Riester oder Altersvorsorgedepot?
16 Millionen Riester-Verträge stehen vor der Frage: behalten, Förderung umstellen oder Guthaben übertragen? Hier ist der ehrliche Vergleich — ohne Verkaufsdruck.
16 Millionen Riester-Verträge stehen vor der Frage: behalten, Förderung umstellen oder Guthaben übertragen? Hier ist der ehrliche Vergleich — ohne Verkaufsdruck.
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz endet die Riester-Ära: Ab dem 1. Januar 2027 gibt es Neuverträge nur noch im neuen System — als Altersvorsorgedepot oder Garantieprodukt. Bestehende Riester-Verträge laufen dank Bestandsschutz weiter, als wäre nichts gewesen.
Trotzdem sollten Riester-Sparer jetzt rechnen: Die neue Förderung ist transparenter und für viele höher, die Produkte sind günstiger und flexibler. Ob sich Behalten, Umstellen oder Übertragen lohnt, hängt von Garantiezins, Rentenfaktor, Kosten und Restlaufzeit Ihres Vertrags ab.

| Merkmal | Riester-Rente (Bestand) | Altersvorsorgedepot (ab 2027) |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € bei vollem Mindesteigenbeitrag: grundsätzlich 4 % des maßgeblichen Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 € inkl. Zulagen; mindestens 60 € | Beitragsproportional: 50 Cent/€ bis 360 €, 25 Cent/€ bis 1.800 € — max. 540 € |
| Kinderzulage | 300 € (Geburt ab 2008) bzw. 185 € (davor) je Kind | 1 € je gespartem Euro, bis 300 € je Kind — unabhängig vom Geburtsjahr |
| Berufseinsteigerbonus | 200 € einmalig (unter 25) | 200 € einmalig (unter 25) |
| Beitragsgarantie | Garantie von Beiträgen und Zulagen zu Beginn der Auszahlungsphase | Wahlfreiheit: Depot ohne Garantie oder Garantieprodukt mit 80/100 % |
| Anlage | Anlage und Sicherung unterscheiden sich je nach Vertrag | Zugelassene Anlagen, etwa ETFs und Fonds — Chancen und Verlustrisiken |
| Auszahlung | Verrentungspflicht (bis zu 30 % Einmalentnahme zu Rentenbeginn) | Wahl: lebenslange Leibrente oder Auszahlungsplan bis mind. 85 (vererbbar) |
| Kosten & Wechsel | Abschluss-, laufende und Wechselkosten im konkreten Altvertrag prüfen | Neue Regeln zu Kostenverteilung und Wechsel; Standarddepot mit Effektivkostengrenze. Gesamtkosten des konkreten Angebots prüfen |
| Geförderte Einzahlung | Bis 2.100 € inkl. Zulagen | Bis 1.800 € plus Zulageanspruch im Abzugsrahmen; 2.340 € ohne Kinder und mittelbaren Ehepartner. Einzahlbar bis 6.840 € |
| Besteuerung | Nachgelagert (Auszahlung wird versteuert) | Nachgelagert — Ansparphase steuerfrei |
Quelle: Altersvorsorgereformgesetz / FAQ des Bundesfinanzministeriums, Stand 05.09.2026.
Unsicher, was die Tabelle für Ihren konkreten Vertrag bedeutet?
Unabhängig, kostenlos, ohne Verkaufsdruck — wir sagen auch, wenn Sie nichts ändern sollten.
Option 1
Verträge mit Abschluss vor dem 01.01.2027 genießen Bestandsschutz: alte Förderung, alte Garantien, alles läuft weiter. Sinnvoll bei hohem Garantiezins, gutem Rentenfaktor oder kurz vor dem Ruhestand.
Option 2
Per einfacher Erklärung an den Anbieter wechseln Sie nur die Fördersystematik — der Vertrag selbst bleibt unverändert. Achtung: Dieser Schritt ist unumkehrbar; ob die neue beitragsproportionale Zulage für Sie höher ausfällt, sollte vorher gerechnet werden.
