Handelsmakler ist die kaufmännische Berufsbezeichnung nach §93 HGB für einen Vermittler, der gewerbsmäßig Verträge über Gegenstände des Handelsverkehrs zwischen Parteien vermittelt, ohne selbst ständig damit beauftragt zu sein. Versicherungsmakler sind eine Sonderform.
Der Handelsmakler ist im Handelsgesetzbuch (§93 ff. HGB) definiert als selbstständiger Kaufmann, der die Vermittlung von Verträgen für andere Personen übernimmt — ohne von einer der beiden Vertragsparteien ständig beauftragt zu sein. Genau diese Eigenständigkeit unterscheidet ihn vom Handelsvertreter (§84 HGB), der dauerhaft im Auftrag eines Unternehmens tätig ist.
**Versicherungsmakler als Sonderform:** Der Versicherungsmakler ist rechtlich ein Handelsmakler im Sinne des §93 HGB, mit gewerberechtlicher Zulassungspflicht nach §34d GewO. Er vermittelt Versicherungsverträge zwischen Kunden und Versicherern, ist aber weder auf Seiten des Kunden noch auf Seiten des Versicherers dauerhaft angestellt. Die Rechtsprechung hat den Versicherungsmakler als "Sachwalter des Kunden" ausgestaltet — er schuldet dem Kunden eine anlassbezogene, aber umfassende Beratung.
**Andere Handelsmakler-Formen:** Neben Versicherungsmaklern kennt das HGB u. a. Immobilienmakler, Warenmakler, Schiffsmakler und Effektenmakler. Alle unterliegen den Grundnormen §93–104 HGB (Provisionsanspruch, Maklertagebuch, Herausgabepflichten), aber jeweils mit speziellen Zusatzgesetzen.
Als Versicherungsmakler Team-Dewein arbeiten wir nach §93 HGB und §34d GewO — Sachwalter unserer Kunden mit freier Anbieterauswahl über 250 Gesellschaften.
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