Zum Hauptinhalt springen
GEWERBEVERSICHERUNG

D&O-Versicherung

Persönlicher Haftungsschutz für Geschäftsführer und Vorstände

Geschäftsführer haften mit ihrem Privatvermögen — unbegrenzt. Eine D&O schützt Manager vor den finanziellen Folgen von Fehlentscheidungen.

5/5— 43+ Bewertungen
Privat!Persönliche Haftung
Ab 30€pro Monat
GmbH/AGeV/Stiftung
100%Unbegrenzte Haftung

Themen-Cluster & interne Suche

Wissen

Was ist eine D&O-Versicherung?

Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) — auf Deutsch Managerhaftpflichtversicherung oder Organhaftpflicht — schützt Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte vor den finanziellen Folgen von Pflichtverletzungen in ihrer Organfunktion. Das Besondere: Manager haften persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen — unbegrenzt und zeitlich unbeschränkt.

Ein GmbH-Geschäftsführer haftet nach § 43 GmbHG mit seinem Privatvermögen für Schäden, die er der Gesellschaft durch Pflichtverletzung zufügt. Ein AG-Vorstand haftet nach § 93 AktG sogar mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehalt von 10 % des Schadens (mindestens 150 % der festen Jahresvergütung). Diese persönliche Haftung kann durch eine einzige Fehlentscheidung die private Existenz des Managers vernichten.

Die D&O übernimmt Schadensersatzzahlungen, Vergleichssummen und Rechtsverteidigungskosten — und zwar sowohl bei Ansprüchen der eigenen Gesellschaft (Innenhaftung) als auch bei Ansprüchen Dritter wie Aktionären, Gläubigern oder Behörden (Außenhaftung). Strafrechtsschutz für Ermittlungsverfahren gehört bei guten Tarifen ebenfalls dazu.

Leistungsübersicht

Leistungen

Was deckt die D&O-Versicherung ab?

01

Pflichtverletzungen als Organ

Fehlerhafte Geschäftsführungsentscheidungen, unzureichende Überwachung, Verletzung der Sorgfaltspflicht — die Kernabsicherung der D&O.

02

Innen- und Außenhaftung

Innenhaftung: Ansprüche der eigenen Gesellschaft (z. B. Insolvenzverwalter klagt). Außenhaftung: Ansprüche von Aktionären, Gläubigern, Kunden oder Behörden.

03

Rechtsverteidigungskosten

Anwalts- und Gerichtskosten für die Abwehr von Schadensersatzforderungen — oft der größte Kostenfaktor, selbst bei unbegründeten Ansprüchen.

04

Vergleichszahlungen

Einigungen und Vergleiche mit Klägern, um langwierige und teure Gerichtsverfahren zu vermeiden — die D&O übernimmt die vereinbarten Zahlungen.

05

Strafrechtsschutz (Ermittlungsverfahren)

Kosten der Rechtsverteidigung bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen Manager — z. B. bei Verdacht auf Untreue, Insolvenzverschleppung oder Steuerhinterziehung.

06

D&O für Aufsichtsräte & Beiräte

Auch Aufsichtsräte, Beiräte und Verwaltungsräte haften persönlich für Überwachungspflichten — die D&O schützt alle Organmitglieder.

250+ GesellschaftenKostenlos & unverbindlich

Ihr Schutz — mit freier Anbieterauswahl beraten

Wir vergleichen über 250 Gesellschaften und finden den Tarif, der wirklich zu Ihnen passt — transparent, unverbindlich und kostenfrei.

Zielgruppen

Wer braucht eine D&O-Versicherung?

GmbH-Geschäftsführer

Persönliche Haftung nach § 43 GmbHG — auch bei Gesellschafter-Geschäftsführern. Eine einzige Fehlentscheidung kann das Privatvermögen kosten.

AG-Vorstände

Haftung nach § 93 AktG mit gesetzlichem Selbstbehalt. Aktionärsklagen, Insolvenzverwalter-Ansprüche und behördliche Verfahren sind reale Risiken.

Vereinsvorstände

Auch ehrenamtliche Vereinsvorstände haften persönlich — oft ohne es zu wissen. Eine D&O schützt vor Haftung aus Satzungsverletzungen, Steuerpflichten und Arbeitsrecht.

Aufsichtsräte & Beiräte

Überwachungspflichten werden zunehmend streng ausgelegt. Aufsichtsräte haften für mangelhafte Kontrolle der Geschäftsführung — persönlich und unbegrenzt.

