Was bedeutet Versicherungsberatung mit freier Anbieterauswahl?
Dass die Empfehlung nicht durch eine Bindung an eine einzelne Gesellschaft vorgegeben ist. Als Versicherungsmakler mit freier Anbieterauswahl vergleichen wir Tarife aus einem breiten Marktausschnitt von über 250 Gesellschaften und begründen schriftlich, warum ein bestimmter Tarif zu Ihrer Situation passt. Der Makler ist dabei rechtlich Sachwalter des Kunden (§ 93 HGB) und haftet für seine Empfehlung — anders als ein Vertreter, der im Auftrag seines Hauses handelt.
Wie unterscheidet sich Makler, Vertreter und Versicherungsberater?
Der gebundene Vertreter (§ 34d Abs. 7 GewO) vermittelt Produkte einer oder weniger Gesellschaften und wird von diesen vergütet. Der Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) wählt aus einem breiten Marktausschnitt aus, wird über die im Beitrag enthaltene Courtage vergütet und betreut den Bestand. Der Versicherungsberater (§ 34e GewO) darf nicht vermitteln und rechnet ausschließlich per Honorar ab — sinnvoll bei reinen Gutachten- oder Streitfragen. Für die meisten Privat- und Gewerbekunden in Elchingen ist der Makler die praktikabelste Variante, weil Beratung, Abschluss und Schadenbetreuung in einer Hand liegen.
Wie läuft eine Versicherungsberatung in Elchingen konkret ab?
Zunächst eine Bestandsaufnahme: Welche Verträge existieren, welche Risiken sind tatsächlich vorhanden, wo bestehen Doppelversicherungen? Danach die Bedarfsanalyse nach Prioritäten — existenzbedrohende Risiken (Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, Krankheit) vor Komfortabsicherungen. Anschließend der Marktvergleich, die Besprechung der Empfehlung und die schriftliche Beratungsdokumentation. Die Erstberatung dauert typischerweise 45–60 Minuten und ist kostenfrei; sie kann im Büro in Elchingen, bei Ihnen zuhause oder per Video stattfinden.
Was ist eine Beratungsdokumentation nach § 61 VVG?
Eine gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Aufzeichnung, in der Anlass der Beratung, Ihre Wünsche und Bedürfnisse, die erteilte Empfehlung und die Gründe dafür festgehalten werden. Sie erhalten dieses Dokument vor Vertragsabschluss. Es ist Ihr wichtigster Nachweis, falls später über eine Falschberatung gestritten wird — und ein einfacher Qualitätstest: Wer sie nicht anbietet oder erst nachträglich erstellt, arbeitet nicht sauber.
Ist die Beratung wirklich kostenfrei?
Für Sie fallen keine gesonderten Kosten an. Die Vergütung erfolgt über die Courtage, die im Beitrag der Gesellschaft bereits kalkuliert ist — ein Direktabschluss ohne Makler wäre nicht günstiger. Wenn Sie stattdessen eine reine Honorarberatung ohne Vermittlung wünschen, ist dafür ein Versicherungsberater nach § 34e GewO der richtige Ansprechpartner; wir sagen offen, wann das der bessere Weg ist.


