Die Versicherungspflichtgrenze ist identisch mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze und bestimmt, ab welchem Einkommen Angestellte von der GKV-Pflicht befreit werden.
Die Versicherungspflichtgrenze (synonym: Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) ist die Einkommensschwelle, die für die Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern relevant ist. Die allgemeine JAEG liegt 2026 bei 77.400 Euro brutto jährlich; für bestimmte Bestandsversicherte gilt die besondere JAEG von 69.750 Euro.
Ob Versicherungsfreiheit eintritt, hängt nach § 6 SGB V insbesondere davon ab, ob das regelmäßige Entgelt die Grenze im laufenden Kalenderjahr überschreitet und dies auch für das Folgejahr zu erwarten ist. Sinkt das Einkommen wieder darunter, kann erneut Versicherungspflicht eintreten.
Der Wechsel in die PKV sollte gründlich durchdacht werden: Faktoren wie Familienplanung, langfristige Einkommensperspektive und individuelle Gesundheitssituation spielen eine wichtige Rolle. Eine neutrale Beratung durch einen Versicherungsmakler ist hier besonders wertvoll, da er die Vor- und Nachteile beider Systeme objektiv gegenüberstellen kann.
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