Option 3
Sie nehmen Ihr Riester-Guthaben förderunschädlich mit in ein Altersvorsorgedepot oder Garantieprodukt — ohne Rückzahlung erhaltener Zulagen. Dabei können allerdings Wechsel- und Abschlusskosten anfallen; der Kostenvergleich entscheidet.
Wichtig: Der Wechsel in die neue Fördersystematik ist unumkehrbar — ein Weg zurück in die alte Riester-Förderung ist gesetzlich ausgeschlossen. Und: Niemals vorschnell kündigen, sonst sind Zulagen und Steuervorteile weg.
Das sind Faustregeln, keine Beratung — die Entscheidung hängt an den konkreten Zahlen Ihres Vertrags. Genau dafür gibt es unseren kostenlosen Bestandscheck: Wir lesen Ihre Standmitteilung, rechnen beide Varianten durch und sagen Ihnen ehrlich, ob Ihr Vertrag bleiben sollte.
Senden Sie uns kurz Eckdaten zu Ihrem Vertrag (Anbieter, Abschlussjahr, Beitrag) — wir prüfen Garantien, Kosten und Förderung und sagen Ihnen, ob behalten, umstellen oder übertragen für Sie rechnerisch vorne liegt.
1. Vertrag und Förderung getrennt bewerten. Ein Vertrag kann gute Garantien haben, obwohl die neue Förderung vorteilhafter wäre. Umgekehrt kann die alte Fördertechnik bei kleinem Eigenbeitrag und mehreren Kinderzulagen besser passen. Der reine Vergleich „175 € gegen 540 €“ lässt die dafür nötigen Eigenbeiträge außer Acht.
2. Den tatsächlichen Übertragungswert verwenden. Für einen Wechsel zählen aktueller Übertragungswert, noch anfallende Kosten, aufgegebene Garantien und Konditionen des neuen Vertrags. Vergangene Abschlusskosten sind nicht durch einen Wechsel automatisch rückholbar. Eine höhere angenommene Rendite allein gleicht den Verlust alter Rechte nicht sicher aus.
3. Die Restlaufzeit ernst nehmen. Kurz vor der Auszahlung sind Garantien und eine verlässliche Rentenleistung besonders sorgfältig abzuwägen. Bei langem Anlagehorizont bleibt trotzdem das Risiko von Verlusten bestehen. Neue Produkte dürfen ab 01.01.2027 angeboten werden; erst konkrete Angebote erlauben einen Kostenvergleich.
4. Nicht zwei Fördersysteme zugleich einplanen. Wer neben einem ruhenden Altvertrag einen neuen geförderten Vertrag abschließt, wechselt nach der BMF-Erklärung in die neue Fördersystematik; der Bestandsschutz der alten Förderung endet. Beitragsfreistellung ist daher kein Weg, beliebig beide Zulagensysteme parallel zu nutzen.
Rentenlücke, Lebenssituation und passende Vorsorgeformen gemeinsam einordnen.
Mehr erfahrenFörderung, Kosten und Risiken des neuen Depots ab 2027 verstehen.
Mehr erfahrenSteuerliche Förderung, lebenslange Rente und eingeschränkte Verfügbarkeit abwägen.
Mehr erfahrenDen aktuellen Stand der geplanten Förderung für Kinder einordnen.
Mehr erfahrenAnsparphase, Auszahlungswege und spätere Besteuerung verständlich erklärt.
Mehr erfahrenVoraussichtliche Rente und gewünschten Lebensstandard gegenüberstellen.
Mehr erfahrenFlexibilität gegen Förderung — der ehrliche Vergleich fürs Sparen für Kinder.
Mehr erfahrenFörderung, Endkapital und Nettorente für Ihr persönliches Szenario berechnen.
Mehr erfahrenÜber den Autor

Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK Ulm) · DVA-zertifiziert
Seit über 18 Jahren Versicherungsmakler mit freier Anbieterauswahl in der Region Ulm. Thomas Dewein vergleicht über 250 Versicherer und berät Privat- wie Gewerbekunden persönlich.
Zum Makler-ProfilRedaktioneller Stand und Quellen: 05.09.2026