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Symbolbild zur langfristigen Vorsorgeplanung

ALTERSVORSORGE · BASISRENTE

Basisrente (Rürup-Rente)

Steuervorteil und langfristige Bindung gemeinsam prüfen

Persönlich. Verständlich. Für Sie.Team-Dewein in Elchingen bei Ulm

Redaktioneller Stand:

LebenslangRente statt Kapitalwahl
2026Steuerwerte
GebundenKein frei verfügbares Depot

Die Basisrente verbindet einen möglichen Steuerabzug heute mit einer lebenslangen Rente später. Ob das zu Ihnen passt, entscheidet sich an Liquidität, Vertragskosten, Rentenleistung und Ihrer späteren Besteuerung.

5/5— 43+ Bewertungen
Grundlagen

Was ist eine Basisrente — und was ist sie nicht?

Basisrente und Rürup-Rente bezeichnen dieselbe Form der privaten Altersversorgung. Sie soll ein monatliches Einkommen bis zum Lebensende finanzieren. Das angesparte Vermögen ist dafür langfristig gebunden; ein frei wählbarer Kapitalabruf wie bei einem Wertpapierdepot gehört nicht dazu.

Beiträge zur Basisversorgung können innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrags als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dieser beträgt 2026 30.826 € pro Person bzw. 61.652 € bei Zusammenveranlagung. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich Arbeitgeberanteil oder zum Versorgungswerk verbrauchen ebenfalls diesen Rahmen. Der Höchstbetrag ist weder eine garantierte Steuererstattung noch eine allgemeine Einzahlungsgrenze des Vertrags.

Auch Angestellte und Beamte können die Basisrente als Ergänzung prüfen. Für Selbstständige sind gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerk und das neue Altersvorsorgedepot je nach Situation ebenfalls relevante Alternativen. Ein hoher Steuersatz allein macht einen Vertrag noch nicht passend.

Leistungsübersicht

Nutzen und Einschränkungen gehören zusammen

Steuerabzug in der Ansparphase

Der Abzug mindert das zu versteuernde Einkommen im verfügbaren Rahmen. Die tatsächliche Entlastung ergibt sich erst aus der gesamten Steuerberechnung.

Einkommen bis zum Lebensende

Die lebenslange Rente sichert das Risiko eines langen Ruhestands ab. Garantierte Rentenleistung, mögliche Überschüsse und Kaufkraftentwicklung getrennt betrachten.

Keine freie Kapitalverfügbarkeit

Eine Kündigung führt grundsätzlich nicht zur Auszahlung des angesparten Kapitals. Eine Beitragsfreistellung kann möglich sein; Kosten und verbleibende Leistung vorher schriftlich erfragen.

Fonds und ETFs mit Risiken

Fondsgebundene Tarife eröffnen Kapitalmarktchancen. Kursverluste sind möglich. Fondsgebühren, Vertragskosten und Bedingungen des Rentenfaktors beeinflussen das Ergebnis.

Begrenzter Hinterbliebenenschutz

Das Kapital ist nicht frei vererbbar. Eine vereinbarte Hinterbliebenenrente kann Ehepartner und berechtigte Kinder absichern; zusätzliche Leistungen können die eigene Rente vermindern.

Steuern auch im Ruhestand

Der steuerpflichtige Rentenanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Dieser Anteil ist kein Steuersatz: Die tatsächliche Steuer hängt vom gesamten steuerpflichtigen Einkommen ab.

Zielgruppen

In welcher Situation lohnt sich die nähere Prüfung?

Dauerhaft tragfähige Sparrate

Eine separate Notreserve und Geld für absehbare Ausgaben bleiben verfügbar. Nur Kapital, das tatsächlich der lebenslangen Versorgung dienen soll, wird gebunden.

Freier steuerlicher Spielraum

Vor einer Sonderzahlung die Beiträge zu anderen Basisversorgungssystemen und mögliche Kürzungen feststellen. Bei schwankendem Gewinn mit vorsichtigen Beiträgen planen.

Wunsch nach lebenslanger Rente

Wer einen Teil der laufenden Ausgaben im Alter dauerhaft decken möchte, kann einen Rentenbaustein prüfen. Wer Kapital für Immobilien oder freie Entnahmen braucht, sollte flexiblere Wege vergleichen.

Kosten & Preise
Kosten

Welche Zahlen sind für den Vergleich entscheidend?

