Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet grundsätzlich diagnose-unabhängig: Entscheidend ist nicht die Krankheit selbst, sondern ihre Auswirkung auf die konkrete Berufsausübung. Wer mindestens 50 % berufsunfähig ist (§ 172 VVG), erhält die volle BU-Rente — egal, ob die Ursache eine seltene Autoimmunerkrankung oder ein klassischer Bandscheibenvorfall ist. Anders als bei vielen Unfall- oder Dread-Disease-Versicherungen gibt es bei der BU keine abschließende Diagnosenliste.
Dennoch zeigt die offizielle Statistik (Morgen & Morgen BU-Rating 2025, GDV-Zahlen 2025) klare Schwerpunkte: Psychische Erkrankungen wie Depression, Burnout, Angst- und Panikstörungen sowie schwere Anpassungsstörungen sind mit rund 33 % aller BU-Fälle die Nummer 1 — Tendenz weiter steigend. Auf Platz 2 folgen Erkrankungen des Skeletts und Bewegungsapparats (Bandscheiben, Arthrose, chronische Rückenleiden) mit rund 21 %. Krebserkrankungen liegen bei 17 %, Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems bei 8 %, neurologische Erkrankungen (MS, Schlaganfall, Parkinson) bei 7 %.
Wichtig zu wissen: Auch lebensstilbedingte Erkrankungen (Adipositas, Typ-2-Diabetes mit Folgeerkrankungen), Long-Covid-Folgen, ME/CFS und Post-Vac-Syndrome werden zunehmend anerkannt — sofern objektive Befunde vorliegen und die Berufsausübung tatsächlich um mindestens 50 % eingeschränkt ist. Entscheidend ist die saubere medizinische Dokumentation, nicht die ICD-10-Codierung allein.
Häufige Ablehnungsgründe sind nicht etwa 'falsche Krankheiten', sondern Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht (§ 19 VVG): nicht angegebene Vorerkrankungen, verschwiegene Therapien, falsche Berufsbezeichnung. Genau deshalb empfehlen wir vor jedem BU-Antrag eine sorgfältige Vorbereitung mit anonymer Risikovoranfrage und vollständiger Krankenaktenprüfung.