Private Krankenversicherer dürfen Beiträge nicht beliebig erhöhen. §203 VVG schreibt vor, dass eine Anpassung nur erfolgen darf, wenn sich die kalkulierten Versicherungsleistungen oder die Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als einen tariflich festgelegten Schwellenwert (häufig 10 %, mindestens jedoch 5 %) von den tatsächlichen Werten unterscheiden. Ist der Schwellenwert überschritten, MUSS der Versicherer anpassen — nach unten wie nach oben.
Für 2027 zeichnen sich mehrere Treiber ab, die Erhöhungen wahrscheinlich machen: stark gestiegene Klinik- und GOÄ-Leistungsausgaben, die Reform der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ-Neufassung in Vorbereitung), anhaltend hohe Arzneimittel- und Hilfsmittelkosten, gestiegene Pflegeaufwendungen sowie der Effekt steigender Lebenserwartung auf die Alterungsrückstellungen.
Branchenanalysten und Aktuare gehen davon aus, dass viele Tarife zum 01.01.2027 Erhöhungen im niedrigen bis mittleren zweistelligen Prozentbereich auslösen. Besonders betroffen sind ältere geschlossene Tarife, Beihilfetarife mit geringen Wechselmöglichkeiten und Tarife mit hohem Bestandsaltersdurchschnitt.
Wichtig: Eine Beitragsanpassung ist nicht automatisch rechtswidrig. Die in den Medien diskutierten BGH-Urteile (u. a. IV ZR 113/20) betreffen formale Begründungspflichten — sie führen nicht dazu, dass Beiträge insgesamt unwirksam werden, sondern verpflichten den Versicherer zu nachvollziehbarer Erläuterung. Pauschale „Beitragsrückforderungskampagnen“ sind in den meisten Fällen nicht erfolgversprechend.
Der wirtschaftlich sinnvollste Weg bei einer hohen Erhöhung ist fast immer §204 VVG: der Wechsel in einen anderen Tarif desselben Versicherers, mit voller Mitnahme der Altersrückstellung, ohne neue Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungsbausteine. Wir prüfen vor jeder Empfehlung, ob §204 oder — in seltenen Fällen — ein Anbieterwechsel die bessere Lösung ist.
Eine reine Kündigung der PKV ist für Privatversicherte über 55 Jahre faktisch nicht möglich (keine Rückkehr in die GKV). Für Jüngere ist sie meist unwirtschaftlich, weil Altersrückstellungen und der Versicherungsschutz mit Gesundheitsprüfungs-Risiko verloren gehen.