Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gilt zu Recht als die wichtigste Existenzabsicherung neben der privaten Haftpflicht. Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann (§ 172 VVG), erhält eine monatliche Rente — und zwar unabhängig davon, ob er noch in einem anderen Beruf arbeiten könnte. Genau hier liegt der entscheidende Unterschied zur staatlichen Erwerbsminderungsrente.
Statistisch wird jeder vierte Erwerbstätige in Deutschland vor dem Renteneintritt mindestens einmal berufsunfähig (Quelle: Deutsche Aktuarvereinigung DAV, GDV 2025). Hauptursache sind nicht Unfälle (nur rund 7 %), sondern psychische Erkrankungen (rund 33 %), Erkrankungen des Bewegungsapparats (21 %), Krebs (17 %) und Herz-Kreislauf (8 %). Die durchschnittliche gesetzliche Erwerbsminderungsrente lag 2025 bei 1.001 € monatlich — eine Summe, die in den meisten Lebensverhältnissen nicht zum Leben reicht.
Sinnvoll ist die BU für alle Erwerbstätigen mit eigenem Einkommen, die im Krankheitsfall nicht aus Rücklagen oder einem Partnereinkommen leben können — also faktisch für 90 % aller Berufstätigen. Besonders dringend: Selbstständige (kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente), Akademiker (hohes Einkommen, hohes Risiko psychischer Erkrankungen), Handwerker (körperlich belastet) sowie Berufseinsteiger und Studierende (günstige Konditionen langfristig sichern).
Nicht sinnvoll oder mit Einschränkungen sinnvoll ist die BU für: Beamte (Dienstunfähigkeitsklausel statt klassischer BU prüfen), Personen mit ausreichend Vermögen (mindestens 1 Mio. € liquide), und in seltenen Fällen Menschen mit so schweren Vorerkrankungen, dass nur unattraktive Tarife mit Ausschlüssen oder Zuschlägen möglich sind — hier prüfen wir Alternativen wie Grundfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung.