D&O-Versicherung
Persönlicher Haftungsschutz für Geschäftsführer und Vorstände
Geschäftsführer haften mit ihrem Privatvermögen — unbegrenzt. Eine D&O schützt Manager vor den finanziellen Folgen von Fehlentscheidungen.
Persönlicher Haftungsschutz für Geschäftsführer und Vorstände
Geschäftsführer haften mit ihrem Privatvermögen — unbegrenzt. Eine D&O schützt Manager vor den finanziellen Folgen von Fehlentscheidungen.
Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) — auf Deutsch Managerhaftpflichtversicherung oder Organhaftpflicht — schützt Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte vor den finanziellen Folgen von Pflichtverletzungen in ihrer Organfunktion. Das Besondere: Manager haften persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen — unbegrenzt und zeitlich unbeschränkt.
Ein GmbH-Geschäftsführer haftet nach § 43 GmbHG mit seinem Privatvermögen für Schäden, die er der Gesellschaft durch Pflichtverletzung zufügt. Ein AG-Vorstand haftet nach § 93 AktG sogar mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehalt von 10 % des Schadens (mindestens 150 % der festen Jahresvergütung). Diese persönliche Haftung kann durch eine einzige Fehlentscheidung die private Existenz des Managers vernichten.
Die D&O übernimmt Schadensersatzzahlungen, Vergleichssummen und Rechtsverteidigungskosten — und zwar sowohl bei Ansprüchen der eigenen Gesellschaft (Innenhaftung) als auch bei Ansprüchen Dritter wie Aktionären, Gläubigern oder Behörden (Außenhaftung). Strafrechtsschutz für Ermittlungsverfahren gehört bei guten Tarifen ebenfalls dazu.
Leistungsübersicht
Fehlerhafte Geschäftsführungsentscheidungen, unzureichende Überwachung, Verletzung der Sorgfaltspflicht — die Kernabsicherung der D&O.
Innenhaftung: Ansprüche der eigenen Gesellschaft (z. B. Insolvenzverwalter klagt). Außenhaftung: Ansprüche von Aktionären, Gläubigern, Kunden oder Behörden.
Anwalts- und Gerichtskosten für die Abwehr von Schadensersatzforderungen — oft der größte Kostenfaktor, selbst bei unbegründeten Ansprüchen.
Einigungen und Vergleiche mit Klägern, um langwierige und teure Gerichtsverfahren zu vermeiden — die D&O übernimmt die vereinbarten Zahlungen.
Kosten der Rechtsverteidigung bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen Manager — z. B. bei Verdacht auf Untreue, Insolvenzverschleppung oder Steuerhinterziehung.
Auch Aufsichtsräte, Beiräte und Verwaltungsräte haften persönlich für Überwachungspflichten — die D&O schützt alle Organmitglieder.
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Persönliche Haftung nach § 43 GmbHG — auch bei Gesellschafter-Geschäftsführern. Eine einzige Fehlentscheidung kann das Privatvermögen kosten.
Haftung nach § 93 AktG mit gesetzlichem Selbstbehalt. Aktionärsklagen, Insolvenzverwalter-Ansprüche und behördliche Verfahren sind reale Risiken.
Auch ehrenamtliche Vereinsvorstände haften persönlich — oft ohne es zu wissen. Eine D&O schützt vor Haftung aus Satzungsverletzungen, Steuerpflichten und Arbeitsrecht.
Überwachungspflichten werden zunehmend streng ausgelegt. Aufsichtsräte haften für mangelhafte Kontrolle der Geschäftsführung — persönlich und unbegrenzt.
Kosten & Preise
Die Kosten hängen von Umsatz, Branche, Deckungssumme, Anzahl der versicherten Personen und Unternehmensstruktur ab. Vereine und Stiftungen erhalten oft deutlich günstigere Sondertarife.
Weiterführende Themen
Schutz bei reinen Vermögensschäden — für das Unternehmen selbst, nicht den Manager persönlich.
Mehr erfahrenPflichtversicherung für beratende und heilende Berufe — Ärzte, Anwälte, Architekten.
Mehr erfahrenFirmen-Rechtsschutz für Vertragsstreitigkeiten, Arbeitsrecht und Steuerrecht.
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