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Symbolbild: Sorgfältige Planung in einem Handwerksbetrieb

GEWERBEVERSICHERUNG

D&O-Versicherung

Persönliche Haftung in der Unternehmensleitung einordnen

Persönlich. Verständlich. Für Sie.Team-Dewein in Elchingen bei Ulm

Redaktioneller Stand:

Organeversicherte Personen
Ansprücheinnen und außen
Abwehrunberechtigte Forderungen
FristenVertragswechsel prüfen

Wer ein Unternehmen führt oder beaufsichtigt, kann wegen Pflichtverletzungen persönlich in Anspruch genommen werden. Entscheidend sind Organfunktion, Anspruch und Vertragsbedingungen – nicht jede ungünstige Geschäftsentscheidung ist automatisch ein Haftungsfall.

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Grundlagen

Was ist eine D&O- oder Managerhaftpflichtversicherung?

D&O steht für Directors and Officers. Die Versicherung betrifft Vermögensschaden-Haftungsansprüche gegen versicherte Leitungs- und Aufsichtsorgane wegen Pflichtverletzungen in ihrer Funktion. Häufig schließt die Gesellschaft den Vertrag für ihre Organmitglieder ab. Zum Schutz können die Abwehr unbegründeter Forderungen und die Freistellung von berechtigten Ansprüchen im vereinbarten Umfang gehören.

Innenhaftung bezeichnet Ansprüche der eigenen Gesellschaft. Für GmbH-Geschäftsführer regelt § 43 GmbHG die Sorgfaltspflicht und Ersatzpflicht gegenüber der Gesellschaft. Außenhaftung betrifft dagegen Ansprüche Dritter und benötigt eine eigene rechtliche Grundlage. Die Haftung ist nicht schon deshalb auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, weil das Unternehmen eine GmbH ist; daraus folgt aber keine zeitlich unbefristete Haftung. Verjährung und Voraussetzungen sind gesondert zu prüfen.

Eine Unternehmens-D&O und eine persönlich abgeschlossene Police müssen anhand von Versicherungsnehmer, versicherten Personen und verfügbarer Summe verglichen werden. Prüfen Sie, mit wem Sie die Summe teilen und wie andere Verträge zusammenspielen. Eine sogenannte Side-A-Deckung ist eine Leistungsform für versicherte Personen und nicht automatisch gleichbedeutend mit einer persönlich abgeschlossenen Police.

Auch für mittelständische GmbHs, Aufsichtsgremien, Vereine oder Stiftungen kann eine Prüfung sinnvoll sein. Organstellung, Satzung, Aufgaben und Beteiligungsverhältnisse unterscheiden sich jedoch. Team-Dewein unterstützt die Aufnahme dieser Angaben und den Versicherungsvergleich im Raum Ulm und online. Die rechtliche Bewertung einer konkreten Pflichtverletzung gehört in die dafür zuständige Rechtsberatung.

Leistungsübersicht

Diese Punkte gehören in den D&O-Vergleich

Versicherte Personen

Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat und gegebenenfalls Beirat ausdrücklich zuordnen; nicht jede Führungskraft ist automatisch erfasst.

Anspruchsteller

Innen- und Außenansprüche sowie Beteiligungs- und Konzernkonstellationen prüfen.

Abwehr und Entschädigung

Verteidigung eines versicherten Anspruchs, Auswahl der Vertretung und Freigabe eines Vergleichs abstimmen.

Gemeinsame Versicherungssumme

Verfügbare Jahressumme und mögliche Anrechnung von Abwehrkosten berücksichtigen.

Zeitliche Deckung

Erstmalige Anspruchserhebung, Rückwärtsdeckung, Umstandsmeldung und Nachmeldefrist gemeinsam lesen.

Zusätzlicher Strafrechtsschutz

Eine Haftungsabwehr ist kein allgemeiner Strafrechtsschutz. Eventuelle Erweiterungen separat prüfen.

Zielgruppen

Welche Organfunktion üben Sie aus?

GmbH-Geschäftsführung

Aufgabenverteilung, Gesellschafterstellung und mögliche Ansprüche der Gesellschaft aufnehmen. Für eine geschäftsführende Person mit Beteiligung sind besondere Klauseln zu prüfen.

