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LEXIKON

Maklervertrag — einfach erklärt

Der Maklervertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsmakler. Er berechtigt den Makler, im Interesse des Kunden tätig zu werden.

Ein Versicherungsmakler arbeitet im Gegensatz zum Versicherungsvertreter im Auftrag des Kunden — nicht im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft. Der Maklervertrag bildet die rechtliche Grundlage für diese Zusammenarbeit und definiert die gegenseitigen Rechte und Pflichten.

Mit einem Maklervertrag erhält der Makler eine Maklervollmacht, die ihn berechtigt, Verträge einzusehen, Angebote einzuholen und den Kunden bei Vertragsabschlüssen, Änderungen und im Schadensfall zu vertreten. Der Makler ist dabei verpflichtet, eine ausreichende Auswahl an Versicherern zu berücksichtigen und eine begründete Empfehlung abzugeben.

Für den Kunden entstehen in der Regel keine direkten Kosten: Der Makler wird über die Courtage (Provision) vergütet, die der Versicherer an ihn zahlt. Der Maklervertrag kann jederzeit gekündigt werden — es gibt keine Mindestlaufzeit.

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