Die KFZ-Haftpflicht ist nach §1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) gesetzlich vorgeschrieben — ohne sie wird kein Fahrzeug zugelassen. Sie reguliert Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie Dritten zufügen. Teil- und Vollkasko sind freiwillig, für viele Halter im Unterallgäu aber wirtschaftlich sinnvoll: Die Teilkasko deckt unter anderem Hagel-, Sturm- und Wildschäden — beides Risiken, die im Alpenvorland und auf den Landstraßen des Unterallgäus regelmäßig zu Schäden führen.
Der Beitrag hängt neben Fahrzeug und Schadenfreiheitsklasse auch vom Zulassungsbezirk ab: Die Stadt Memmingen (Kennzeichen MM) und der Landkreis Unterallgäu (MN) sind eigene Bezirke, für die der GDV jedes Jahr neue Regionalklassen veröffentlicht — getrennt für Haftpflicht, Teil- und Vollkasko. Wer von Memmingen ins Umland zieht oder umgekehrt, sollte die Einstufung deshalb neu prüfen lassen. Dazu kommen die jährlich aktualisierten Typklassen Ihres Fahrzeugmodells: Schon ein Sprung um zwei Klassen verändert den Beitrag spürbar, ohne dass Sie etwas geändert haben.
Zum 30. November endet bei den meisten KFZ-Policen die ordentliche Kündigungsfrist für das Folgejahr. Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, greift zusätzlich das Sonderkündigungsrecht nach §40 VVG: ein Monat ab Zugang der Mitteilung, auch unterjährig. Als Versicherungsmakler mit freier Anbieterauswahl — seit 2008 in der Branche, über 3.900 betreute Mandanten — übernehmen wir Vergleich, Kündigung und Neuabschluss für Sie. Die Beratung findet auf Wunsch persönlich an unserem Memminger Standort am Schweizerberg 11 statt, wenige Gehminuten von der Altstadt.