Seit der Festzuschuss-Reform zahlt die gesetzliche Krankenversicherung beim Zahnersatz 60 Prozent der Kosten der sogenannten Regelversorgung — also der einfachsten medizinisch ausreichenden Lösung, etwa einer Metallkrone. Mit lückenlos geführtem Bonusheft steigt der Zuschuss auf 70 Prozent (nach fünf Jahren) beziehungsweise 75 Prozent (nach zehn Jahren). Entscheidend: Der Zuschuss bezieht sich immer auf die Regelversorgung, nicht auf das, was Sie tatsächlich wählen. Wer Keramik, ein Inlay oder ein Implantat möchte, trägt die Differenz selbst — bei einem einzelnen Implantat sind das schnell 2.000 bis 4.000 Euro Eigenanteil. Eine Zahnzusatzversicherung schließt genau diese Lücke.
Als Versicherungsmakler nach § 93 HGB sind wir keinem Versicherer verpflichtet, sondern gesetzlich dem Interesse unserer Mandanten. Seit 2008 beraten wir von Elchingen aus die Region Ulm — mit weiteren Standorten in Laupheim, Memmingen und Illertissen. In der Zahnzusatz-Beratung heißt das konkret: Wir erfassen Ihren Zahnstatus (fehlende Zähne, laufende Behandlungen), filtern aus über 250 Gesellschaften die passenden Tarife und prüfen das Bedingungswerk auf die Punkte, an denen Erstattungen später scheitern — Zahnstaffeln in den Anfangsjahren, Wartezeiten, GOZ-Erstattungsgrenzen und die Annahmerichtlinien bei Vorschäden.