Kosten & Preise

Kosten

Was kostet eine D&O-Versicherung?

Kleine GmbH (bis 1 Mio. € Umsatz)
ab 30–80 €/Monat
Mittelstand (1–10 Mio. € Umsatz)
ab 200–500 €/Monat
Großunternehmen / AG
ab 500–2.000+ €/Monat
Vereine / Stiftungen
ab 15–50 €/Monat

Die Kosten hängen von Umsatz, Branche, Deckungssumme, Anzahl der versicherten Personen und Unternehmensstruktur ab. Vereine und Stiftungen erhalten oft deutlich günstigere Sondertarife.

Checkliste

Worauf achten beim Abschluss?

Deckungssumme mindestens 500.000 € (besser 1–5 Mio. €) — abhängig von Unternehmensgröße und Branchenrisiko
Selbstbehalt § 93 Abs. 2 AktG — bei AG-Vorständen gesetzlich vorgeschrieben (10 % des Schadens, mind. 150 % Jahresgehalt)
Nachmeldefrist (Discovery Period) — mindestens 3 Jahre nach Ausscheiden, besser 5 Jahre
Rückwärtsversicherung — auch Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn sind gedeckt, sofern unbekannt
Gesellschafts-Police vs. persönliche Police — wer ist Versicherungsnehmer, wer Begünstigter?
Subsidiaritätsklausel vermeiden — die D&O soll zuerst zahlen, nicht nachrangig zu anderen Versicherungen
Strafrechtsschutz für Ermittlungsverfahren eingeschlossen
Insolvenzanfechtungsschutz und Krise-/Insolvenz-Klausel prüfen
FAQ

Häufige Fragen

Die D&O (Directors and Officers) ist eine Managerhaftpflichtversicherung, die Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte vor den finanziellen Folgen von Pflichtverletzungen in ihrer Organfunktion schützt. Sie übernimmt Schadensersatz, Vergleichszahlungen und Rechtsverteidigungskosten — und schützt damit das Privatvermögen des Managers.
Dringend empfohlen — ja. GmbH-Geschäftsführer haften nach § 43 GmbHG persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen für Pflichtverletzungen. Die häufigsten Fälle: Insolvenzverschleppung, fehlerhafte Zahlungen an Gesellschafter, Verletzung von Steuerpflichten und Compliance-Verstöße. Ohne D&O steht der Geschäftsführer allein.
Für kleine GmbHs ab ca. 30 Euro monatlich, für Mittelständler ab 200 Euro, für Vereine ab 15 Euro. Die Kosten hängen von Umsatz, Branche und Deckungssumme ab. Gemessen am Haftungsrisiko (persönliche Haftung mit dem gesamten Privatvermögen) ist die D&O eine der rentabelsten Versicherungen überhaupt.
Unbegrenzt. Ein Geschäftsführer haftet persönlich mit seinem gesamten Privatvermögen — ohne Obergrenze und zeitlich unbefristet. Bei einer GmbH trifft die Beweislast sogar den Geschäftsführer: Er muss beweisen, dass er sorgfältig gehandelt hat (Beweislastumkehr § 43 Abs. 2 GmbHG). Das macht die D&O existenziell.
Nach § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG muss der D&O-Vertrag eines AG-Vorstands einen Selbstbehalt von mindestens 10 % des Schadens vorsehen, maximal aber das 1,5-Fache der festen Jahresvergütung. Dieser Selbstbehalt soll Vorstände zu sorgfältigerem Handeln motivieren. Für GmbH-Geschäftsführer gibt es keine solche gesetzliche Pflicht.
Ja — auch ehrenamtliche Vereinsvorstände haften persönlich für Pflichtverletzungen. Zwar wurde die Haftung für ehrenamtlich Tätige durch § 31a BGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, aber grobe Fahrlässigkeit kann schnell vorliegen: versäumte Steuermeldungen, fehlende Versicherungen für Veranstaltungen oder Arbeitsrechtsverstöße. D&O-Tarife für Vereine gibt es ab 15 Euro monatlich.

Weiterführende Themen

Direkt zur Beratung

Schritt 1 / 2

Drei Felder, kein Telefon-Pingpong — wir melden uns in 24 Stunden.

🔒 Keine Werbeanrufe · 100 % kostenlos · Versicherungsmakler mit freier Anbieterauswahl

Kostenlose Erstberatung

Jetzt kostenlos beraten lassen

Wir vergleichen über 250 Gesellschaften und finden den optimalen Schutz für Ihre Situation — kostenlos und unverbindlich.