Für Beamte gelten besondere Regeln in der Krankenversorgung. Je nach Dienstherr und Bundesland kann Beihilfe einen Teil der beihilfefähigen Aufwendungen erstatten. Ob ergänzend eine private Restkostenversicherung oder eine freiwillige gesetzliche Absicherung passt, muss anhand der konkreten Regelung geprüft werden.
Ein Restkostentarif ist auf den verbleibenden versicherten Anteil ausgerichtet. Beitrag, Leistungsumfang und Annahme hängen unter anderem von Eintrittsalter, Gesundheitsprüfung, Beihilfesatz und Tarifbedingungen ab. Wahlleistungen wie privatärztliche Behandlung oder Einbettzimmer sind nur versichert, wenn der Tarif sie enthält.
Maßgeblich sind die Beihilfevorschriften des zuständigen Dienstherrn, etwa die Bundesbeihilfeverordnung oder die jeweilige Landesregelung. Deshalb prüfen wir Dienstherr, Status und Familienkonstellation vor dem Tarifvergleich.