
ALTERSVORSORGEDEPOT · STEUERN & AUSZAHLUNG
Altersvorsorgedepot: Was bleibt nach Steuern?
Ansparen, Förderung und Auszahlung getrennt betrachten
Redaktioneller Stand:
Keine laufende Besteuerung im Vertrag bedeutet nicht, dass später jede Auszahlung steuerfrei ist. Entscheidend sind die Förderung der Beiträge, die Auszahlungsform und Ihre persönliche Einkommenssituation im Ruhestand.
So unterscheiden sich die drei Steuerphasen
Bei der Einzahlung sind Eigenbeitrag, Zulagen und ein möglicher zusätzlicher Sonderausgabenabzug verschiedene Größen. Zulagen fließen in den Vertrag. Bei der Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt, ob über den Zulageanspruch hinaus eine Steuerentlastung entsteht. Dieselbe Entlastung darf in einem Vergleich nicht doppelt gezählt werden.
Während der Ansparphase werden Wertzuwächse und Erträge innerhalb des Altersvorsorgevertrags nicht laufend besteuert. Das ist ein Unterschied zum freien Depot. Kosten und Kursverluste bleiben trotzdem möglich; die steuerliche Behandlung garantiert weder Gewinn noch Kapitalerhalt.
In der Auszahlung gilt die nachgelagerte Besteuerung. Leistungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, werden grundsätzlich in voller Höhe steuerlich berücksichtigt. Für Leistungen aus ungeförderten Beiträgen enthält § 22 Nummer 5 EStG besondere Regeln. Deshalb ist nicht jede Auszahlung pauschal wie ein Gewinn aus einem freien ETF-Depot zu behandeln.
Vier Punkte für einen fairen Nettovergleich
Gefördert und ungefördert trennen
Beiträge oberhalb des Förderrahmens können einen ungeförderten Vertragsanteil bilden. Die steuerliche Zuordnung richtet sich nach den tatsächlich geförderten Beiträgen und Leistungen; die Anbieterbescheinigung ist dafür wichtig.
Auszahlungsform festlegen
Die neue Produktwelt sieht eine lebenslange Leibrente oder einen befristeten Auszahlungsplan mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr vor. Ein befristeter Plan zahlt nach seinem Ende nicht weiter.
Gesamtes Einkommen beachten
Gesetzliche Rente, Pension und weitere steuerpflichtige Einkünfte beeinflussen die Einkommensteuer. Ein niedrigerer Steuersatz im Ruhestand ist eine mögliche Annahme, keine individuelle Zusage.
Netto genau definieren
Ein Betrag nach modellierter Einkommensteuer ist noch kein vollständig verfügbares Haushaltseinkommen. Mögliche Sozialabgaben, weitere Steuermerkmale und die Kaufkraft müssen zusätzlich geprüft werden.
Welche Auszahlung passt zu welchem Bedarf?
Lebenslanges Einkommen
Eine Leibrente soll so lange zahlen, wie Sie leben. Vor der Entscheidung Rentenhöhe, Garantien, Überschussannahmen und Hinterbliebenenoptionen prüfen. Die monatliche Leistung ist mit einer befristeten Entnahme nur eingeschränkt vergleichbar.
Befristeter Auszahlungsplan
Das Vermögen wird über die vereinbarte Laufzeit verbraucht. Noch vorhandenes Vermögen kann vererbt werden; grundsätzlich ist dann bisherige Förderung zurückzuzahlen. Eine Übertragung auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners kann förderunschädlich sein. Nach Planende fehlt diese Einnahmequelle.
Geldbedarf vor dem Ruhestand
Das Depot ist zweckgebundene Altersvorsorge. Eine vorzeitige freie Entnahme kann eine schädliche Verwendung auslösen. Gesetzlich erlaubte Ausnahmen, etwa bestimmte wohnungswirtschaftliche Zwecke, dürfen nicht mit beliebiger Verfügbarkeit gleichgesetzt werden.
Ein vereinfachtes Beispiel zur Nettoauszahlung
- Monatliche Auszahlung aus gefördertem Kapital
- 500 €
Reine Beispielannahme, keine Produktprognose
- Zusätzliche Einkommensteuer auf diese Auszahlung
- 100 €
Nur angenommen: entspricht im Beispiel 20 % der Auszahlung
- Auszahlung nach dieser Modellsteuer
- 400 €
500 € minus 100 €; vor möglichen weiteren Abzügen
- Steuer in Ihrem Fall
- Individuell
Jahressteuer mit und ohne zusätzliche Auszahlung vergleichen
Das Beispiel erklärt nur die Begriffe. Es berechnet keinen persönlichen Steuersatz und berücksichtigt keine Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Ehegattensplitting oder Inflation. Ein höheres Bruttoergebnis kann mit einer geringeren verfügbaren Kaufkraft zusammenfallen.
