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LEXIKON

Versicherungsdienstleister — einfach erklärt

Versicherungsdienstleister ist ein Sammelbegriff für alle Marktteilnehmer, die Versicherungen anbieten, vermitteln oder verwalten — dazu zählen Versicherungsunternehmen, Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter und Versicherungsberater.

Der Begriff "Versicherungsdienstleister" ist rechtlich nicht klar definiert, wird aber in Behördenkommunikation und Fachpresse als Oberbegriff für alle in der Versicherungswirtschaft tätigen Marktteilnehmer verwendet. Zu ihnen gehören:

**Versicherungsunternehmen** — die Träger des Versicherungsrisikos (Allianz, AXA, HUK, Debeka, Signal Iduna etc.). Beaufsichtigt durch die BaFin.

**Versicherungsvermittler** — Bindeglied zwischen Unternehmen und Kunde. Hier wird weiter unterschieden: - **Versicherungsmakler (§34d GewO)** — Sachwalter des Kunden nach §93 HGB, freie Anbieterauswahl. - **Versicherungsvertreter (§34d GewO)** — arbeitet im Auftrag einer oder weniger Gesellschaften. - **Mehrfachagenten** — vertreten mehrere Gesellschaften, aber mit Bindung.

**Versicherungsberater (§34e GewO)** — dürfen keine Vermittlungsprovision annehmen, arbeiten rein auf Honorarbasis.

**Assekuradeure** — Zeichnungsagenturen mit Vollmachten der Versicherer.

Für den Kunden ist die Unterscheidung wichtig: Sie bestimmt, in wessen Auftrag der Ansprechpartner arbeitet. Als Versicherungsmakler Team-Dewein sind wir als Makler (§34d), Finanzanlagenvermittler (§34f) und Immobiliardarlehensvermittler (§34i) zugelassen — jederzeit im Vermittlerregister der IHK überprüfbar.

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