Gemeinsamer Abzugsrahmen 2026
30.826 €

Pro Person; bereits belegten Rahmen abziehen

Abschluss, Vertrieb, Verwaltung und Fonds
Tarifabhängig

Produktinformationsblatt und Effektivkosten vergleichen

Rentenfaktor und garantierte Rente
Vertrag prüfen

Garantien und unverbindliche Prognosen unterscheiden

Nettovergleich im Ruhestand
Individuell

Steuern, ggf. Sozialabgaben und Kaufkraft berücksichtigen

Eine Beitragszahlung von 1.000 € bedeutet keine Steuererstattung von 1.000 €. Beitrag × Grenzsteuersatz ist nur eine grobe Näherung: Der Steuerabzug kann den Grenzsteuersatz selbst verändern. Für größere Sonderzahlungen die Steuer mit und ohne Zahlung vergleichen lassen.

Diese Unterlagen machen die Beratung konkret

  • Renteninformation, Versorgungswerk- oder Pensionsauskunft und bestehende Vorsorgeverträge zusammentragen.
  • Notreserve, anstehende Ausgaben und langfristig tragfähige Sparrate festlegen.
  • Steuerlich bereits berücksichtigte Basisvorsorgebeiträge und verbleibenden Abzugsrahmen prüfen.
  • Produktinformationsblatt, garantierten Rentenfaktor sowie Kosten bei Reduzierung und Beitragsfreistellung vergleichen.
  • Hinterbliebenenleistungen und gegebenenfalls BU-Zusatzschutz jeweils mit separaten Lösungen vergleichen.
  • Steuerentlastung heute und Auszahlung nach Steuern in mehreren Szenarien gegenüberstellen.

Basisrente, freies ETF-Depot oder Altersvorsorgedepot?

FrageBasisrenteFreies ETF-DepotAltersvorsorgedepot ab 2027
Zugang zum KapitalLangfristig gebundenGrundsätzlich verfügbar; KursrisikoFür Altersvorsorge gebunden; gesetzliche Ausnahmen
FörderungAbzug im Rahmen der BasisversorgungKeine VorsorgezulageZulagen und ggf. zusätzlicher Steuerabzug bei Berechtigung
AuszahlungLebenslange RenteEigene EntnahmenLeibrente oder gesetzlich geregelter Auszahlungsplan
Wichtiger VergleichKosten, Rentenfaktor, spätere SteuerKosten, Steuern, EntnahmerisikoBerechtigung, Kosten, Risiken und spätere Steuer

Keiner dieser Wege ist für alle die beste Wahl. Ein Altersvorsorgedepot kann laut BMF ab 01.01.2027 angeboten werden; konkrete Produktverfügbarkeit und Konditionen gesondert prüfen.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Vor allem dann, wenn eine Notreserve fehlt, das Geld vor dem Ruhestand benötigt wird oder freie Vererbbarkeit wichtig ist. Auch bei niedrigem steuerpflichtigem Einkommen, hohen Vertragskosten oder wenig verbleibender Laufzeit ist der Nutzen besonders kritisch zu prüfen.

Seit 2023 beträgt die gesetzliche Abzugsquote 100 Prozent. Sie gilt jedoch nur im verfügbaren Höchstbetragsrahmen und unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Daraus folgt keine Erstattung des gesamten Beitrags.

Ein solcher pauschaler Schutz sollte nicht zugesagt werden. Ob und in welchem Umfang Schutz besteht, hängt unter anderem von Vertragsgestaltung und gesetzlichen Voraussetzungen ab. Bei einem konkreten Schutzbedarf ist eine gesonderte rechtliche Prüfung erforderlich.

Eine Auszahlung des Kapitals durch Kündigung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Beitragsfreistellung, Beitragsänderungen oder eine Übertragung müssen anhand der konkreten Vertragsbedingungen geprüft werden; einen beliebig verfügbaren Wechsel sollte man nicht voraussetzen.

Er bestimmt, welcher Teil der Rente in die steuerliche Bemessung eingeht. Wie viel Einkommensteuer tatsächlich entsteht, ergibt sich erst zusammen mit anderen Einkünften und Abzügen. Für den Vergleich ist deshalb die individuelle Nettorente entscheidend.

Transparenz

Über den Autor

Thomas Dewein

Thomas Dewein

Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK Ulm) · DVA-zertifiziert

Seit über 18 Jahren Versicherungsmakler mit freier Anbieterauswahl in der Region Ulm. Thomas Dewein vergleicht über 250 Versicherer und berät Privat- wie Gewerbekunden persönlich.

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