Die private Krankenvollversicherung steht in Deutschland nur bestimmten Gruppen offen: Beamten und Beamtenanwärtern, Selbstständigen und Freiberuflern, Studierenden zu Studienbeginn sowie Angestellten, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) liegt. Diese Grenze wird jedes Jahr neu festgelegt — den aktuellen Wert und ob Sie ihn überschreiten, klären wir im Erstgespräch. Anders als in der GKV richtet sich der PKV-Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif.
Ehrliche Beratung heißt für uns: Die PKV ist in vielen Konstellationen die bessere Lösung — aber nicht in allen. Wer Kinder plant, versichert sie in der GKV beitragsfrei mit; in der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag. Die Rückkehr in die GKV ist gesetzlich stark eingeschränkt und ab dem 55. Lebensjahr in aller Regel ausgeschlossen. Beim Wechsel des Versicherers gehen zudem Alterungsrückstellungen teilweise verloren. Als Versicherungsmakler nach §93 HGB sind wir — anders als der Vertreter eines einzelnen Versicherers nach §84 HGB — gesetzlich dem Interesse unserer Mandanten verpflichtet: Wir vergleichen anbieterübergreifend, und wenn die GKV für Sie besser ist, sagen wir das. Bestandsversicherte mit Beitragserhöhung prüfen wir zuerst auf das Tarifwechselrecht nach §204 VVG — der Wechsel in einen gleichwertigen Tarif des eigenen Versicherers ohne neue Gesundheitsprüfung ist oft die bessere Alternative zum Anbieterwechsel.