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LEXIKON

Obliegenheit — einfach erklärt

Obliegenheiten sind vertragliche Pflichten des Versicherungsnehmers. Bei Verletzung kann der Versicherer seine Leistung kürzen oder verweigern.

Obliegenheiten sind Verhaltensanforderungen, die der Versicherungsnehmer einhalten muss, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Man unterscheidet zwischen vorvertraglichen Obliegenheiten (z.B. wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen) und vertraglichen Obliegenheiten (z.B. Anzeige eines Schadens).

Wichtige Obliegenheiten im Schadensfall: Der Versicherte muss den Schaden unverzüglich melden, Maßnahmen zur Schadenminderung ergreifen und bei der Schadensaufklärung mitwirken. In der Hausratversicherung ist man beispielsweise verpflichtet, die Wohnung bei Abwesenheit angemessen zu sichern.

Bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer leistungsfrei. Bei grober Fahrlässigkeit kann er die Leistung kürzen. Diese Regeln unterstreichen, warum es so wichtig ist, die Vertragsbedingungen zu kennen und einzuhalten.

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