Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist die Einkommensschwelle, ab der Angestellte von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit werden und in die PKV wechseln können.
Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) liegt 2026 bei 77.400 Euro brutto jährlich (6.450 Euro monatlich). Für bestimmte Bestandsversicherte gilt die besondere JAEG von 69.750 Euro. Ob Versicherungsfreiheit eintritt, richtet sich nach § 6 SGB V und der Entgeltprognose für das laufende und folgende Kalenderjahr.
Wichtig: Das Einkommen muss die JAEG nicht nur einmalig, sondern voraussichtlich dauerhaft übersteigen. Einmalzahlungen wie Boni werden teilweise mitgerechnet, Überstundenvergütungen jedoch in der Regel nicht. Bei einem Wechsel zurück unter die JAEG wird man wieder versicherungspflichtig in der GKV.
Für Selbstständige und Beamte gilt die JAEG nicht — sie können mit freier Anbieterauswahl vom Einkommen eine PKV abschließen. Ob ein Wechsel in die PKV sinnvoll ist, hängt von vielen individuellen Faktoren ab und sollte gut beraten sein.
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