto, Ihr Nettoverlust beträgt aber nur ca. 100 Euro — und der Arbeitgeber legt noch 30+ Euro drauf.
Es gibt fünf Durchführungswege: Direktversicherung (am häufigsten), Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Für die meisten Arbeitnehmer ist die Direktversicherung der einfachste Weg. Der Höchstbeitrag für die steuer- und SV-freie Entgeltumwandlung beträgt 2026 bis zu 302 Euro monatlich (8 % der Beitragsbemessungsgrenze).
Leistungsübersicht
Der häufigste Weg: Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Einfach, transparent und beim Jobwechsel übertragbar.
Ähnlich wie Direktversicherung, aber über eine eigenständige Versorgungseinrichtung. Beliebt bei großen Unternehmen und Branchen (z. B. Chemie, Metall).
Mehr Anlagefreiheit als Pensionskasse — das Kapital kann stärker in Aktien und Fonds investiert werden. Höhere Renditechancen, aber auch mehr Schwankung.
Keine Begrenzung der steuerfreien Beiträge — ideal für Gutverdiener, die mehr als den regulären Höchstbetrag einzahlen möchten. Insolvenzgesichert über PSVaG.
Der Arbeitgeber verspricht die Betriebsrente direkt aus dem Unternehmensvermögen. Häufig für Geschäftsführer und Führungskräfte — höchste Flexibilität.
Gesetzlich mindestens 15 % Pflichtzuschuss. Viele Arbeitgeber geben freiwillig mehr — bis zu 50 % oder sogar 100 %. Immer nachfragen und einfordern!
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Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber darf nicht ablehnen — er muss mindestens einen Durchführungsweg anbieten.
Ein attraktives bAV-Modell mit hohem AG-Zuschuss ist ein starkes Instrument zur Mitarbeitergewinnung und -bindung — und steuerlich vorteilhaft für das Unternehmen.
Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, profitiert besonders: Höhere Steuerersparnis und die Option, über die Unterstützungskasse noch mehr einzuzahlen.
Früh anfangen lohnt sich: Durch den Zinseszinseffekt und die jahrzehntelange Ansparphase kann schon ein kleiner monatlicher Beitrag eine stattliche Betriebsrente aufbauen.
Kosten & Preise
Durch die Brutto-Entgeltumwandlung sparen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber-Zuschuss kommt obendrauf. Nachteil: In der Auszahlungsphase sind die Rentenzahlungen voll steuer- und KV-/PV-beitragspflichtig.
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