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LEXIKON

Haftpflicht — einfach erklärt

Haftpflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, für Schäden aufzukommen, die man anderen zufügt. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten.

Das deutsche Recht kennt den Grundsatz der unbegrenzten Haftung: Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss diesen in voller Höhe ersetzen — im schlimmsten Fall mit seinem gesamten Vermögen und zukünftigen Einkommen. Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor diesen finanziellen Folgen.

Es gibt verschiedene Arten der Haftpflichtversicherung: Die Privathaftpflicht für Privatpersonen, die Betriebshaftpflicht für Unternehmen, die Berufshaftpflicht für bestimmte Berufsgruppen und die KFZ-Haftpflicht als Pflichtversicherung für Fahrzeughalter.

Die Privathaftpflichtversicherung gilt als die wichtigste freiwillige Versicherung überhaupt. Sie kostet oft nur wenige Euro im Monat und schützt vor existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen. Gleichzeitig prüft sie, ob die Forderung berechtigt ist und wehrt unberechtigte Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz).

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