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GEWERBEVERSICHERUNG

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Schutz bei reinen Vermögensschäden ohne Personenschaden

Wenn durch Ihre Arbeit ein finanzieller Schaden entsteht — ohne dass jemand verletzt oder etwas beschädigt wurde.

5/5— 43+ Bewertungen
ReineVermögensschäden
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Wissen

Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) schützt Unternehmen und Freiberufler vor Schadensersatzforderungen aus reinen Vermögensschäden. Ein reiner Vermögensschaden liegt vor, wenn ein Dritter einen finanziellen Verlust erleidet, ohne dass eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde.

Typische Beispiele: Ein Steuerberater macht einen Fehler in der Steuererklärung, und der Mandant muss Steuernachzahlungen leisten. Ein IT-Dienstleister implementiert eine Software fehlerhaft, und der Kunde verliert Umsatz durch Systemausfälle. Ein Unternehmensberater gibt eine falsche Markteinschätzung, und der Auftraggeber trifft eine teure Fehlentscheidung.

Die VSH ist abzugrenzen von der Berufshaftpflicht (die für bestimmte regulierte Berufe vorgeschrieben ist) und der Betriebshaftpflicht (die Personen- und Sachschäden abdeckt). Für viele Dienstleister ist die VSH die passende Absicherung, da ihr Hauptrisiko in finanziellen Beratungs- und Ausführungsfehlern liegt — nicht in körperlichen Verletzungen oder Sachbeschädigungen.

Leistungsübersicht

Leistungen

Was deckt die Vermögensschadenhaftpflicht ab?

01

Echte Vermögensschäden

Finanzielle Verluste Dritter, die ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden entstehen — das Kernrisiko für beratende und verwaltende Berufe.

02

Falschberatung

Fehlerhafte Empfehlungen, unvollständige Analysen, irreführende Gutachten — wenn Ihr Rat den Kunden Geld kostet.

03

Fristversäumnisse

Verpasste Fristen, vergessene Termine, nicht eingehaltene Deadlines — und die daraus entstehenden finanziellen Konsequenzen für den Auftraggeber.

04

Vertragsverletzungen

Nichterfüllung oder Schlechterfüllung von Verträgen, die zu finanziellen Verlusten beim Vertragspartner führen.

05

Datenverlust & Datenschutz

Versehentlicher Verlust von Kundendaten, DSGVO-Verstöße oder fehlerhafte Datenverarbeitung — ein wachsendes Risiko in der digitalen Welt.

06

Verletzung geistiger Eigentumsrechte

Unbeabsichtigte Urheberrechts-, Marken- oder Patentverletzungen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit.

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Zielgruppen

Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Unternehmensberater

Strategische Fehleinschätzungen, fehlerhafte Due Diligence oder mangelhafte Reorganisationskonzepte — die VSH schützt bei finanziellen Folgen.

Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

Fehler in der Buchführung, Steuererklärung oder Jahresabschlussprüfung können zu Nachzahlungen und Strafzuschlägen führen. Oft besteht Pflichtversicherung.

IT-Dienstleister

Softwarefehler, Systemausfälle, Datenverlust oder fehlerhafte Migrationen — die VSH deckt den wirtschaftlichen Schaden beim Kunden.

Immobilienverwalter

Fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen, versäumte Fristen oder Mängel in der Verwaltung — Immobilienverwalter haften persönlich für Vermögensschäden.

Kosten & Preise

Kosten

Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Kleine Dienstleister / Freelancer
ab 15–50 €/Monat
Mittelgroße Unternehmen
ab 50–200 €/Monat
IT-Dienstleister
ab 20–80 €/Monat
Immobilienverwalter
ab 30–100 €/Monat

Die Beiträge richten sich nach Umsatz, Branche, Mitarbeiterzahl, Deckungssumme und Selbstbeteiligung. IT-Unternehmen mit US-Kunden zahlen mehr als lokale Berater — das Haftungsrisiko unterscheidet sich erheblich.

Checkliste

Worauf achten beim Abschluss?

Abgrenzung zu Berufshaftpflicht — prüfen, ob Ihr Beruf eine regulierte Pflichtversicherung erfordert
Deckungssumme mindestens 500.000 € (besser 1–3 Mio. €) — abhängig von Kundengröße und Auftragsvolumen
Selbstbeteiligung sinnvoll wählen — 500–2.500 € spart 15–30 % Beitrag
Nachhaftung (Nachmeldefrist) mindestens 3 Jahre — Fehler werden oft erst spät entdeckt
Wissentliche Pflichtverletzung — der Versicherer darf nur bei Vorsatz die Leistung verweigern
Vorwärtsversicherung — auch nach Vertragsende entdeckte Fehler aus der Vertragslaufzeit sind gedeckt
Rückwärtsversicherung — Fehler vor Vertragsbeginn sind mitversichert, sofern nicht bekannt
Passiver Rechtsschutz — der Versicherer prüft und wehrt unberechtigte Forderungen ab
FAQ

Häufige Fragen

Ein reiner Vermögensschaden ist ein finanzieller Verlust, der ohne vorherige Verletzung einer Person oder Beschädigung einer Sache entsteht. Beispiel: Durch einen Beratungsfehler verliert Ihr Kunde 50.000 Euro — niemand wurde verletzt, nichts wurde beschädigt, aber es ist trotzdem ein Schaden.
Die Berufshaftpflicht ist für bestimmte regulierte Berufe (Ärzte, Anwälte, Architekten) gesetzlich vorgeschrieben und deckt auch Personen- und Sachschäden ab. Die VSH ist eine freiwillige Versicherung für alle Dienstleister und deckt ausschließlich reine Vermögensschäden. Wenn Sie keiner Pflichtversicherung unterliegen, ist die VSH meist die richtige Wahl.
Für kleine Dienstleister und Freelancer ab ca. 15 Euro monatlich. Mittelständische Unternehmen zahlen ab 50 Euro. Die Kosten hängen von Umsatz, Branche, Deckungssumme und Selbstbeteiligung ab. IT-Unternehmen mit internationalen Kunden zahlen mehr als lokale Berater.
Für die meisten Berufe nicht. Pflichtversicherungen bestehen nur für regulierte Berufe (Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten etc.) — diese benötigen eine spezielle Berufshaftpflicht. Die VSH ist freiwillig, wird aber von vielen Auftraggebern vertraglich verlangt, insbesondere bei größeren Projekten.
Ein IT-Berater implementiert eine fehlerhafte Schnittstelle, der Online-Shop des Kunden fällt 3 Tage aus (Umsatzverlust: 80.000 €). Ein Unternehmensberater empfiehlt eine Investition, die sich als Fehlentscheidung herausstellt (Verlust: 200.000 €). Ein Immobilienverwalter versäumt eine Kündigungsfrist (Mietausfall: 30.000 €).
Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer und Vorstände persönlich bei Pflichtverletzungen als Organ der Gesellschaft (Innenhaftung und Außenhaftung). Die VSH schützt das Unternehmen selbst bei Fehlern gegenüber Kunden. Ein Geschäftsführer kann sowohl eine D&O (für seine persönliche Haftung) als auch eine VSH (für sein Unternehmen) benötigen.

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