Vor einer Auszahlungsentscheidung prüfen
- Vertragsauskunft zu gefördertem und ungefördertem Kapital anfordern.
- Lebenslange Leibrente und befristeten Auszahlungsplan einschließlich Kosten und Hinterbliebenenleistungen vergleichen.
- Weitere Renten, Pensionen und steuerpflichtige Einnahmen für den Ruhestand zusammentragen.
- Mit Steuerberatung die Jahressteuer mit und ohne zusätzliche Auszahlung vergleichen.
- Mögliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge passend zum eigenen Versicherungsstatus klären.
- Entnahmen nach Ablauf des Plans und Kaufkraft bei verschiedenen Inflationsannahmen einplanen.
Was bedeutet das für unseren Rechner?
Die Berechnung dient zur Orientierung. Für einen Angebotsvergleich müssen die Eingaben und der Umfang des ausgewiesenen Netto übereinstimmen.
| Rechnergröße | Bedeutung | Grenze |
|---|---|---|
| Förderung und Steuervorteile | Modellierte Zulagen plus mögliche zusätzliche Entlastung | Förderberechtigung ist eine Voraussetzung; Steuerbescheid wird nicht ersetzt |
| Kapital zum Rentenbeginn | Ergebnis der gewählten Spar-, Kosten- und Renditeannahmen | Konstante Rendite ist keine Vorhersage und keine Garantie |
| Nettoauszahlung pro Monat | Entnahme nach vereinfachter modellierter Steuer | Weitere Abzüge und individuelle Steuermerkmale fehlen |
| Gewähltes Endalter | Zeitpunkt des modellierten Kapitalverzehrs | Keine lebenslange Rentenzusage |
| Euro-Beträge | Nominale Modellwerte | Keine Inflationsbereinigung und keine heutige Kaufkraft |
Häufige Fragen
Die Ansparphase wird innerhalb des Vertrags nicht laufend besteuert. Spätere Leistungen sind damit nicht automatisch steuerfrei. Geförderte und ungeförderte Anteile werden nach den jeweils anwendbaren Regeln behandelt.
Nein, das lässt sich nicht pauschal übertragen. Für Leistungen aus geförderten Altersvorsorgeverträgen ist § 22 Nummer 5 EStG maßgeblich. Bei gefördertem Kapital ist grundsätzlich die gesamte Leistung steuerlich relevant; für ungeförderte Anteile gelten gesonderte Vorgaben.
Es gibt keinen passenden Standardsatz für alle. Die 20 Prozent im Beispiel sind ausdrücklich angenommen. Für Ihre zusätzliche Steuerbelastung müssen sämtliche steuerlich relevanten Einkünfte und Abzüge des Jahres einbezogen werden.
Oft verwenden sie andere Renditen, Kosten, Förderannahmen oder Laufzeiten. Manche zeigen nur den Betrag nach Einkommensteuer, andere berücksichtigen weitere Abzüge. Auch die Reinvestition einer Steuererstattung und der Anteil ungeförderter Beiträge können Unterschiede verursachen.
Nein. Ein befristeter Auszahlungsplan endet nach der vereinbarten Dauer. Wenn Sie länger leben, müssen andere Einnahmen die Ausgaben decken. Eine Leibrente folgt einem anderen Leistungsversprechen.
Fachquellen und Stand
Die Einordnung trennt gesetzliche Regeln, Tarifbedingungen und persönliche Entscheidung. Maßgeblich bleiben die aktuelle Rechtslage und das konkrete Bedingungswerk.
Redaktioneller Stand:
- BundesfinanzministeriumBMF: Förderung, steuerliche Behandlung und Auszahlung
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz§ 22 Nummer 5 EStG: Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen
- Deutscher BundestagAltersvorsorgereformgesetz: Gesetzgebungsverfahren
- BundesratGesetzesbeschluss: BR-Drucksache 206/26Beschlussfassung; Inkrafttreten und konkreten Vertrag zusätzlich beachten.
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