Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist das Solidarsystem der medizinischen Versorgung in Deutschland und sichert rund 73 Millionen Menschen ab. Sie beruht auf dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) und finanziert sich aus einkommensabhängigen Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. 2026 liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 % des Bruttoeinkommens (je 7,3 % AN/AG) — hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der im Durchschnitt 2,9 % beträgt.
Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung (PKV) sind GKV-Leistungen gesetzlich definiert (Sachleistungsprinzip): Sie erhalten die medizinische Versorgung direkt über die Versichertenkarte, ohne in Vorleistung zu gehen. Jede Kasse muss die gleichen Pflichtleistungen anbieten — Unterschiede gibt es vor allem bei Zusatzbeitrag, Bonusprogrammen und sogenannten Satzungsleistungen (z. B. Osteopathie, Homöopathie, professionelle Zahnreinigung).
Pflichtversichert sind Arbeitnehmer unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 77.400 € (2026), Studenten, Auszubildende, Rentner mit ausreichender Vorversicherungszeit (KVdR) sowie Arbeitslose. Freiwillig versichern können sich Selbstständige und Arbeitnehmer oberhalb der JAEG. Ein zentraler Solidarvorteil: die kostenlose Familienversicherung von Ehepartner und Kindern (Einkommensgrenze 535 €/Monat, Minijob-Grenze 556 €).