AG-Vorstand

Sorgfaltspflichten und gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen an den Selbstbehalt nach § 93 AktG berücksichtigen.

Aufsichtsräte und Beiräte

Organstellung und konkrete Überwachungsaufgaben klären. Aufnahme in den versicherten Personenkreis nicht allein aus der Funktionsbezeichnung ableiten.

Vereine und Stiftungen

Ehrenamt, Vergütung, Satzung und rechtliche Haftungserleichterungen gesondert prüfen. Regeln für Kapitalgesellschaften nicht pauschal übertragen.

Kosten & Preise
Kosten

Was bestimmt Beitrag und Umfang einer D&O?

Unternehmen
Struktur und Tätigkeit

Rechtsform, Beteiligungen, Tochtergesellschaften und Auslandsbezug.

Finanzielle Lage
Aktuelle Unterlagen

Jahresabschlüsse, Entwicklungen und gestellte Risikofragen vollständig beantworten.

Deckung
Summe und Personen

Jahresleistung, Kosteneinschlüsse und mögliche Teilgrenzen.

Zeitlicher Schutz
Vorher und nachher

Altverträge, bekannte Umstände, Nachmeldefristen und Wechselbedingungen.

Es gibt hier keine erhobene Preisliste. Ein konkretes Angebot erfordert das Unternehmensprofil und die Risikoprüfung. Ein günstiger Beitrag allein beantwortet weder die Personen- noch die Fristenfrage.

Vor Abschluss, Wechsel oder Ausscheiden klären

  • Versicherungsnehmer, Organfunktionen, Tochtergesellschaften und Beteiligungen benennen.
  • Versicherungssumme und gemeinsame Nutzung durch mehrere Personen prüfen.
  • Anrechnung von Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten auf die Summe klären.
  • Für AG-Vorstände die gesetzlichen Selbstbehaltsanforderungen gesondert abgleichen.
  • Beginn der Rückwärtsdeckung und Behandlung bereits bekannter Umstände lesen.
  • Nachmeldefrist, Meldung von Umständen und verbleibende Summe nach Vertragsende prüfen.
  • Folgen von Ausscheiden, Übernahme, Liquidation oder Insolvenz schriftlich klären.
  • Wissentliche Pflichtverletzungen und sonstige Ausschlüsse nicht übergehen.
  • Strafrechtliche Verteidigung nur bei ausdrücklich passender Erweiterung einplanen.

D&O, Berufshaftpflicht und Firmenrechtsschutz unterscheiden

SituationPrüfrichtungAbgrenzung
Die Gesellschaft fordert Ersatz wegen einer Leitungsentscheidung.D&OPersönlicher Anspruch in versicherter Organfunktion.
Ein Kunde verlangt Ersatz wegen einer fehlerhaften Beratungsleistung.BerufshaftpflichtBerufliche Leistung ist nicht automatisch Organhaftung.
Ein Betrieb will einen arbeitsrechtlichen Streit führen.FirmenrechtsschutzVersicherte Rechtskosten; keine allgemeine Managerhaftpflicht.
Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wird eingeleitet.Strafrechtsschutz gesondert prüfenD&O-Haftungsabwehr garantiert keine Deckung des Strafverfahrens.

Fiktive Ausgangssituationen. Haftung und Versicherungsumfang müssen im Einzelfall geprüft werden.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

§ 43 GmbHG begründet bei Pflichtverletzungen eine mögliche persönliche Ersatzpflicht gegenüber der Gesellschaft. Ob ein Anspruch besteht, hängt von den Umständen ab. Eine GmbH schließt die persönliche Organhaftung nicht aus; ebenso wenig ist jede Fehlentscheidung automatisch ersatzpflichtig.

Transparenz

Über den Autor

Thomas Dewein

Thomas Dewein

Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK Ulm) · DVA-zertifiziert

Seit über 18 Jahren Versicherungsmakler mit freier Anbieterauswahl in der Region Ulm. Thomas Dewein vergleicht über 250 Versicherer und berät Privat- wie Gewerbekunden persönlich.

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