Berufshaftpflichtversicherung
Pflichtversicherung für beratende und heilende Berufe
Ärzte, Anwälte, Architekten, IT-Berater — ein Fehler in der Beratung kann Millionenschäden verursachen. Die Berufshaftpflicht ist oft gesetzlich vorgeschrieben.
Pflichtversicherung für beratende und heilende Berufe
Ärzte, Anwälte, Architekten, IT-Berater — ein Fehler in der Beratung kann Millionenschäden verursachen. Die Berufshaftpflicht ist oft gesetzlich vorgeschrieben.
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Freiberufler und Selbstständige vor Schadensersatzforderungen, die aus beruflichen Fehlern entstehen. Im Gegensatz zur Betriebshaftpflicht, die Personen- und Sachschäden abdeckt, konzentriert sich die Berufshaftpflicht auf reine Vermögensschäden — also finanzielle Verluste ohne körperliche Verletzung oder Sachbeschädigung.
Für viele Berufsgruppen ist die Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und Notare müssen eine Berufshaftpflicht nachweisen, um ihre Zulassung zu erhalten oder zu behalten. Für andere Dienstleister (IT-Berater, Unternehmensberater, Finanzberater) ist sie zwar keine Pflicht, aber dringend empfohlen.
Ein einzelner Beratungsfehler kann existenzbedrohend sein: Ein Architekt, der einen Planungsfehler macht, haftet für den gesamten Bauschaden. Ein Anwalt, der eine Frist versäumt, haftet für den entgangenen Anspruch seines Mandanten. Ein IT-Berater, dessen Software einen Datenverlust verursacht, haftet für den wirtschaftlichen Schaden des Kunden.
Leistungsübersicht
Finanzielle Verluste Dritter durch falsche Beratung, fehlerhafte Gutachten, irrtümliche Empfehlungen oder mangelhafte Dienstleistungen.
Ärzte und Heilberufe: Schadensersatz bei Diagnosefehlern, Behandlungsfehlern, Aufklärungsmängeln und Medikationsirrtümern — inkl. Schmerzensgeld.
Fehlerhafte Statik, Bauplanung oder Bauüberwachung — die Berufshaftpflicht deckt den gesamten daraus resultierenden Bauschaden.
Softwarefehler, Systemausfälle, Datenverlust oder Sicherheitslücken — IT-Berater und Entwickler haften für wirtschaftliche Folgeschäden.
Fristversäumnisse, fehlerhafte Rechtsberatung, Prozessfehler — Anwälte haften persönlich für den entgangenen Anspruch des Mandanten.
Versehentliche Weitergabe vertraulicher Informationen, Verstöße gegen Datenschutz oder Berufsgeheimnisse — DSGVO-Bußgelder inklusive.
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Gesetzliche Pflichtversicherung. Behandlungsfehler können Millionenschäden verursachen — Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Pflegekosten des Patienten.
Gesetzliche Pflichtversicherung. Mindestversicherungssumme 250.000 € — empfohlen sind 2–5 Mio. € je nach Kanzleigröße und Mandantenstruktur.
Gesetzliche Pflichtversicherung in den meisten Bundesländern. Planungsfehler können zu Bauverzögerungen und Schäden in Millionenhöhe führen.
Keine Pflicht, aber dringend empfohlen. Systemausfälle, Datenverlust oder fehlerhafte Implementierungen führen schnell zu sechsstelligen Schäden.
Kosten & Preise
Die Beiträge richten sich nach Berufsgruppe, Umsatz, Mitarbeiterzahl, Deckungssumme und Selbstbeteiligung. Chirurgen zahlen mehr als Allgemeinmediziner, Einzelanwälte weniger als Großkanzleien.
Weiterführende Themen
Schutz bei reinen Vermögensschäden — für Dienstleister ohne Pflichtversicherung.
Mehr erfahrenPersönlicher Haftungsschutz für Geschäftsführer und Vorstände.
Mehr erfahrenGewerbe-Rechtsschutz für Vertragsstreitigkeiten und Arbeitsrecht.
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