Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des versicherten Gegenstands. Im Schadensfall wird die Leistung anteilig gekürzt.
Unterversicherung ist ein häufiges und oft unterschätztes Problem, besonders in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Wenn die versicherte Summe nur 60% des tatsächlichen Wertes beträgt, zahlt der Versicherer im Schadensfall auch nur 60% des Schadens — selbst wenn der Schaden unter der Versicherungssumme liegt.
Beispiel: Ihr Hausrat ist 80.000 Euro wert, aber nur mit 50.000 Euro versichert. Bei einem Schaden von 10.000 Euro zahlt der Versicherer nur 6.250 Euro (10.000 × 50.000/80.000). Dieses Prinzip nennt man die proportionale Leistungsberechnung.
Schutz bietet der sogenannte Unterversicherungsverzicht, den viele Versicherer anbieten, wenn die Versicherungssumme nach einer anerkannten Berechnungsmethode (z.B. Quadratmetermodell bei Hausrat) festgelegt wurde. Ein regelmäßiger Check der Versicherungssumme — idealerweise mit Ihrem Makler — schützt vor bösen Überraschungen.
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