Die Versicherungspflichtgrenze ist identisch mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze und bestimmt, ab welchem Einkommen Angestellte von der GKV-Pflicht befreit werden.
Die Versicherungspflichtgrenze (synonym: Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) ist die Einkommensschwelle, ab der Arbeitnehmer das Wahlrecht zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) erhalten. Sie liegt 2026 bei 73.800 Euro brutto jährlich.
Wer als Angestellter erstmals über die Versicherungspflichtgrenze kommt, muss mindestens ein volles Kalenderjahr darüber verdienen, um wechselberechtigt zu sein. Fällt das Einkommen wieder unter die Grenze, tritt erneut Versicherungspflicht in der GKV ein.
Der Wechsel in die PKV sollte gründlich durchdacht werden: Faktoren wie Familienplanung, langfristige Einkommensperspektive und individuelle Gesundheitssituation spielen eine wichtige Rolle. Eine neutrale Beratung durch einen Versicherungsmakler ist hier besonders wertvoll, da er die Vor- und Nachteile beider Systeme objektiv gegenüberstellen kann.
Verwandte Begriffe
Passende Versicherungen
Fragen zu Versicherungspflichtgrenze?
Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich von unseren Experten beraten.