Betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Was ist eine betriebliche Krankenversicherung, kurz "bKV"?
Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Krankenzusatzversicherung, die der Betrieb für seine Mitarbeiter abschließt.
Die bKV ist eine freiwillige Leistung vom Arbeitgeber und steigert die Unternehmensattraktivität
Der Arbeitgeber bezahlt die Beiträge für seine Angestellten. Diese können dann als Betriebsausgabe von den Steuern abgesetzt werden.
Arbeitnehmer genießen in der betrieblichen Krankenversicherung individuelle Gesundheitsvorsorge – mit sofortigem Versicherungsschutz, ohne Gesundheitsprüfung auch bei bestehenden Vorerkrankungen oder laufenden Behandlungen.
Wie entwickelt sich die betriebliche Krankenversicherung?
Was leistet betriebliche Krankenversicherung?
Die Bandbreite der Leistungen einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) lässt sich grundsätzlich flexibel gestalten. Häufig beinhalten diese Leistungen eine Vielzahl von Angeboten von A wie Arzneimittel bis Z wie Zahnbehandlung + Zahnersatz
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Chefarztbehandlung
Vorsorgeuntersuchungen wie Blutbild, Darmkrebsvorsorge, EKG, Glaukom-Früherkennung, gynäkologische Vorsorge für Frauen einschließlich Ultraschall (Gebärmutter, Eierstöcke), Hautkrebsvorsorge, Schlaganfallvorsorge, Urin-Test, urologische Vorsorge für Männer einschließlich Ultraschall (Prostata) usw. – besonders sinnvoll zur Früherkennung von Erkrankungen.
Auslandsreisekrankenversicherung
Krankentagegeld: Differenz zum Nettoeinkommen – auch für bereits privat krankenversicherte Personen.
Heilpraktiker Behandlungen und Homöopathie
Finanzierung von Sehhilfen
Zahnprophylaxe und Zahnersatz
Was sind die wichtigsten Vorteile einer betrieblichen Krankenversicherung?
Vorteile für Arbeitgeber
Mitarbeiterbindung und -Gewinnung
bekommt in Unternehmen durch Demografiewandel und Fachkräftemangel einen immer höheren Stellenwert. Die betriebliche Krankenversicherung stärkt die Mitarbeiterbindung und unterstützt die Gewinnung neuer Talente, indem sie ein attraktives und wertvolles Zusatzangebot im Gesundheitsbereich darstellt, das das Wohlbefinden der Mitarbeiter fördert und ihre finanzielle Sicherheit erhöht
Höhere Produktivität
durch Reduzierung von Fehlzeiten / Krankenstand / Krankheitskosten durch häufigere Nutzung von Vorsorgeuntersuchung oder bessere Behandlung im Krankheitsfall.
Imagegewinn
Positionierung als „sozial engagiertes“ Unternehmen.
Gehaltserhöhung
als sinnvolle Alternative dazu. Ein Benefit für den Arbeitnehmer.
Betriebsausgaben
die betriebliche Krankenversicherung sind voll von der Steuer absetzbar.
Vorteile für Arbeitnehmer
besserer Gesundheitsschutz
Schließen von Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung / Status „Privatpatient“ / geringere Eigenanteile bei der Gesundheitsvorsorge.
Sonderkonditionen / Gruppenvertrag
die im Einzelvertrag am Markt sonst nicht möglich wären. Diese Sonderkonditionen erhält man nur durch ein Kollektiv.
keine Gesundheitsprüfung
Aufnahmegarantie, trotz Vorerkrankungen ohne individuelle Gesundheitsprüfung.
vergünstigte Konditionen
Familienabsicherung durch vergünstigte Konditionen für Angehörige (Ehepartner, Kinder)
Managerabsicherung / Vorsorgepaket
Im Falle der Managerabsicherung oder Vorsorgepaket: SB der PKV wird nicht belastet, Beitragsrückgewähr der PKV wird gesichert, da keine Leistung bei der PKV eingereicht werden
FAQ – Häufigste Fragen zur betrieblichen Krankenversicherung
Ein bKV-Vertrag kann je nach Anbieter bereits für Unternehmen ab 5, 10 oder 20 Mitarbeitern (sozialversicherungspflichtig und gesetzlich krankenversichert) vereinbart werden.
Grundsätzlich ja. Freiwillige GKV Mitglieder sollten sich aber beraten lassen, ob der Wechsel in eine private Krankenversicherung mit umfassenderen Gesundheitsleistungen für sie ggf. sinnvoller ist
Wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, hat er innerhalb von 2 Monaten die Möglichkeit, seinen Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu Einzelvertragskonditionen und auf eigene Kosten fortzuführen.
Wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, hat er innerhalb von 2 Monaten die Möglichkeit, seinen Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu Einzelvertragskonditionen und auf eigene Kosten fortzuführen.
Zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur bKV, aus welcher der Arbeitnehmer leistungsberechtigt ist, gehören die Versicherungsbeiträge grundsätzlich als geldwerter Vorteil zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Für den Arbeitgeber stellen die betrieblich veranlassten Beiträge zur bKV sowie eine ggf. übernommene Lohnsteuer und / oder übernommene Sozialversicherungsbeiträge Betriebsausgaben dar, die steuerlich abzugsfähig sind.
Wenn alle Beteiligten einverstanden sind, ist dies möglich. In diesem Fall sollte der Arbeitgeber den Anbieter ansprechen, um eine Lösung zu finden. Falls der Gruppenvertrag beendet wird, hat der Mitarbeiter das Recht, die Versicherung auf eigene Kosten als Einzelversicherung fortführen.
Die meisten bKV-Tarife sind ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Manche Anbieter kalkulieren mit unterschiedlichen Altersgruppen, dann erhöht sich der Beitrag mit Beginn des Monats, in dem ein Versicherter eine neue Altersstufe erreicht. Sind diese Altersgruppen weit gefasst (z.B. 16-67) ändert sich der Beitrag während des Arbeitslebens nicht.
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