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Symbolbild zur langfristigen Vorsorgeplanung

ALTERSVORSORGEDEPOT · STEUERN & AUSZAHLUNG

Altersvorsorgedepot: Was bleibt nach Steuern?

Ansparen, Förderung und Auszahlung getrennt betrachten

Redaktioneller Stand:

Persönlich. Verständlich. Für Sie.Team-Dewein in Elchingen bei Ulm
Ab 2027Neue Produkte möglich
NachgelagertBesteuerung der Leistungen
ModellwertNetto im Rechner

Keine laufende Besteuerung im Vertrag bedeutet nicht, dass später jede Auszahlung steuerfrei ist. Entscheidend sind die Förderung der Beiträge, die Auszahlungsform und Ihre persönliche Einkommenssituation im Ruhestand.

5/5— 43+ Bewertungen
Grundlagen

So unterscheiden sich die drei Steuerphasen

Bei der Einzahlung sind Eigenbeitrag, Zulagen und ein möglicher zusätzlicher Sonderausgabenabzug verschiedene Größen. Zulagen fließen in den Vertrag. Bei der Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt, ob über den Zulageanspruch hinaus eine Steuerentlastung entsteht. Dieselbe Entlastung darf in einem Vergleich nicht doppelt gezählt werden.

Während der Ansparphase werden Wertzuwächse und Erträge innerhalb des Altersvorsorgevertrags nicht laufend besteuert. Das ist ein Unterschied zum freien Depot. Kosten und Kursverluste bleiben trotzdem möglich; die steuerliche Behandlung garantiert weder Gewinn noch Kapitalerhalt.

In der Auszahlung gilt die nachgelagerte Besteuerung. Leistungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, werden grundsätzlich in voller Höhe steuerlich berücksichtigt. Für Leistungen aus ungeförderten Beiträgen enthält § 22 Nummer 5 EStG besondere Regeln. Deshalb ist nicht jede Auszahlung pauschal wie ein Gewinn aus einem freien ETF-Depot zu behandeln.

Leistungsübersicht

Vier Punkte für einen fairen Nettovergleich

Gefördert und ungefördert trennen

Beiträge oberhalb des Förderrahmens können einen ungeförderten Vertragsanteil bilden. Die steuerliche Zuordnung richtet sich nach den tatsächlich geförderten Beiträgen und Leistungen; die Anbieterbescheinigung ist dafür wichtig.

Auszahlungsform festlegen

Die neue Produktwelt sieht eine lebenslange Leibrente oder einen befristeten Auszahlungsplan mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr vor. Ein befristeter Plan zahlt nach seinem Ende nicht weiter.

Gesamtes Einkommen beachten

Gesetzliche Rente, Pension und weitere steuerpflichtige Einkünfte beeinflussen die Einkommensteuer. Ein niedrigerer Steuersatz im Ruhestand ist eine mögliche Annahme, keine individuelle Zusage.

Netto genau definieren

Ein Betrag nach modellierter Einkommensteuer ist noch kein vollständig verfügbares Haushaltseinkommen. Mögliche Sozialabgaben, weitere Steuermerkmale und die Kaufkraft müssen zusätzlich geprüft werden.

Zielgruppen

Welche Auszahlung passt zu welchem Bedarf?

Lebenslanges Einkommen

Eine Leibrente soll so lange zahlen, wie Sie leben. Vor der Entscheidung Rentenhöhe, Garantien, Überschussannahmen und Hinterbliebenenoptionen prüfen. Die monatliche Leistung ist mit einer befristeten Entnahme nur eingeschränkt vergleichbar.

Befristeter Auszahlungsplan

Das Vermögen wird über die vereinbarte Laufzeit verbraucht. Noch vorhandenes Vermögen kann vererbt werden; grundsätzlich ist dann bisherige Förderung zurückzuzahlen. Eine Übertragung auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners kann förderunschädlich sein. Nach Planende fehlt diese Einnahmequelle.

Geldbedarf vor dem Ruhestand

Das Depot ist zweckgebundene Altersvorsorge. Eine vorzeitige freie Entnahme kann eine schädliche Verwendung auslösen. Gesetzlich erlaubte Ausnahmen, etwa bestimmte wohnungswirtschaftliche Zwecke, dürfen nicht mit beliebiger Verfügbarkeit gleichgesetzt werden.

Kosten & Preise
Kosten

Ein vereinfachtes Beispiel zur Nettoauszahlung

Monatliche Auszahlung aus gefördertem Kapital
500 €

Reine Beispielannahme, keine Produktprognose

Zusätzliche Einkommensteuer auf diese Auszahlung
100 €

Nur angenommen: entspricht im Beispiel 20 % der Auszahlung

Auszahlung nach dieser Modellsteuer
400 €

500 € minus 100 €; vor möglichen weiteren Abzügen

Steuer in Ihrem Fall
Individuell

Jahressteuer mit und ohne zusätzliche Auszahlung vergleichen

Das Beispiel erklärt nur die Begriffe. Es berechnet keinen persönlichen Steuersatz und berücksichtigt keine Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Ehegattensplitting oder Inflation. Ein höheres Bruttoergebnis kann mit einer geringeren verfügbaren Kaufkraft zusammenfallen.

Vor einer Auszahlungsentscheidung prüfen

  • Vertragsauskunft zu gefördertem und ungefördertem Kapital anfordern.
  • Lebenslange Leibrente und befristeten Auszahlungsplan einschließlich Kosten und Hinterbliebenenleistungen vergleichen.
  • Weitere Renten, Pensionen und steuerpflichtige Einnahmen für den Ruhestand zusammentragen.
  • Mit Steuerberatung die Jahressteuer mit und ohne zusätzliche Auszahlung vergleichen.
  • Mögliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge passend zum eigenen Versicherungsstatus klären.
  • Entnahmen nach Ablauf des Plans und Kaufkraft bei verschiedenen Inflationsannahmen einplanen.

Was bedeutet das für unseren Rechner?

Die Berechnung dient zur Orientierung. Für einen Angebotsvergleich müssen die Eingaben und der Umfang des ausgewiesenen Netto übereinstimmen.

RechnergrößeBedeutungGrenze
Förderung und SteuervorteileModellierte Zulagen plus mögliche zusätzliche EntlastungFörderberechtigung ist eine Voraussetzung; Steuerbescheid wird nicht ersetzt
Kapital zum RentenbeginnErgebnis der gewählten Spar-, Kosten- und RenditeannahmenKonstante Rendite ist keine Vorhersage und keine Garantie
Nettoauszahlung pro MonatEntnahme nach vereinfachter modellierter SteuerWeitere Abzüge und individuelle Steuermerkmale fehlen
Gewähltes EndalterZeitpunkt des modellierten KapitalverzehrsKeine lebenslange Rentenzusage
Euro-BeträgeNominale ModellwerteKeine Inflationsbereinigung und keine heutige Kaufkraft
Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Die Ansparphase wird innerhalb des Vertrags nicht laufend besteuert. Spätere Leistungen sind damit nicht automatisch steuerfrei. Geförderte und ungeförderte Anteile werden nach den jeweils anwendbaren Regeln behandelt.

Transparenz

Über den Autor

Thomas Dewein

Thomas Dewein

Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK Ulm) · DVA-zertifiziert

Seit über 18 Jahren Versicherungsmakler mit freier Anbieterauswahl in der Region Ulm. Thomas Dewein vergleicht über 250 Versicherer und berät Privat- wie Gewerbekunden persönlich.

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